Hegglin Peter · Ständerat · 2025-03-03
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-03
Wortprotokoll
Das Parlament hat wiederkehrend die finanziellen Mittel für die wichtigsten Aufgabenbereiche der Agrarpolitik mit einfachem Bundesbeschluss für jeweils vier Jahre zu bewilligen. Um notwendige Systemoptimierungen auf Verordnungsstufe umzusetzen, sind in den Jahren 2026 bis 2029 keine Gesetzesrevisionen erforderlich.
Der Bundesrat beantragt mit seiner Botschaft zum Geschäft 24.061 drei Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft mit einer Gesamtsumme von 13,8 Milliarden Franken. Diese Summe liegt wegen der vorgesehenen Kürzungen bei den schwach gebundenen Bundesausgaben um 1,6 Prozent unter derjenigen der laufenden Vierjahresperiode. Die Ausgaben für die Landwirtschaft sollen, wie bereits im Rahmen der AP22+, in der nächsten Vierjahresperiode wieder auf die drei Zahlungsrahmen Produktionsgrundlagen, Direktzahlungen sowie Produktion und Absatz aufgeteilt werden. Innerhalb der Ausgabenobergrenze sollen mit einer Umverteilung der Mittel schrittweise die Mittel für Strukturverbesserungen, die Pflanzenzüchtung und den nachhaltigen Pflanzenschutz erhöht werden. Der Bundesrat beabsichtigt, die Kompensation in den Zahlungsrahmen Direktzahlungen sowie Produktion und Absatz vorzunehmen.
Dank dieser finanziellen Mittel sollten die Landwirte insgesamt ein in etwa gleich hohes sektorales Nettounternehmenseinkommen wie im Mittel der Jahre 2019 bis 2021 erreichen. Für Unsicherheiten sorgt die Entwicklung der Preise und der Kosten. Zudem wirkt sich die Verschiebung der Mittel von den Direktzahlungen zu den Strukturverbesserungsmassnahmen kurzfristig dämpfend auf das Einkommen aus. Angenommen wird weiter ein durchschnittlicher jährlicher Rückgang der Anzahl Betriebe von rund 1,6 Prozent. Da die Betriebsausgaben weiterhin vorwiegend im Rahmen des Generationenwechsels erfolgen, sollte eine sozial verträgliche Entwicklung möglich sein.
Der Nationalrat hat die Botschaft am 17.[NB]Dezember 2024 beraten und gegenüber dem Entwurf des Bundesrates eine Aufstockung des Zahlungsrahmens für Produktion und Absatz um 100 Millionen Franken und des Zahlungsrahmens für die Ausrichtung von Direktzahlungen um 261 Millionen Franken beschlossen. Damit sollen für diese Bereiche nominal gleich viele finanzielle Mittel zur Verfügung stehen wie in der laufenden Vierjahresperiode. Der Nationalrat hat seinen Beschluss mit 187 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen gefasst.
Ihre WAK hat das Geschäft am 30.[NB]Januar beraten. Dabei lag ihr auch ein Mitbericht der Finanzkommission vor. Die Finanzkommission beantragte der WAK mit 9 zu 3 Stimmen, den Beschlüssen des Nationalrates zu folgen. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Zu angeregten Diskussionen in der WAK führten die Einkommenshöhe, die Verschuldung, die Strukturveränderungen in der Landwirtschaft und die Wirkungen beim Absenkpfad für Pestizide und Nährstoffe. In allen Bereichen konnte die Kommission Verbesserungspotenzial feststellen. Die Einkommen sind gestiegen, sie sind aber nach wie vor auf einem sehr tiefen Niveau.
Die Massnahmen zur Förderung von Produktionsgrundlagen waren unbestritten und werden von der Kommission einhellig unterstützt. Diese Massnahmen umfassen die Sicherung der Grundlagen, die einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion dienen. Insbesondere Massnahmen zur Verbesserung der Produktivität sowie für Anpassungen an den Klimawandel und die Reduktion der unerwünschten Auswirkungen auf die Umwelt sollen verstärkt unterstützt werden.
Die parlamentarische Initiative 19.475 befindet sich in der Umsetzung. Die dafür notwendigen Indikatoren zur Messung der Risikoreduktion für die Bereiche Grundwasser, Oberflächengewässer und naturnahe Räume wurden von Agroscope entwickelt und sind vorhanden. Es wurde der Kommission aufgezeigt, dass die Risikoreduktion insbesondere in den beiden Bereichen Grundwasser und Oberflächengewässer auf gutem Weg ist und die diesbezüglichen Forderungen der Initiative bereits fast erfüllt sind. Im Bereich der Nährstoffe ist man noch nicht so weit, aber auch dort ist man gut unterwegs. Es ist vorgesehen, dass in einer Zwischenbilanz im Rahmen der Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2030 plus eine Auslegeordnung der verschiedenen Indikatoren und Ziele erstellt wird.
Zu intensiveren Diskussionen führten die Mittel in den Zahlungsrahmen Produktion und Absatz einerseits sowie Direktzahlungen anderseits. Die Mehrheit der Kommission beantragt, die Mittel in den Zahlungsrahmen Produktion und Absatz sowie Direktzahlungen auf dem Niveau des Zahlungsrahmens 2022-2025 zu belassen und sich dem Nationalrat anzuschliessen. Damit ergibt sich gegenüber dem Entwurf des Bundesrates die bereits erwähnte Aufstockung um 261 Millionen beim Zahlungsrahmen Direktzahlungen und 100 Millionen beim Zahlungsrahmen Produktion und Absatz. Insgesamt geht es also um eine Erhöhung von 361 Millionen Franken gegenüber dem Entwurf des Bundesrates.
Für die Kommission war der Umstand entscheidend, dass das Ausgabenniveau der Landwirtschaft während der letzten zwanzig Jahre gleich geblieben ist, während die anderen Ausgaben des Bundes im gleichen Zeitraum um fast 45 Prozent angestiegen sind und weiter ansteigen. Ein weiterer Grund dafür, die Mittel nicht zu reduzieren, sind die im Vergleich zwar gestiegenen, aber sehr tiefen Einkommen in der Landwirtschaft. Die Kommission möchte die Debatte über mögliche zusätzliche Einsparungen bei der Landwirtschaft im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket des Bundesrates führen.
Zustimmend hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat bei der Gewährung von Starthilfen und Strukturbeiträgen der Wirtschaftlichkeit eine höhere Bedeutung beimisst. Seit dem 1.[NB]Januar 2025 muss für den Erhalt entsprechender Gelder zusätzlich eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgewiesen werden. Es muss gewährleistet sein, dass die Gesamtverschuldung innert dreissig Jahren getilgt wird, wenn man die entsprechenden Investitionen machen will und sie mit öffentlichen Geldern unterstützt werden sollen. Die Verwaltung verfügt nun über die Instrumente, um die Verschuldung zu bremsen und die Wirtschaftlichkeit bei den einzelbetrieblichen Investitionen stärker zu gewichten.
Aus diesen Gründen möchte die Mehrheit der Kommission die finanziellen Mittel stabil halten. Damit bleiben wir glaubwürdig und geben der Landwirtschaft den notwendigen Rückhalt, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen und die gestiegenen Herausforderungen zu meistern. Deshalb empfiehlt die Mehrheit beim Bundesbeschluss 1 über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026-2029 bei Artikel 1 Buchstaben b und c jeweils mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Nationalrat zu folgen. Die Minderheit Moser wird ihre Haltung selber begründen. Sie beantragt, dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen.
Beim Bundesbeschluss 2 über einen Zusatzkredit für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen in den Jahren 2022-2025 empfiehlt die WAK mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Bundesrat und dem Nationalrat zu folgen.