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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-03-04

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-03-04

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen für die sehr interessante Diskussion, die Sie geführt haben. Es gibt einiges zu sagen, und ich hoffe, dass meine Stimme hält, bis ich alles gesagt habe. Sonst müssen Sie sich vorstellen, was ich gesagt hätte, wenn ich bis zum Schluss gekommen wäre.

Nun, auf jeden Fall möchte ich darauf hinweisen, dass, wie Sie auch gesagt haben, in der Bundespolitik seit mehr als zwei Jahrzehnten über diese Frage gesprochen wird. Ich möchte kurz ein paar Vorlagen nennen, die in diesem Bereich schon diskutiert wurden. 2001 stand im Rahmen des Steuerpakets 2001 die Einführung eines Teilsplittings zur Debatte. Das wurde vom Volk abgelehnt. 2007 gab der Bundesrat sogar vier Modelle in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassung zeigte, dass weder die Reformvorschläge im Rahmen einer gemeinsamen noch diejenigen im Rahmen einer getrennten Besteuerung mehrheitsfähig waren. 2012 führte der Bundesrat eine neue Vernehmlassung durch, und zwar zu einem Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung. Auch dieses Modell war umstritten. Fast zur gleichen Zeit reichte die damalige CVP eine Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe ein, die Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe", basierend auf der gemeinsamen Besteuerung. Sie wurde dann bekanntlich in der Volksabstimmung 2016 abgelehnt und das Abstimmungsergebnis später vom Bundesgericht annulliert. Der Bundesrat unterbreitete dann dem Parlament 2018 den zuvor vernehmlassten Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung. Allerdings wies das Parlament diese Botschaft 2019 an den Bundesrat zurück und beauftragte ihn, alternative Modelle vorzulegen. Bereits im Herbst 2020 war auch dieser Entscheid wieder überholt, weil die Mehrheit des Parlamentes den Bundesrat im Rahmen der Legislaturplanung damit beauftragte, ihm eine Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung vorzulegen.

Hier stehen wir jetzt. Diesen Auftrag haben wir erfüllt, und ich sage: Ich bin so klug als wie zuvor. Wir drehen uns schon etwas im Kreis. Herr Ständerat Bischof, die Revolution ist also noch nicht wirklich in den Köpfen angelangt - im Steuersystem vielleicht, sollte so etwas durchkommen.

Nun, dann wurde die Volksinitiative "für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung" der FDP-Frauen eingereicht, und der entsprechende Auftrag des Parlamentes diente dann sozusagen zur Ausführung eines indirekten Gegenvorschlages. Sie wissen, dass der Bundesrat diese Initiative ablehnt. Es ist aus Sicht des Bundesrates nicht nötig, diese Frage auf Verfassungsstufe zu regeln. Der Gesetzgeber soll frei bleiben. Gleiches gilt übrigens - darauf möchte ich auch hinweisen, Ständerat Hegglin hat es gesagt - für die bald folgende Botschaft zur Volksinitiative "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!", der Initiative der Mitte, die ebenfalls die Abschaffung der Heiratsstrafe möchte. Dort wird dann die Ehe als Besteuerungsgrundlage in der Verfassung festgelegt. Der Bundesrat ist auch da der Meinung, dass der Gesetzgeber eigentlich frei sein sollte.

Einig sind wir uns aber darüber, dass die Heiratsstrafe abgeschafft werden soll. Es soll gelingen, dafür zu sorgen, dass die zweitverdienende Person nicht zu hoch besteuert wird. [PAGE 43] Die Frage ist nur: Wie kommt man dorthin? Bis anhin steht es da immer etwa fifty-fifty. Es hat sich offensichtlich nicht nur in der Zeit, als Peter Hefti noch im Rat war, sondern auch später nicht wahnsinnig viel bewegt.

Es wurde gesagt, es sei eine rein tarifäre Frage. Das kann man so anschauen. Ich teile die Meinung von Ständerat Zopfi: Es ist schon auch eine gesellschaftspolitische Frage, dass dieses Thema überhaupt auf den Tisch gekommen ist. Sie wissen ja, ich bin keine Anhängerin der Idee, dass der Staat von oben vorgeben muss, wie man leben, denken oder handeln soll. Die Veränderungen sollen von unten kommen. Wenn eine Volksinitiative eingereicht wird, kann man sagen, in der Gesellschaft ist etwas in Bewegung. Im Kanton St.[NB]Gallen zum Beispiel wurde die Strafbarkeit[NB]des[NB]Konkubinats[NB]erst[NB]1984 abgeschafft. Es ist also noch nicht so lange her, dass man da eine etwas andere Sicht hatte.

Die Individualbesteuerung hätte den Vorteil, dass sie zivilstandsneutral wäre. Es würde nicht nur die Heiratsstrafe abgeschafft, sondern auch der Heiratsbonus. Davon spricht man weniger. Ich meine nicht den persönlichen Bonus - persönlich haben ja alle, die verheiratet sind, einen Bonus -, ich meine den monetären. Mit der Individualbesteuerung würden verheiratete Paare gegenüber unverheirateten Paaren künftig also nicht mehr benachteiligt, aber auch nicht mehr bevorzugt. Zugleich könnten auch Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für Zweitverdienende geschaffen werden. Ich kann akzeptieren, dass es etwas umstritten ist, welchen Effekt das tatsächlich auf den Arbeitsmarkt hat, zumal wir natürlich auch etwas wohlstandsverwöhnt sind. Es ist ja nicht so, dass man dann unbedingt das Pensum erhöhen muss. Zwei Personen, die gut ausgebildet sind, können heute Teilzeit arbeiten und gut leben. So konnte die Generation meiner Eltern zum Beispiel nicht leben; bei vielen von uns hat einfach der Vater das alleinige Einkommen nachhause gebracht.

Frau Herzog hat es auch gesagt: Ich glaube, es ist gesellschaftlich nicht ganz zu unterschätzen, dass die Individualbesteuerung die finanzielle Unabhängigkeit der Eheleute natürlich auch stärken kann. Sie zwingt gerade auch die Frauen dazu, sich nicht einfach zurückzulehnen, sondern sich auch mit der eigenen wirtschaftlichen und finanziellen Situation mehr auseinanderzusetzen und sich nicht einfach auf das Einkommen des Partners, also des Ehegatten, zu verlassen. Das ist an und für sich eine gute Sache, wenn man sieht - ich komme noch darauf zurück -, dass heute 40 Prozent der Ehen geschieden werden.

Zu den Eckwerten der Individualbesteuerung: Gemäss diesem Gegenvorschlag sollen Ehepaare wie unverheiratete Paare individuell besteuert werden. Die kinderrelevanten Abzüge werden bei der direkten Bundessteuer grundsätzlich hälftig aufgeteilt. Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer soll von heute 6700 auf 12[NB]000 Franken erhöht werden. Der Tarif der direkten Bundessteuer wird angepasst, damit sich eine ausgewogene Verteilungswirkung der Vorlage über alle Einkommensklassen ergibt, und die Individualbesteuerung wird für alle drei staatlichen Ebenen, das haben wir gehört, eingeführt.

Was bedeutet das in Bezug auf die Belastungsrelationen? Wir haben auch hierzu schon einiges gehört. Entlastungen ergeben sich insbesondere für Ehepaare mit einer ausgeglichenen Einkommensaufteilung. Das sind eben die Leute, die im heutigen System häufig von der Heiratsstrafe betroffen sind. Das gilt übrigens auch für zahlreiche Rentnerehepaare, weil die Einkommensaufteilung dort typischerweise auch eher gleichmässig ist. Eine relativ bedeutsame Verschiebung ergibt sich dann - das haben wir auch gehört -, quasi spiegelbildlich verkehrt, bei Ehepaaren mit einer ungleichmässigen Einkommensverteilung. Dort ist es so, dass Ehepaare mit keinem oder einem niedrigen Zweiteinkommen, die im heutigen System eben von diesem Heiratsbonus profitieren, eher benachteiligt würden.

Dann haben wir die alleinerziehenden Personen, sie werden im geltenden Recht zu einem privilegierten Tarif, zum Elterntarif, besteuert. Weil dieser privilegierte Tarif wegfällt, wird die Reform insgesamt auch bei dieser Personengruppe grundsätzlich zu einer höheren Steuerbelastung führen. Allerdings wird diese höhere Steuerbelastung durch die deutliche Erhöhung des Kinderabzugs, den ich erwähnt habe, und die vorgeschlagenen Tarifanpassungen stark abgefedert, und zwar so weit, dass sie bei tiefen und mittleren Einkommen im Durchschnitt kompensiert wird.

Es gilt ja auch für Ehepaare mit einer ungleichen Einkommensverteilung, dass der Kinderabzug eine gewisse Wirkung hat. Gemäss Schätzungen würde bei der direkten Bundessteuer für diese Gruppe der unverheirateten Personen mit Kindern im Durchschnitt eine Mehrbelastung entstehen, allerdings nur bei der höchsten Einkommensklasse. Bei allen übrigen Einkommensklassen käme es im Durchschnitt zu einer Entlastung. Und dann gibt es noch die Gruppe[NB]der[NB]unverheirateten[NB]Personen ohne Kinder. Hier käme es wegen der Anpassung des Tarifs ebenfalls zu einer Entlastung.

Also, die Welt ist, wie immer im Steuerrecht, etwas komplex. Es ist so, dass von einer solchen Umstellung gewisse Steuerpflichtige profitieren würden und andere nicht. Wir haben die Vorlage aber so ausgestaltet, dass eine Mehrheit der Steuerpflichtigen profitiert. Deshalb hat man, zusammengefasst, den Steuertarif angepasst und eben die Kinderabzüge erhöht.

Zu den finanziellen Auswirkungen: In der Botschaft, das haben Sie auch gehört, steht noch, dass es Mindereinnahmen von rund 1 Milliarde Franken geben würde. Diese Schätzung wurde in der Zwischenzeit aktualisiert, und zwar aufgrund der neuesten Daten von 2021. Es gibt jetzt Mindereinnahmen von 870 Millionen Franken für Bund und Kantone. Hier wurde die kalte Progression noch mit einbezogen, das heisst, die Belastung ist hier etwas geringer. Was die Mindereinnahmen anbelangt: Diejenigen, die in der Finanzkommission sind, wissen, dass wir das in der Finanzplanung nicht eingestellt haben, denn sollte dieses Projekt kommen, dürfte eine lange Umsetzungsfrist gelten. Die Kantone verlangen ja zehn Jahre, und das übersteigt die Finanzplanung des Bundes. Aber es ist natürlich so, dass man, wenn man ein System ändert, auch damit rechnen muss, dass es vielleicht zu Mindereinnahmen kommen kann. Es ist ja auch nicht so, dass der Bundesrat der Meinung ist, dass man kein Geld mehr ausgeben darf. Wir haben ja auch ein Entlastungspaket aufgelegt, um die Mehrausgaben in der Armee und in der AHV zu finanzieren und um finanzpolitischen Spielraum zu gewinnen. Gerade das Parlament sollte die Möglichkeit haben, auch in anderen Bereichen, in denen man etwas investieren muss, Projekte zu lancieren.

Jetzt komme ich noch zur Umsetzung. Wir haben hierzu ja einiges gehört. Wir haben gehört, dass das ein grosser bürokratischer Aufwand wäre, dass die Finanzdirektorenkonferenz gegen die Individualbesteuerung ist. Das stimmt. Bei den Kantonen war es in der Vernehmlassung allerdings nicht so. Zürich, Bern, Basel-Stadt und noch andere waren dafür. Es ist also nicht so, dass einfach alle Kantone das ablehnen. Auf der einen Seite ist es so, das haben wir in der Botschaft offengelegt, dass 1,7 Millionen mehr Steuererklärungen ausgefüllt werden müssen, wenn die Ehegatten jeweils separat eine Steuererklärung ausfüllen. Das erhöht natürlich den wiederkehrenden Aufwand, das stimmt. Aber auf der anderen Seite ist es halt schon so, dass wir nicht mehr im Schreibmaschinenzeitalter sind, dass es auch eine elektronische Verarbeitung gibt, dass es gewisse administrative Vereinfachungen gibt. Und dann muss man auch sehen:[NB]Heute[NB]werden[NB]40[NB]Prozent[NB]der[NB]Ehen geschieden, und da gibt es dann auch eine individuelle Veranlagung. Auch wenn ein Ehegatte verstirbt, gibt es eine neue Veranlagungssituation.

Mir ist dann noch in den Sinn gekommen, dass es einmal eine Vorlage gab, in der es um die Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuern ging, das heisst um die Umstellung von der zweijährigen Vergangenheitsbemessung auf die einjährige Gegenwartsbemessung. Wir können uns vielleicht nicht mehr so gut daran erinnern, aber wenn man in die Materialien geht, dann sieht man: Es wurde damals bezüglich der administrativen Belastung wirklich der Untergang des Abendlandes prophezeit. Das war sehr schwierig, und es war sehr umstritten. Wenn Sie die Vorlage [PAGE 44] hervornehmen, stellen Sie fest: Sie war gerade im Ständerat umstritten. Den Kantonen wurde dann eine achtjährige Übergangsfrist eingeräumt, und siehe da: Die Kantone waren schneller, als man geglaubt hat, sie haben dieses Ziel schneller erfüllt.

Es gibt einen Bericht des Bundesrates vom 9.[NB]Januar 2002, denn der Bundesrat musste dann über diesen gewaltigen Aufwand Bericht erstatten. Dort steht: "Der Wechsel zum System der einjährigen Postnumerandobesteuerung mit Gegenwartsbemessung wurde in den Kantonen wie auch für die Bundessteuer im Wesentlichen in den Jahren 1999 bis 2001 vollzogen. Für den Bund hatte er keine personellen Auswirkungen. In den Kantonen konnten die Auswirkungen auf den Personalbestand dank der Reorganisation der Steuerbehörden und einer zunehmenden Informatisierung begrenzt werden." Das war also auch zu stemmen.

Man kann in guten Treuen für oder gegen die Individualbesteuerung sein. Aber wenn man sie will, ist das ein Systemwechsel, und dann gibt es einen gewissen Aufwand. Ich muss Ihnen sagen, am meisten stört es mich, wenn man argumentiert: Das ist uns zu aufwendig; wir kassieren zwar zu viel Steuern, wir besteuern das Zweiteinkommen zu hoch, aber es ist uns jetzt gerade etwas zu anstrengend, das zu ändern. Ich finde, das geht nicht.

Natürlich kann man einfach sagen, man ändere den Tarif, oder, Herr Würth? Aber dann haben Sie auch gewisse Umstellungen. Ich sage einfach: Das ist für mich jetzt nicht das Königsargument.

Wenn man das will, dann muss man das machen, mit allen Veränderungen, die damit verbunden sind. Das ist letztlich ein politischer Entscheid. Dafür sind Sie da. Der Bundesrat hat hier den Auftrag erfüllt. Ich wünsche mir einfach, dass jetzt entweder hier, in dieser Vorlage, oder dann mit der Vorlage, die noch auf uns zukommt, endlich die Heiratsstrafe abgeschafft wird. Es ist jetzt eine Frage des politischen Prozesses und des Ausmehrens, welche Variante dann am Schluss obsiegt. Am Schluss ist entscheidend, dass eben diejenigen, die arbeiten, die leistungsorientiert sind, nicht zu viel Steuern bezahlen müssen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie hier eintreten. In der Detailberatung können wir dann verschiedene Fragen noch anschauen.

[VS]