Stähelin Philipp · Ständerat · 2000-03-15
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-15
Wortprotokoll
Artikel 55a will mit der Begrenzung der Zulassung zur Leistungserbringung zulasten der obligatorischen Krankenversicherung ein tatsächlich dringendes Problem angehen. Grundsätzlich bin ich mit der generellen Stossrichtung durchaus einverstanden. Es sind Mittel und Wege zu suchen, um die stete Zunahme der Zahl der Ärzte abbremsen und insbesondere einer möglicherweise explosionsartigen Zunahme im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens mit der EU entgegentreten zu können. Wir wollen ja schliesslich keine Verhältnisse erleben, wie sie unser Nachbarland Liechtenstein vor ein bis zwei Jahren erlebt hat. Trotzdem scheint mir der vorliegende Vorschlag noch zu viele Mängel aufzuweisen, um zum Erfolg führen zu können, obwohl ich durchaus dankbar bin, dass die Kommission - mit der Ausnahme der Spitäler - wenigstens einen Punkt hat bereinigen können.
Zum einen bedeutet der Vorschlag einen doch sehr massiven Staatseingriff, und die Kompetenzdelegation an den Bundesrat wird lediglich mit dem einen Kriterium eines nicht weiter definierten Bedürfnisses verbunden und geht damit sehr weit. Im Grunde genommen bleibt dies doch primär eine "Deckelung" in der Art der Bedürfnisklauseln, wie wir sie aus den kantonalen Gastgewerbegesetzen etwa gekannt haben, die ringsum abgeschafft werden, weil sie sich schlicht nicht bewährt haben.
Ich kann mir jetzt schon lebhaft vorstellen, wie künftig mit Praxisbewilligungen auch im Bereich der Ärztepraxen gehandelt werden wird; dabei werden aber tatsächliche Schliessungen ausbleiben. So werden insbesondere auch in Kantonen mit heute klar zu hohen Ärztedichten und entsprechenden Prämien wohl kaum Abbaumassnahmen tatsächlich durchgezogen werden können. Undankbar dürfte dabei auch die Aufgabe der Kantone werden, welche solches durchzusetzen und die ganzen Verfahren durchzuspielen haben werden.
Es dürfte sich auch kaum bewähren, solche schwerwiegenden Eingriffe und Systemänderungen zu befristen. Die Massnahme wird kaum ernst genommen, sondern mit ausgiebigen Rechtsmittelverfahren unterlaufen werden. Drei Jahre sind bekanntlich gerade im Krankenversicherungsbereich mit Beschwerdeführung rasch einmal überdauert.
Dass schliesslich der Bundesrat auf dieses Mittel der Zulassungseinschränkung nicht etwa im Sinne einer Übergangsbestimmung ab Inkrafttreten der Novelle bis zum Ablauf der drei Jahre, also von 2001 bis Ende 2003, sondern jederzeit auf die befristete Zeit der drei Jahre zurückgreifen kann, stimmt mich auch nicht glücklich. Es wird doch eher ein weiteres, sehr dirigistisches Instrument eingeführt, das aufgrund seiner Stellung hier im Gesetz durchaus langfristig angelegt ist.
Schliesslich soll der Bundesrat dieses Mittel je nach Situation - so die Aussage von Frau Bundesrätin Dreifuss - auch nur regional, d. h. in einzelnen Kantonen, einsetzen können, was wiederum den Ärztedruck auf andere Kantone erhöhen würde. Auch dies ist vorderhand ein Schönheitsfehler.
Die Fassung, die uns vorliegt, scheint mir trotz der Verbesserungen durch unsere Kommission noch allzu grobschlächtig zu sein. Wir haben mit der steten Zunahme der Zahl der [PAGE 104] Leistungserbringer im Gesundheitswesen durchaus ein Problem zu lösen. Dazu sind aber feinere Instrumente, auch wettbewerbsorientierte, notwendig, welche dann tatsächlich auch greifen können.
Ich unterstütze den Streichungsantrag der Minderheit.