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Hübscher Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-05
Wortprotokoll
Bargeld spielt in unserer Gesellschaft eine zentrale Rolle und ist eben weit mehr als nur ein Zahlungsmittel. Ich nenne Ihnen gerne fünf Gründe, warum Bargeld aus Sicht der SVP-Fraktion unverzichtbar ist:
Erstens ist Bargeld nicht abhängig von der Technik. Nicht jeder Bürger hat Zugang zu digitalen Zahlungsmethoden oder verfügt über die notwendigen technischen Kenntnisse. Bargeld ist einfach in der Handhabung und erfordert keine technische Infrastruktur, was es für alle gesellschaftlichen Schichten zugänglich macht.
Zweitens ist Bargeld krisensicher. In Zeiten von technischen Störungen oder Naturkatastrophen ist Bargeld ein verlässliches Zahlungsmittel. Wenn digitale Systeme ausfallen, bleibt Bargeld funktional und sichert die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger.
Der dritte Grund sind Freiheit und Anonymität. Bargeld ermöglicht es den Bürgern, ihre Transaktionen anonym durchzuführen. In einer digitalen Welt, in der jede Zahlung nachverfolgt werden kann, bietet Bargeld ein Stück Privatsphäre. Der Grossverteiler kann damit nicht gleich alle Einkäufe nachvollziehen. Es schützt die persönliche Freiheit.
Der vierte Grund ist der Schutz vor Gebühren. Bargeld schützt die Bürgerinnen vor der Entwertung ihrer Ersparnisse durch Transaktions- und Bankgebühren und auch vor negativen Zinssätzen.
Fünftens fördert Bargeld die finanzielle Bildung. Der Umgang mit Bargeld fördert das Verständnis für den Wert von Geld und die Bedeutung des Sparens. Es hilft den Bürgern, ihre Ausgaben besser zu kontrollieren und ein bewusstes Verhältnis zu ihrem Geld zu entwickeln.
Die SVP-Fraktion stimmt dem Anliegen der Initianten aufgrund der Wichtigkeit des Bargeldes zu. Die Initiative will die Verankerung des Bargeldes von Gesetzes- auf Verfassungsstufe verschieben. Das scheint unbestritten, und das nimmt der Gegenvorschlag auf. Auch das zweite Anliegen der Initianten, die Verankerung des Schweizerfrankens als Währung in der Verfassung, unterstützen wir, wird doch der Franken - wir haben es auch vom Sprecher der FDP-Fraktion gehört - auch in Liechtenstein und in verschiedenen west- und zentralafrikanischen Ländern verwendet. Deshalb ist die Verankerung des Schweizerfrankens, wie sie die WAK-N vorschlägt, präziser und unmissverständlich.
Die Initiative hat aber auch einen inhaltlichen Fehler. Mit der Formulierung, der Bund stelle sicher, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen, müsste der Bund diese Aufgabe von der Nationalbank übernehmen. Das wollen wir nicht. Die vorliegende Formulierung, die Schweizerische Nationalbank gewährleiste die Bargeldversorgung, bildet die heutige Regelung ab und ist daher konsistenter.
Das letzte Anliegen der Initianten, dass ein Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung von Volk und Ständen beschlossen werden muss, wird mit der Verankerung des Schweizerfrankens als Schweizer Währung in der Verfassung obsolet, weil über Verfassungsänderungen immer Volk und Stände abstimmen müssen.
Zum Minderheitsantrag Ryser: Diesen lehnen wir ab, denn der Bund kann nicht die Bargeldversorgung für Personen sicherstellen, welche Sozialleistungen beziehen oder Nothilfe empfangen. Erstens ist dieser Antrag in der Verfassung nicht stufengerecht. Zweitens ist dafür nicht der Bund zuständig, sondern die Gemeinden und der Kanton. Im Übrigen ist das auch nicht Teil der Initiative.
Selbstverständlich werden wir aber dem Antrag meiner Minderheit zustimmen, welcher die Verwendung von Bargeld ebenfalls festhält und damit ein weiteres wichtiges Anliegen der Initiative aufnimmt.
Zusammengefasst: Die SVP-Fraktion unterstützt das Anliegen der Initiative. Sie stimmt dem direkten Gegenvorschlag zu und lehnt die Initiative aus formalen Gründen ab.