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Hübscher Martin · Nationalrat · 2025-03-05

Hübscher Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-05

Wortprotokoll

Wir möchten Artikel 99 der Bundesverfassung gerne mit dem folgenden Wortlaut ergänzen: "In der Regel ist vom Bund oder der Schweizerischen Nationalbank ausgegebenes Bargeld als Zahlungsmittel anzunehmen." Denn der direkte Gegenvorschlag nimmt ein wichtiges Anliegen der Initiative nicht auf, nämlich die Bezahlung mit Bargeld. Zwar stellt der Bundesrat in Abrede, dass es heute Einschränkungen bei der Bezahlung mit Bargeld gebe; das entspricht jedoch nicht dem, was man alltäglich erlebt. Gerade in öffentlichen Betrieben wird man teilweise faktisch gezwungen, bargeldlos zu bezahlen, so beispielsweise im öffentlichen Verkehr, bei Parkuhren oder teilweise auch bei Kantinen, gerade in Bildungseinrichtungen. Vielerorts ist alles darauf ausgelegt und so gesteuert, dass die Menschen auf Bargeld verzichten müssen.

In einem Bericht von 2022 zur Akzeptanz von Bargeld in der Schweiz hatte der Bundesrat noch eingeräumt, dass es eine Negativspirale mit zunehmenden Einschränkungen von Bargeldzahlungen in Geschäften geben könnte. Genau diese Rückmeldungen erhalten wir. An vielen Billettautomaten kann man nur noch bargeldlos bezahlen. Nicht nur ältere Leute regen sich auf, auch viele jüngere stören sich daran. Gerade auch Kinder werden so de facto gezwungen, bereits eine Bankkarte zu verwenden.

Mit unserem Antrag möchten wir das Bargeld wegen seiner vielfachen Funktionen als Zahlungsmittel verankern. Es soll aber keine direktive Pflicht oder ein Verbot daraus erstehen, deshalb die offene Formulierung. Damit können wir einerseits die Freiheit des Bargeldes und andererseits die unternehmerische Freiheit wahren. Es ist aber wichtig, dass wir das Bargeld stärken. Privatsphäre, eine hohe Akzeptanz, Verfügbarkeit, Sicherheit, Unabhängigkeit und Krisenfestigkeit - das alles haben wir mit Bargeld; wir haben es auch vom Kommissionssprecher gehört. Was nützt aber die Verankerung von Bargeld in der Verfassung, wenn es am Ende nirgends mehr verwendet werden kann? Der direkte Gegenvorschlag muss unbedingt um diesen Zusatz ergänzt werden. Und falls Sie sich jetzt fragen, weshalb die Formulierung neben der Nationalbank auch den Bund erwähnt, dann gebe ich Ihnen die Antwort gleich selbst: Die Eidgenössische Münzstätte (Swissmint) ist für das Münzprägen zuständig. Darum muss der Bund neben der Nationalbank hier ebenfalls erwähnt werden.

Stimmen Sie dem Minderheitsantrag zu, sorgen Sie mit dem Minderheitsantrag dafür, dass wir weiterhin Bargeld verwenden können.