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Maissen Theo · Ständerat · 2003-06-05

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-05

Wortprotokoll

Wir sind hier wieder einmal auf dem besten Weg, uns eine Selbstbeschränkung aufzuerlegen, die uns ausser weiteren Konkurrenznachteilen nichts bringt.

Wenn man jetzt das Bündnerfleisch hier zum Teil in den Vordergrund stellt, ist das insgesamt gesehen nicht der entscheidende Punkt, vielmehr sind es die kleinen Schritte, es ist die Art, wie wir unsere Politik machen und uns immer wieder Fesseln anlegen und Selbstbeschränkungen auferlegen: Das ist für mich ein Schönheitswettbewerb. Ich halte fest: Es geht hier nicht nur um das Trockenfleisch aus Graubünden, sondern es geht generell um unsere Stellung im Wettbewerb gegenüber dem Ausland.

Es gibt noch ein anderes Beispiel, das Sie sich überlegen müssen, das für uns in der Lebensmittelproduktion nicht ganz unbedeutend ist: Wäre es dann noch möglich, dass wir Schweizer Schokolade produzieren, nachdem wir ja wissen, dass Schokolade zu 50 oder 60 Prozent aus Kakao besteht? Ich weiss nicht, geschätzter Kollege Cornu, ob dann der Kakao für die Schweizer Schokolade in Zukunft im Kanton Freiburg angebaut wird. Sie sehen also, es gibt verschiedene Produkte, die durch die Veredelung von einem Standort aus einen geographischen Bezug haben und deren Bezeichnung daraus abgeleitet wird.

Man hat heute die gesetzlichen Möglichkeiten, um einen erweiterten Schutz zu bewirken und sich auf dem Markt zu profilieren. Bei einem solchen Produkt ist das Entscheidende, dass es sowohl vom Ursprung her, von der Erzeugung des Rohstoffes her, wie auch von der Veredelung her einen konkreten regionalen Bezug hat. Ich denke da z. B. an [PAGE 459] die Saucisse d'Ajoie oder auch an das Walliser Trockenfleisch. Diese Produkte haben diesen geographischen Bezug, sie haben diesen zusätzlichen Schutz gemacht. Das ist nicht verboten, das ist möglich. Aber wir wollen das nicht generell einführen und dadurch mit zusätzlichen Vorschriften Produktionen erschweren.

Das Ganze, was hier vom Nationalrat beabsichtigt ist, ist mit dem EU-Recht nicht kompatibel. Das EU-Recht kennt keine Vorschrift für eine geschützte geographische Herkunft, und daher werden wir für unsere Massnahmen auch keine Anerkennung im Register der EU erhalten, das letztlich für den Handel von Bedeutung ist.

Das Problem, das hier der Nationalrat schafft, geht noch weiter, es wurde vorher kurz vom Kommissionspräsidenten angesprochen: Es ist eine Vermischung zwischen der "geschützten Ursprungsbezeichnung" und der "geschützten geographischen Angabe" eines Produktes. Bei der Ursprungsbezeichnung geht es darum, dass sowohl die Verarbeitung wie eben auch die Veredelung mit dem Ursprung des Produktes in Verbindung stehen. Bei der geographischen Angabe geht es darum, dass das Produkt entweder von den Rohstoffen her dort erzeugt oder dort veredelt wird. Die Vermischung von beidem bringt uns auf dem Markt nichts.

Ich möchte mich auch dagegen wehren, dass man gerade in Bezug auf das Bündnerfleisch sagt, es sei eine Konsumententäuschung. Das ist natürlich nicht der Fall. Die Herkunft des Fleisches muss heute auf dem Produkt deklariert werden, und das wird auch so gemacht. Zudem muss man sehen, wenn man beim Beispiel Bündnerfleisch bleibt: Wenn man das konsequent durchziehen würde, dann dürften nur noch Bündner Kühe dafür verwendet werden, Kühe aus Genf also oder aus dem Kanton Freiburg könnten für die Herstellung von Bündnerfleisch nicht verwendet werden. Ich kann Ihnen sagen: Wir könnten in einem Jahr alle Kühe im Kanton Graubünden schlachten, es reichte bei weitem nicht für die Mengen, die produziert werden müssten. Sie sehen, das Ganze ist zu wenig durchdacht.

Wir hätten nachher beim Trockenfleisch auch eine neue Konkurrenzsituation. Im Veltlin - leider nicht mehr beim Kanton Graubünden - gibt es im Bereich des Trockenfleisches heute Konkurrenz, indem dort Trockenfleisch "della Valtellina" produziert wird. Dieses Trockenfleisch wird auch nicht nur mit Fleisch von Kühen aus dem Veltlin produziert, sondern die Veltliner sind auch auf Importe angewiesen. Wir hätten in den Tourismusorten des Kantons Graubünden die Situation, dass wir in diesem Schönheitswettbewerb zu wenig Bündnerfleisch hätten, um es den Touristen anzubieten, und gleichzeitig hätten wir bedeutend billigeres Trockenfleisch aus dem Veltlin, das wir anbieten würden. Wir bieten neben dem Bündner Wein gerne Veltliner an, aber beim Fleisch möchten wir beim Bündnerfleisch bleiben.

Alles in allem muss ich Ihnen sagen: Sowohl für das verarbeitende Gewerbe, für den Tourismus als auch vor allem für die Landwirtschaft hat diese Bestimmung eine sehr negative Konsequenz. Man müsste damit rechnen, dass es eine Kostensteigerung beim Verkauf gäbe. Gleichzeitig würde für die Produzenten in der Landwirtschaft ein Preisdruck entstehen. Das Ganze wäre für die Landwirtschaft ein Eigengoal. Es ist vom Nationalrat gut gemeint, aber alles in allem, wenn man das ansieht, muss man erkennen: Diese Bestimmung ist zu wenig durchdacht und weist zu viele Nachteile auf.

Ich bitte Sie also, hier der Mehrheit zu folgen.