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Stark Jakob · Ständerat · 2025-03-04

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-04

Wortprotokoll

Ich möchte nur noch ganz kurz auf die Geschichte der Steuerharmonisierung zurückblicken, insbesondere im Zusammenhang mit dem Föderalismus und der Familienbesteuerung. Eine Zürcher Standesinitiative, die im Jahre 1945 erstmals eine Steuerharmonisierung forderte, wurde von Bundesrat und Parlament mit der Begründung abgelehnt, eine Vereinheitlichung der direkten Steuern würde zu stark in die kantonale Souveränität eingreifen. 1977 stimmte das Schweizervolk jedoch einem neuen Verfassungsartikel zur Steuerharmonisierung zu: Das ist der heutige Artikel 129 der Bundesverfassung. Darauf basierend wurde das heutige Steuerharmonisierungsgesetz erarbeitet. Die Eintretensdebatte dazu fand im Ständerat am 17.[NB]März 1986 statt. In der Debatte äusserte sich der Kommissionspräsident, Ständerat Binder, auch zu den Hauptfragen der Steuerharmonisierung. Eine der Hauptfragen, Ziffer 4, war die Familienbesteuerung. Dazu wurde gesagt: "Wie der Bundesrat sprach sich die Kommission ausdrücklich für die Familienbesteuerung aus und lehnte die getrennte Besteuerung der Ehegatten ab. Die Ehe ist nicht nur eine rechtliche, sie ist auch eine wirtschaftliche Einheit." (AB 1986 S 107)

In derselben Debatte verlangte Ständerat Hefti eine Rückweisung der Vorlage. Er sagte: "Die Bundesverfassung würde ein viel föderalistischeres Gesetz zulassen als das, was heute vorliegt; nicht nur zulassen, sondern sogar verlangen." Und er sagte wörtlich: "Damit wird Harmonisierung zur Zentralisation." (AB 1986 S 111)

Heute, 39 Jahre später, beschäftigen wir uns wieder mit den gleichen Themen. Bei der Familienbesteuerung wird nun der grosse Paradigmenwechsel zur Individualbesteuerung beantragt. Dazu ganz kurz einige Überlegungen betreffend Föderalismus: "Damit wird Harmonisierung zur Zentralisation", kritisierte Ständerat Hefti 1986. Er hatte recht, nur konnte er sich damals vermutlich nicht vorstellen, dass es noch viel schlimmer kommen könnte, denn die entscheidende Frage in föderaler Hinsicht im vorliegenden Kontext ist, wie die zentralen Bundeskompetenzen der Steuerharmonisierung angewendet werden. Die Frage für mich ist: Ist das Vorgehen, das jetzt geplant ist, rücksichtsvoll und angemessen oder rücksichtslos und unverhältnismässig? Hier komme ich zum Schluss ganz kurz auf drei Punkte zu sprechen:

1.[NB]Wir haben es gehört: Die Kantone haben das Problem der Heiratsstrafe gelöst und haben keinen Handlungsbedarf. Der Bund hat das Problem der Heiratsstrafe nicht gelöst und hat Handlungsbedarf.

2.[NB]Die Kantone organisieren zusammen mit den Gemeinden den Steuerbezug, der Bund trägt hierzu nichts bei.

3.[NB]Die Kantone überweisen dem Bund ungefähr einen Sechstel des Steuerbezugs. Der Hauptteil der Steuern wird in den Kantonen und in den Gemeinden verbraucht.

Vereinfacht gesagt: Die Kantone spielen in dieser Thematik also die Hauptrolle, der Bund spielt nur eine Nebenrolle. Nun aber will der Akteur in der Nebenrolle, der Bund, sein altes Problem lösen und nimmt dafür in Kauf, dass die Akteure in der Hauptrolle, die Kantone, mit viel Aufwand eine neue, riesige Aufgabe bewältigen müssen, die ihnen selbst gar nichts bringt. Um auf die eingangs gestellte Frage zurückzukommen: Ja, die Einführung der Individualbesteuerung durch den Bund ist rücksichtslos und unverhältnismässig. Der Bund überdehnt sein zentralistisches Recht zur Steuerharmonisierung massiv. Das ist nicht eidgenössischer Stil, das ist vor allem nicht der Stil des Ständerates. Ich bitte Sie daher, für den Föderalismus einzustehen, für Augenmass beim Vollzug zentraler Bundeskompetenzen: Wahren Sie die Interessen Ihrer Kantone, Ihrer Stände, sehr geehrte Ständerätinnen und Ständeräte!

Ich beantrage Ihnen mit Überzeugung, nicht auf diese Vorlage einzutreten.