Rösti Albert · Bundesrat · 2025-03-05
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-03-05
Wortprotokoll
Ich nehme gerne noch Stellung. Ich habe erfreut von Herrn Ständerat Schmid gehört, dass man dem Bundesrat folgen soll, was aber eigentlich nicht die Ausnahme sein sollte. (Teilweise Heiterkeit) Oder zumindest wäre das mein Wunsch - Wünsche darf man ja äussern.
Ja, man muss hier schon - darauf wurde vereinzelt hingewiesen - auf die Geschichte dieser WKK-Förderung schauen. Es wurde bereits erwähnt: Wir hatten im Rahmen des Stromgesetzes eine lange parlamentarische Diskussion und man sagte damals - hier und auch in anderen Bereichen -, dass man das Stromgesetz nicht mit dieser zusätzlichen Frage belasten will. Daraus ist dann die Motion, die von beiden Räten angenommen wurde, entstanden.
Die Motion beinhaltete den Auftrag an den Bundesrat, die Frage der WKK-Förderung im Rahmen des Reservegesetzes zu lösen. Für den Bundesrat war es ein Auftrag. Ich verstehe deshalb auch das Ergebnis in der Kommission. Wir haben damit mit Blick auf die Stromreserve nicht die reine Lehre in diese Botschaft gepackt, aber es war ein klarer Auftrag des Parlamentes, deshalb haben wir den Entwurf gemacht. Ich erachte es nicht als zielführend, das nochmals hinauszuschieben, vielmehr sollte jetzt entschieden werden. Man kann natürlich in beide Richtungen gehen. Ich erachte die Bundesratslösung, wie sie jetzt im Einzelantrag Friedli Esther vorgesehen ist, wonach man die Förderung auf 20 Millionen Franken pro Jahr beschränkt, als verhältnismässig. In der Gesamtförderung geht man vom gleichen Betrag aus, von 200 Millionen Franken. Also entweder fördern wir gemäss Bundesrat mit 20 Millionen Franken auf zehn Jahre verteilt. Das gibt für den Netzzuschlagsfonds etwas mehr Flexibilität, als wenn wir in den nächsten Jahren von Anfang an, aber während einer kürzeren Zeit für 40 Millionen Franken fördern müssen. Ich unterstütze natürlich die Botschaft des Bundesrates und damit den Einzelantrag Friedli Esther.
Noch zuhanden des Kommissionssprechers: Es wäre dann trotzdem eine Differenz. Die Diskussion kann auch weitergehen, wenn Sie dem Einzelantrag Friedli Esther zustimmen, oder sie kann in der Differenzbereinigung geführt werden, weil wir dann diese Differenz - 20 oder 40 Millionen Franken - hätten.