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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-03-05

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-03-05

Wortprotokoll

Noch ein Hinweis: Damit wird die mögliche Entlastung bei der Rückerstattung des Netzzuschlags vereinheitlicht, die bereits heute gilt. Betroffen sind dann also die gleichen Firmen, die auch beim Netzzuschlag eine Rückerstattung erhalten. Das macht konzeptionell absolut Sinn. Auch wenn der Bundesrat anfänglich eine strengere oder stringentere Regelung vorgesehen hat, ist er der Auffassung, dass der Antrag der Kommission verhältnismässig ist und die finanziellen Auswirkungen überschaubar sind. Die Rückerstattung der Kosten der Stromreserve ist allerdings an die Teilnahme an der Verbrauchsreserve geknüpft. Diejenigen Firmen, die die Rückerstattung wollen, haben also im Falle einer anstehenden Mangellage ihren Betrieb [PAGE 72] zurückzufahren, weil sie an der Versicherung für die Stromversorgungssicherheit faktisch nicht teilnehmen.

Ich wurde in diesem Zusammenhang gefragt, ob dann nicht die Gefahr bestehen würde, dass systemrelevante Firmen im Falle einer Mangellage nicht mehr produzieren. Dazu muss ich Folgendes sagen - das BFE hat mir dazu Bericht erstattet -: Das ist nicht der Fall, weil die systemrelevanten Firmen zum Teil im Besitz der öffentlichen Hand sind und daher nicht an der Rückerstattung teilnehmen können. Andernfalls kann man natürlich im Notfall auch auf die Verbrauchsreserve verzichten, wenn eine Systemrelevanz gegeben ist.