Lexipedia

preparatory:AB 352231

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2025-03-05

Wortprotokoll

Die Bargeld-Initiative fordert, dass das Recht auf Bargeld und dessen ausreichende Verfügbarkeit in der Bundesverfassung verankert werden. Auf den ersten Blick mag diese Forderung harmlos erscheinen, ist doch Bargeld seit Jahrhunderten ein zentrales Element unseres Wirtschaftskreislaufes. Doch bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass diese Initiative nur schadet und keinen Mehrwert bringt. Die GLP-Fraktion lehnt deshalb diese Initiative klar ab. Warum tun wir das? Weil sie unnötig, unverhältnismässig und rückwärtsgewandt ist.

Unnötig ist sie, weil Bargeld in der Schweiz nicht bedroht ist. Unsere Nationalbank hat keinerlei Pläne, das Bargeld abzuschaffen. Bargeld bleibt ein wichtiger Bestandteil unserer Wirtschaft und wird von den Menschen geschätzt. Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass die Schweiz ohne diese Initiative Bargeld verlieren oder sich komplett davon abwenden könnte. Sowohl die Sicherstellung der Bargeldversorgung als auch der Franken als Schweizer Währung sind heute im Nationalbankgesetz und im Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel verankert. Das Vertrauen in unsere Institutionen und in deren pragmatische, umsichtige Politik ist eine der grössten Stärken der Schweiz.

Unverhältnismässig ist diese Initiative, weil sie starre Regeln in die Verfassung schreiben will. Die Verfassung ist jedoch kein Ort für Detailregelungen, die der technischen und der gesellschaftlichen Entwicklung nicht langfristig gerecht werden können. Gerade im Bereich der Finanztechnologie erleben wir rasante Veränderungen. Mit einer der Initiative entsprechenden Verankerung des Bargeldes in der Verfassung zwängen wir das Bargeld in ein starres Korsett, das uns in Zukunft Flexibilität rauben könnte.

Rückwärtsgewandt ist diese Initiative, weil sie den technologischen Fortschritt ignoriert. Wir erleben eine zunehmende Digitalisierung, die uns neue, sichere und effiziente Zahlungsmethoden bringt. In den vergangenen Jahren hat ein Trend hin zu mehr digitaler Bezahlung und weg von der Nutzung von Bargeld eingesetzt. Diese gesellschaftliche Entwicklung wird durch die neuen Technologien ermöglicht und deckt offenbar ein breites Bedürfnis ab. Es ist aus meiner Sicht eine Erleichterung, einfach mit dem Smartphone zu bezahlen und in der Familie oder unter Freunden einfach mit Twint abzurechnen. Solche Entwicklungen durch eine Verfassungsbestimmung zu bremsen oder gar zu verunmöglichen, ist nicht zielführend. Ich habe nun seit Monaten die gleiche Zwanzigernote im Portemonnaie, weil ich kein Bargeld mehr brauche. (Zeigt die 20-Franken-Note in seinem Portemonnaie) Selbst beim Wandern zahlt man heute beim Selbstbedienungskühlschrank auf dem Bauernhof mit Twint.

Wie ist es mit Bargeld in der Krise? Auch dann nützt Bargeld aus unserer Sicht wenig. Woher soll die Menge an benötigtem Cash kommen, um die Zahlungen des täglichen Bedarfs zu leisten? Bancomaten, Einzahlungen, Kassen usw. brauchen alle Strom, und wenn Strom vorhanden ist, dann funktioniert auch die digitale Bezahlung.

Bargeld hat unbestreitbare Vorteile, aber es ist nicht die Lösung für alle Bedürfnisse und Probleme. Die Zukunft der Wirtschaft und des Zahlungsverkehrs wird aus unserer Sicht noch lange hybrid sein, mit Bargeld und digitalen Alternativen Seite an Seite.

Der Bundesrat schlägt vor, der Bargeld-Initiative einen direkten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Zu diesem Gegenvorschlag ist die Haltung in unserer Fraktion geteilt. Einige von uns halten ihn für überflüssig, andere für der Situation angemessen. Lassen Sie mich kurz die Argumente der beiden Seiten skizzieren.

Warum ist der Gegenvorschlag überflüssig? Ein Teil unserer Fraktion argumentiert, dass der Gegenvorschlag letztlich dasselbe Problem wie die Initiative hat. Er schafft eine unnötige Regelung für ein nicht existierendes Problem. Die Schweiz hat ein bewährtes, funktionierendes System, das ohne Eingriffe von aussen weiterhin Bargeld sichert. Statt Ressourcen auf einen unnötigen Gegenvorschlag zu verwenden, sollten wir uns auf echte Herausforderungen konzentrieren, Innovation ermöglichen und den technischen und gesellschaftlichen Wandel zulassen. Die aktuelle gesetzliche Regelung reicht dafür bestens aus.

Warum aber könnte der Gegenvorschlag sinnvoll sein? Es gibt in unserer Fraktion Stimmen, die sagen, der Gegenvorschlag sei ein kluger Mittelweg, um der Initiative zu begegnen. Sie argumentieren, dass die zentralen Anliegen der Initiative damit aufgenommen werden, ohne die Verfassung mit übertriebenen Vorschriften zu belasten. So hebt der Gegenvorschlag einfach die heutige Gesetzesbestimmung auf die Stufe der Verfassung. Ein Gegenvorschlag könnte also sicherstellen, dass das Vertrauen in Bargeld bestehen bleibt, ohne dass wir uns dogmatisch an starre Vorgaben binden.

Im Rahmen des Gegenvorschlags stehen auch zwei Minderheiten aus der Kommission zur Diskussion, die die weitergehenden Anliegen der Initianten aufnehmen. Die Initianten argumentieren unter anderem, Bargeld bedeute Freiheit. Man kann das durchaus machen. Aber als nächsten Schritt in der Verfassung festzuschreiben, dass Geschäfte, Bratwurststände, Kioske usw. zwingend Bargeld annehmen müssen, geht uns klar zu weit. Dieser Zwang wäre einengend, teuer und entspräche nicht der natürlichen Entwicklung.

Wir halten deshalb den Initianten entgegen: Digitale Bezahlung ist bequem und deshalb auch ein Stück Freiheit. Und wahre Freiheit ist, wenn Verkäufer wie auch Käuferin die Zahlungsmethode selbst wählen und miteinander vereinbaren können.

Weder die Initiative noch der Gegenvorschlag sollten uns dazu verleiten, Symbolpolitik zu machen. Die grünliberale Politik orientiert sich an den Prinzipien der Vernunft, der Nachhaltigkeit und der Zukunftsfähigkeit. Wir stehen für eine Gesellschaft, die sich nicht von Angst oder Nostalgie leiten lässt, sondern von Mut und Innovationskraft. Wir sagen deshalb klar Nein zur Bargeld-Initiative. Gleichzeitig sind wir uns bewusst, dass der Gegenvorschlag eine differenzierte Debatte verdient. Wir lehnen aber weitergehende Bestimmungen, wie sie von den Minderheiten verlangt werden, ab.