Germann Hannes · Ständerat · 2025-03-04
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-04
Wortprotokoll
Ich melde mich nicht, weil ich bei den Kostenfolgemodellen, die man quasi in einer Nacht-und-Nebel-Aktion eingeführt hat, unterlegen bin. Es hat eine klare Mehrheit gegeben, und damit kann ich selbstverständlich auch leben. Ich möchte aber hier die Bedenken der Wirtschaft wiedergeben.
Es geht nicht nur um Interpharma. Wenn Sie mit den Leuten aus Ihren Kantonen sprechen, die in diesem Bereich tätig sind, dann hören Sie, dass die Verunsicherung gross respektive dass eine gewisse Verärgerung da ist. Wir haben vor vier, fünf oder noch mehr Jahren die Motion Dittli 19.3703, die das eigentlich gefordert hat, klar angenommen. Nun wird aber vom BAG bereits eine Art Steuer auf innovative Arzneimittel erhoben. Das wird praktiziert, und das ist etwas, was in unserem Staat nicht geht. Wir leben von der Rechtssicherheit und machen Gesetze, auf denen dann die Verordnungen basieren. Und nun wird eigentlich über eine Verordnung, die diesbezüglich aber nicht klar ist, bereits etwas angewendet, was wir mit grosser Wahrscheinlichkeit nun hier einführen werden - es wird die Differenzbereinigung und die Schlussabstimmung überstehen, das scheint mir klar zu sein.
Es kann nicht sein, dass der rechtsetzende Prozess durch die Praxis unterlaufen wird. Das unterläuft die Planbarkeit von Geschäftsprozessen bei den Unternehmen, und es wirft auch im internationalen Wettbewerbskontext Fragen auf. Wir wissen, die EU fördert die Pharma. Die USA und China fördern ganz gezielt Life Sciences. In der Schweiz hingegen behindern wir eigentlich Unternehmen. Das finde ich nicht so gut. Das kann dazu führen, dass Patienten keinen vergüteten Zugang haben und Medikamente nicht auf dem Markt sind. Ich wage jetzt einmal zu bezweifeln, dass wir das wollen. Die Unternehmen können den Rechtsweg schon beschreiten. Aber Sie wissen ja, dass dies dann wiederum Jahre dauern kann.
Vor diesem Hintergrund einer fragwürdigen Praxis, nämlich der vorzeitigen Anwendung ohne rechtliche Grundlage, stelle ich, Frau Bundesrätin, zu diesen Kostenfolgemodellen drei Fragen: Weiss der Bundesrat, dass das BAG bereits jetzt ohne Rechtsgrundlage Kostenfolgemodelle anwendet? Wie gedenkt der Bundesrat vorzugehen, um diese rechtswidrige Verwaltungspraxis umgehend zu stoppen? Sind Sie sich auch der Folgen bewusst, die diese Praxis im internationalen Wettbewerb hat, wenn die Rechtssicherheit derart aufs Spiel gesetzt wird?
Schliesslich noch ein Anliegen: Das BAG muss angehalten werden, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und Kostenfolgemodelle erst dann anzuwenden, wenn der Bundesrat die entsprechende Bestimmung in Kraft gesetzt hat. Es ist nicht üblich in unserem Staat, dass Gesetzgebungen in vorauseilendem Gehorsam angewendet werden. Das widerspricht auch der Rechtssicherheit und schadet unserem Wirtschaftsstandort. Ich danke Ihnen, Frau Bundesrätin, wenn Sie hierauf eine kurze Antwort geben können. [PAGE 26]