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Engler Stefan · Ständerat · 2025-03-05

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-05

Wortprotokoll

Ich kann die Ausführungen unseres Kommissionssprechers nur unterstützen. Liest man die Absicht des Bundesrates, wie er die obligatorische Teilnahme an der Wasserkraftreserve abgelten möchte, so entsteht der Eindruck, dass es sich dabei um einen Gnadenakt handelt, den Eigentümern und den Wasserkraftwerkbetreibern überhaupt eine Entschädigung dafür auszurichten. Allerdings sollte man im Auge haben, dass damit Eigentumsrechte und die Wirtschaftsfreiheit dieser Unternehmungen betroffen sind und dass eine Art Enteignung bezüglich der Teilnehmer an der Wasservorhaltung, die eine obligatorische ist, stattfindet.

Entsprechend kann es nicht sein, dass diese Entschädigung eine moderate Pauschalabgeltung sein soll. Nein, im Gegenteil: Diese Abgeltung muss zwischen den [PAGE 68] Wasserkraftwerkbetreiberinnen und dem Bund vereinbart werden. Sie muss die aktuelle Marktsituation berücksichtigen und vor allem die Kostenstruktur des Werkes. Nur dann wird man nämlich der konkreten Situation gerecht. Jüngere Wasserkraftwerke haben eine völlig andere Kostenstruktur als ältere, die bereits abgeschrieben sind. Auch die Wertigkeit der Stromproduktion kann deutlich unterschiedlich sein. Entsprechend bin ich wie die Kommissionsmehrheit auch der Auffassung, dass man die Eigentumsgarantie und die Wirtschaftsfreiheit nur gegen volle Entschädigung einschränken darf.