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Engler Stefan · Ständerat · 2025-03-05

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-05

Wortprotokoll

So weit sind wir uns einig: Es ist richtig, unbestritten und vor allem auch vernünftig, sich gegen Knappheitssituationen in der Stromversorgung abzusichern. Der Bundesrat hat bereits im Jahr 2022 auf die drohende Energiemangellage reagiert und diese Absicherung mit einer Wasserkraftreserve in Teilen bereits vorgenommen. In der Folge, im Jahr 2023 und später, wurden diese Reservemöglichkeiten weiter ausgebaut. Insofern besprechen wir hier nicht ein neues Anliegen; allenfalls ist die Verankerung in einem Gesetz neu. Ich glaube, das war auch der ursprüngliche Grund dieser Vorlage, d.[NB]h., damit etwas mehr Legitimation zu schaffen.

Das ist zweifellos nötig. Liest man das Gesetz nämlich im Entwurf, fällt einem ein Zweifaches auf: erstens die vielen Kann-Formulierungen, sie lassen viele Ermessensentscheide zu; zweitens werden Zuständigkeiten und damit auch die Ausübung des Ermessens an den Bundesrat, an das UVEK, an das Bundesamt für Energie, an die Elcom oder an die Swissgrid delegiert. Es wird also sehr viel Ermessen auch nach unten weiterdelegiert. Womöglich lassen sich solche Ermessens- und Delegationsnormen aus dem Eventualcharakter dieser Gesetzgebung erklären. Am besten ist es, wenn wir diese Reservekapazitäten nicht brauchen, und entsprechend gibt es auch nicht viel Erfahrung. So gesehen habe ich ein gewisses Verständnis dafür, dass in dieser Gesetzgebung viel Ermessen und Delegation enthalten ist.

Auf zwei Punkte möchte ich aber kurz zu sprechen kommen.

1.[NB]Im Unterschied zur thermischen Reserve, der verbrauchsseitigen und der Speicherreserve, ist die Teilnahme an der Wasserkraftreserve für die Betreiber von Speicherwasserkraftwerken obligatorisch. Sie können nicht wählen, ob sie daran teilnehmen oder nicht. Die Bildung, die Dimensionierung, der Abruf dieser Reserven betreffen aber nebst den Interessen der Betreiberinnen auch die Interessen der Eigentümer und der Konzedenten, also der Gemeinwesen, welche die Wasserrechte abgegeben haben. Dazu bzw. zu allfälligen Störungen des Konzessionsverhältnisses, auch bezüglich allenfalls entgangener Gewinne äussert sich die[NB]Botschaft[NB]nicht. Daraus schliesse ich für mich, dass sich daraus keine Einschränkungen ergeben, jedenfalls nicht für das Gemeinwesen, welches die Wassernutzrechte verliehen hat.

2.[NB]Hinweisen wollte ich ferner auf das Verhältnis dieser Vorlage zum durch den Bundesrat verfolgten Abschluss eines Stromabkommens mit der EU. Der Kommissionssprecher ist bereits darauf eingegangen. Die Vorlage über die Stromreserve, über die wir sprechen, referenziert an zwei Stellen darauf:

1.[NB]Bei der Dimensionierung und Ausgestaltung der Reserven sollen internationale Abkommen berücksichtigt werden, welche die Versorgungssicherheit effektiv stärken. Sie finden das in Artikel 8a Absatz 2quater der Vorlage.

2.[NB]Für den Abruf der verbrauchsseitigen Reserve kann der Bundesrat gemäss Artikel 8l Absatz 6 Buchstabe a Ziffer 2 vorsehen, dass ein Abruf der Stromreserve zur Erfüllung von internationalen Solidaritätsvereinbarungen auch ohne fehlende Markträumung möglich ist.

Die Vorlage nimmt also in zwei Punkten Bezug auf internationale Verflechtungen. [PAGE 64]

Bezüglich dieser internationalen Verflechtungen verweist die Botschaft auf Seite 26 kurz und knapp auf den möglichen Abschluss eines Solidaritätsabkommens mit den Nachbarstaaten, ohne zu sagen, mit welchen Staaten und mit welchem Inhalt ein solches Abkommen abgeschlossen werden[NB]soll,[NB]ohne[NB]also[NB]zu sagen, was Gegenstand eines solchen Solidaritätsabkommens sein soll. Ich nehme nicht an, dass damit das Stromabkommen gemeint ist - oder vielleicht doch?

Wir dürfen aber wohl annehmen, dass unser Interesse an einem stabilen Netzbetrieb, an einer Erhöhung der Wasserkraftreserve durch zusätzlichen Pumpbetrieb und - leider ist es hier nicht explizit erwähnt - auch an einer Dämpfung der Preisvolatilität beim Strom internationalen Abmachungen vorgeht. Ich gehe also davon aus, dass die erhöhte Stromreserve als Folge des Pumpbetriebs der Speicherwasserkraftwerke zuerst zur Wahrung der schweizerischen Interessen bezüglich Netzstabilität und zum Ausgleich von explodierenden Preisen abgerufen wird, bevor internationale Abkommen erfüllt werden.

Das Stromabkommen, auf das Kollege Rieder im Zusammenhang mit der Erhöhung der Stromversorgungssicherheit hingewiesen hat, zielt ja darauf ab, die Schweiz näher an den europäischen Strombinnenmarkt zu bringen. Als wesentliches Argument dafür wird als Folge des Wegfalls der Begrenzung der Grenzkapazitäten die Stärkung der Versorgungssicherheit ins Feld geführt. Im Faktenblatt des Bundesrates zum Stromabkommen heisst es: "Die EU gewichtet die Versorgungssicherheit im Strombinnenmarkt hoch. Mit einem Stromabkommen dürfen Nachbarstaaten Grenzkapazitäten in die Schweiz nicht einschränken [...], auch im Fall einer Energiekrise nicht." Das wurde explizit festgehalten. "Das Stromabkommen erhöht die Versorgungssicherheit und reduziert den Bedarf an Stromreserven. Der Bau von notwendigen Reservekraftwerken in der Schweiz ist bei Bedarf auch in Zukunft möglich, damit allfälligen Strommangellagen vorgebeugt werden kann."

Daraus liesse sich schliessen, dass aufgrund einer engeren Einbindung in den europäischen Strombinnenmarkt eigentlich gar keine Reservekapazitäten notwendig wären. Schaut man sich allerdings in Europa um, so sieht man, dass verschiedene europäische Staaten, ungeachtet dieser Verflechtungen, sich selbst am nächsten sind und mittels verschiedener Technologien eigene Reservekapazitäten aufgebaut haben.

Ein Letztes noch: Es lohnt sich wahrscheinlich, einmal mit dem norwegischen Energieminister - Kollege Rieder ist ein Freund der norwegischen Verhältnisse - über die Frage zu sprechen, inwieweit die Integration Norwegens in den europäischen Strombinnenmarkt die norwegischen Interessen nicht nur schützt, sondern auch gefährden kann. Norwegen mit seiner zu 90 Prozent durch Wasserkraft und im Übrigen durch viel Wind abgedeckten Stromversorgung findet sich in der Situation wieder, dass der Strompreis in Norwegen explodiert, wenn in Deutschland das Licht ausgeht und Reservekapazitäten aktiviert werden müssen. Das hat so weit geführt, dass sich der norwegische Minister Gedanken darüber macht, ob er nicht die Stromleitungen nach Dänemark kappen soll, um Norwegen unabhängiger vom europäischen Strombinnenmarkt zu machen.

So gesehen lohnt es sich für die Schweiz also auf jeden Fall, die benötigten Reservekapazitäten selbst zur Verfügung zu stellen. Und wenn wir dann über das Stromabkommen sprechen, lohnt es sich, auch diese Seite der Medaille etwas näher anzusehen.