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Ettlin Erich · Ständerat · 2025-03-04

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-04

Wortprotokoll

Es ist so, wir müssen mit Artikel 56 Absatz 5 auch Artikel 43 Absatz 7, wo die Bestimmung jetzt neu steht, regeln. Der Ständerat hat Artikel 56 Absatz 5 infolge eines Einzelantrages Chiesa mit der Bestimmung ergänzt, dass Effizienzgewinne laufend in den Tarifen berücksichtigt werden sollen. Der Nationalrat hat die Ergänzung wieder gestrichen, und es lag eine Differenz vor. Uns lag dann aber ein Formulierungsvorschlag der Verwaltung vor, für den Fall, dass wir auf dem Ständeratsbeschluss beharren sollten. Wir hatten den Einzelantrag Chiesa natürlich vorher nicht in unserer Kommission behandelt und haben ihn erst am 28.[NB]Januar diskutiert. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Ergänzung nicht nötig ist, weil sich das bereits heute aus dem Gesetz ergibt.

Ihre Kommission will am angepassten Einzelantrag Chiesa festhalten, neu in Artikel 43 Absatz 7. Es spricht nichts dagegen, diesen Antrag aufrechtzuerhalten. Es kann nicht sein, dass aufgrund von technischem Fortschritt ein Eingriff zum Beispiel nur noch zehn Minuten statt eine Stunde dauert, der Tarif aber immer noch eine Stunde vergütet. Auch wenn diese Anpassung über das KVG grundsätzlich bereits abgedeckt ist, zeigt die Erfahrung, dass die Anpassung der Tarife zu langsam vor sich geht, auch wenn der neue Prozess mit der Organisation ambulante Arzttarife (OAAT) hier zu einer Verbesserung führen sollte. Das wurde durchaus positiv zur Kenntnis genommen. Allerdings sollte man die Bestimmung, wenn man daran festhält, und das machen wir, aus gesetzestechnischen Gründen eben in Artikel 43 Absatz 7 einbetten und sie auch noch anders formulieren. Das haben wir so beschlossen. Wir haben am Antrag festgehalten und ihn in Artikel 43 Absatz 7 aufgenommen, dies ohne Gegenantrag.