Lexipedia

Egger Mike · Nationalrat · 2025-03-04

Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-04

Wortprotokoll

Ich spreche heute zu meiner Minderheit II in Artikel 14a Absatz 1 und der damit verbundenen Bedeutung, ein bauliches Vorhaben dort demokratisch legitimieren zu lassen, wo die Menschen direkt davon betroffen sind. Es ist mir und der SVP-Fraktion wichtig, dabei die Bedeutung des Mitspracherechts im schweizerischen Baurecht hervorzuheben. Es ist ja sehr speziell, dass die eine Seite in diesem Rat bei jeder Gelegenheit für das Verbandsbeschwerderecht eintritt, aber dann, wenn es darum geht, die betroffenen Standortgemeinden einzubinden, die dortige Bevölkerung abzuholen, dagegen ist.

Wir haben klare Vorgaben und Regeln. Auf Bundesebene bildet das Raumplanungsgesetz einen zentralen Pfeiler. Es legt die Grundsätze für die Raumplanung fest und regelt die Verfahren zur Änderung von Nutzungsplänen, bei denen die Öffentlichkeit aktiv mitwirken kann. Ergänzend dazu gibt es die kantonalen Baugesetze, die das Baubewilligungsverfahren detailliert regeln. Die Gesetze garantieren, dass Baugesuche öffentlich aufgelegt werden und betroffene Personen Einsprache erheben können. Auf Gemeindeebene kommen zusätzliche Reglemente hinzu, die lokale Bauvorschriften und Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung betreffen, um die spezifischen Bedürfnisse und Besonderheiten der lokalen Gemeinschaft zu berücksichtigen. Schliesslich spielt auch noch das Verwaltungsverfahrensgesetz eine bedeutende Rolle, welches die Einsprachen und die Rechtsmittelverfahren, die im Baurecht von grosser Relevanz sind, regelt.

Unser Antrag sieht vor, dass die Zustimmung der Standortgemeinde im kantonalen Plangenehmigungsverfahren für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse weiterhin zwingend erforderlich ist. Diese Regelung ist von entscheidender Bedeutung, um die demokratische Legitimation und die lokale Mitsprache zu stärken, welche in der Vergangenheit aktiv genutzt wurde. So hat eine Dreiviertelmehrheit einer jurassischen Gemeinde einem geplanten Windkraftprojekt in ihrer Region zugestimmt. Ein anderes Beispiel aus meiner Region: In der Gemeinde Au hat die Bevölkerung vor gut einem Monat klar Nein dazu gesagt; man hat einen Mindestabstand eingeführt. Die Abstimmung fiel sehr knapp aus, die Differenz betrug rund vier Stimmen. Jetzt kann dieses Windrad nicht gebaut werden.

Das zeigt, die Bevölkerung vor Ort möchte mitreden, sie möchte das letzte Wort haben. Darum ist es für uns eben extrem wichtig, dass dieses Recht nicht ausgehebelt wird, sondern dass die Gemeinden aktiv eingebunden werden und das Mitspracherecht entsprechend wahrnehmen können.

Persönlich bin ich auch für das Stromversorgungsgesetz eingetreten. Ich habe bei meinen Auftritten bei jeder Gelegenheit betont, dass es für die Gemeinden weiterhin möglich sein werde, mitzudiskutieren, mitzubestimmen. Wenn wir das Gesetz, die Versprechungen von damals anschauen, stellen wir fest, dass das Parlament Wortbruch begeht, wenn es jetzt den Meccano ändert. Dann sind wir nicht konsequent, man kann das nicht einfach im Nachhinein ändern.

Ein weiterer Grund ist natürlich auch, dass solche Windkraftanlagen doch einen grossen Einfluss auf die Landschaft vor Ort haben. Dieser ist nicht nur ästhetischer Natur, sondern auch die Lebensqualität der Menschen vor Ort kann entsprechend beeinflusst werden, so durch Lärmbelästigungen, Schattenwürfe, die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, um nur einige Auswirkungen zu nennen. Da muss man auch immer gut abwägen: Macht ein solcher Bau überhaupt Sinn? Ressourceneinsatz und Energieeffizienz, auch da müssen die Menschen vor Ort mitbestimmen können. Das ist eigentlich unser Anliegen. Wir wollen, dass die Standortgemeinde in jedem Fall eingebunden und abgeholt wird, und nicht, dass sie einfach kantonal übersteuert werden kann. Das wäre gegen unser Demokratieverständnis.

Wir bitten Sie entsprechend, die Minderheit II zu unterstützen.