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preparatory:AB 352442

Hübscher Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-05

Wortprotokoll

Wir haben es gehört: Die Volksinitiative "für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert" oder eben die Juso-Initiative strebt die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene [PAGE 110] an. Von den Kommissionssprechern und den Vorrednern haben wir gehört, dass die Steuer ab einem Freibetrag von 50 Millionen Franken erhoben werden soll, und der Steuersatz beträgt definitiv die Hälfte, also 50 Prozent. Diese Steuer wäre zweckgebunden und würde zu zwei Dritteln an den Bund und zu einem Drittel an die Kantone fliessen.

Dass sich die Initiantinnen und Initianten Sorgen um die Finanzen des Staates machen, freut mich natürlich persönlich. Das ist dann aber auch das einzig Positive an der Geschichte. Die vorgeschlagene Lösung ist mehr als ein Bumerang. Für das Echo dieser Taten genügt nicht einmal ein Gehörschutz, selbst mit dem Gehörschutz platzt einem das Trommelfell. Gerne begründe ich Ihnen, weshalb diese Vorlage äusserst gefährlich und unbedingt abzulehnen ist.

Erstens: 1 Prozent der Steuerpflichtigen in diesem Land bezahlt 40 Prozent der Steuern. Das müssen Sie sich auf der Zunge zergehen lassen, das müssen Sie verinnerlichen. Sie können mir jetzt sagen, ich sei ein einfacher Bauer. Aber, wissen Sie, der besten Milchkuh im Stall muss man schon ein bisschen Sorge tragen.

Denn zweitens findet diese beste Milchkuh auch auf einer anderen Weide Futter. Die Betroffenen und die anvisierten Vermögen sind mobil. Glauben Sie allen Ernstes, dass sich die Betroffenen nicht organisieren werden? In der Botschaft des Bundesrates werden das bereits zitierte Gutachten von Herrn Professor Brülhart und die Semi-Elastizität beschrieben, wobei Letztere zwischen minus 2 und minus 4 Prozent liegt. Das bedeutet, dass bei einer Erhöhung des Erbschaftssteuersatzes um 10 Prozentpunkte die Nettoabwanderung betroffener Steuerpflichtiger um 20 bis 40 Prozent steigt. Gesamthaft wird also die Abwanderung des Steuersubstrats - wir haben es ebenfalls gehört - auf 77 bis knapp 93 Prozent geschätzt, bei den Über-65-Jährigen gar auf etwa 97 Prozent.

Nicht genug damit, zusammen mit den Vermögen wandern eben auch die Einkommen ab. Konkret würde die Annahme der Initiative nach den Verhaltensanpassungen zu Mindereinnahmen zwischen 2,1 und 3,5 Milliarden Franken führen. Genau deshalb ist es mehr als ein Bumerang, und es trifft erneut den Mittelstand, der diese Mehrbesteuerung letztlich bezahlen muss. Ihr Vorschlag, dass Steuern generiert werden, trifft somit gar nicht zu. Mit dieser Initiative verlieren wir Steuern.

Ich komme drittens zu einem weiteren Punkt: Die Initiative hat mehr als einen Konstruktionsfehler. Der Kausalzusammenhang zwischen Steuersubstrat und Zweckbindung fehlt. Auch der vorgesehene Verteilschlüssel für Bund und Kantone ist aus der Luft gegriffen. Er entspricht weder der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen, noch unterstützt er einen bedarfsgerechten, effizienten Einsatz der Mittel. Die Initiative ist ein Frontalangriff auf den Föderalismus. Die Kantone sind gemäss Artikel 3 der Bundesverfassung souverän und üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen wurden. Ihnen obliegt somit auch die Steuerhoheit, soweit sie eben nicht dem Bund übertragen wurde. Traditionell liegt diese Kompetenz der Erhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer bei den Kantonen. Bei Vermögen von über 50 Millionen Franken hätten künftig die Kantone und der Bund eine Erhebungskompetenz.

Viertens: Die Initiative verstösst gegen das Eigentumsrecht. Das Prinzip des Besteuerungsgrundsatzes gemäss Artikel 127 der Bundesverfassung verlangt laut Bundesgericht, dass alle Personen oder Personengruppen nach denselben gesetzlichen Regeln erfasst werden. Die Initiative kann aber dazu führen, dass in gewissen Kantonen, so zum Beispiel Genf, das Vermögen - jetzt hören Sie gut zu - zu 100 Prozent besteuert wird. Was Sie da wollen, ist eine Verstaatlichung sämtlichen Vermögens. Dies widerspricht der Eigentumsgarantie und verletzt die Rechtsstaatlichkeit aufs Gröbste. Offenbar herrscht bei den Initiantinnen und Initianten immer noch der Irrglaube, dass Vermögen viel Geld bedeutet. Ein hohes Vermögen bedeutet jedoch nicht automatisch eine hohe Liquidität. Oftmals handelt es sich dabei um Beteiligungen oder Aktiven, die in einem Unternehmen gebunden sind. Damit können Sie keine Steuerrechnung bezahlen - Sie müssten die Anteile verkaufen. Doch es sind eben gerade nicht die von ausländischen Fonds betriebenen Firmen, sondern die inhabergeführten Familienunternehmen, welche eine nachhaltige Wirtschaft und langfristig auch Arbeitsplätze in der Schweiz sichern. Denn die Firmensitze können ins Ausland verlegt werden, und später - das sehen wir aus der Geschichte - werden die Arbeitsplätze nachfolgen.

Ja, bereits die Einreichung der Initiative hat die ersten Schatten vorausgeworfen und in der sonst verlässlichen, stabilen Schweiz für massive Verunsicherung gesorgt. Der Wortlaut der Übergangsbestimmungen im Initiativtext sieht gar eine rückwirkende Anwendung der Ausführungsbestimmungen explizit für Nachlässe und Schenkungen vor.

Der Bundesrat hat erklärt, dass die Massnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung nicht rückwirkend auf den Zeitpunkt der Annahme der Initiative, sondern erst ab Inkrafttreten der Übergangsbestimmungen gelten würden. Das halten wir hier explizit fest. Alles andere wäre eines Rechtsstaats unwürdig.

Die Situation verbessert sich auch nicht durch die nun vorliegenden Minderheitsanträge. Es ist ein hilfloser Versuch, die Debatte in die Länge zu ziehen. Das Einzige, was wir unternehmen können, ist, rasch wieder Klarheit zu schaffen. Das tun wir, indem wir die Initiative möglichst rasch ohne Gegenvorschlag behandeln und wuchtig zur Ablehnung empfehlen. Vielleicht können die Berichterstatter aus der Kommission ausführen, ob eine Abstimmung noch in diesem Jahr möglich wäre.

Sägen wir nicht am Ast, auf dem wir sitzen, und empfehlen wir die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.

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