Friedli Esther · Ständerat · 2025-03-05
Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-05
Wortprotokoll
Wir haben genau vor einem Jahr in diesem Rat der Motion 23.3022 der UREK-N, "Sicherung der Winterstromversorgung durch WKK-Anlagen", einstimmig zugestimmt. Darin haben wir gefordert, dass der Bundesrat im Gesetzentwurf zu den Reservekraftwerken, also dem vorliegenden Gesetz, als Teil der Energiereserve eine Bestimmung für Massnahmen zur Sicherung der Winterstromversorgung durch Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen, kurz WKK-Anlagen, aufnehmen soll. Dabei seien namentlich auch die finanziellen Mittel zu bestimmen. Dem Bundesrat liegt also eine von beiden Räten angenommene Motion vor. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat im Rahmen der vorliegenden Gesetzesvorlage die WKK-Anlagen auch in das Stromversorgungsgesetz und das Energiegesetz aufgenommen.
Ich beantrage, hier überall dem Bundesrat zu folgen. Wenn man WKK-Anlagen als Winterstromreserve aufnimmt, dann sollte man, so wie auch bei anderen Anlagen, definieren, unter welchen Umständen man Investitionsbeiträge erteilt. Das wird mit den Artikeln 34a[NB]ff. des Energiegesetzes gemacht. Ihre Kommission schlägt nun vor, dies alles zu streichen. Aus meiner Sicht ist dies nicht stringent mit unserem einstimmigen Entscheid vor einem Jahr, und es ist auch inhaltlich falsch. Diese WKK-Technologie ermöglicht die Gewinnung von Wärme und Strom. Es ist eine bewährte Technologie, die in bestehenden Fernwärmenetzen, in Kehrichtverbrennungsanlagen, in der Biogasproduktion usw. bei Bedarf permanent Strom produzieren kann. Somit leistet sie einen bedeutenden Beitrag an die Stromreserve im Winter. Mit der WKK-Technologie können im Winter, wenn nötig, Spitzen gebrochen werden.
Mein Kanton und namentlich die Stadt St.[NB]Gallen gehen diesen Weg bereits und setzen seit Längerem auf Effizienzsteigerungen und eine Stabilisierung der Winterversorgung durch den Einsatz von hochmodernen Blockheizkraftwerken. So gibt es bei uns in Nesslau im Toggenburg das Holzenergiekraftwerk Toggenburg, das aus einem Holzkraftwerk mit Schnitzelheizung und einer WKK-Anlage besteht. Aber auch im Raum Buchs und in der Stadt St.[NB]Gallen gibt es mehrere solche grossen WKK-Anlagen. Die Stadt St.[NB]Gallen respektive ihre Stadtwerke bauen in der Stadt ein Konzept der Zukunft mit dem sogenannten Energiekonzept 2050. Dabei ist die Sektorkoppelung ein wichtiges Standbein. Dafür braucht es Energiespeicher und Energiewandler. Aus Strom entsteht speicherbares Gas, das bei Bedarf wieder zu Strom wird, oder es wird Wärme zu Strom und umgekehrt. Bestehende Leitungsnetze wachsen so zusammen. WKK-Anlagen nehmen dabei eine wichtige Rolle ein. Viele ähnliche Projekte gibt es in anderen Städten und Gemeinden in unserem Land. Ich meine, wir sollten eine möglichst technologieoffene und dezentrale Ausschreibung von Energieproduktion fördern. Dazu gehören auch WKK-Anlagen, da sie gerade im Winter einen wichtigen Beitrag leisten können.
Darum bitte ich Sie, meinen Einzelantrag zu unterstützen und hier überall dem Bundesrat zu folgen. Das bedeutet, dass man bei den Artikeln 34a und 35 Absatz 2 Buchstabe hter und 38 Absatz 1 Buchstabe c dem Nationalrat folgen muss, weil es dort keine Differenz zwischen National- und Bundesrat gibt. Bei Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe d fordere ich Sie auf, dem Bundesrat zu folgen.