Lexipedia

Weichelt Manuela · Nationalrat · 2025-03-05

Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2025-03-05

Wortprotokoll

Wenn wir das Wachstum der Kluft zwischen Arm und Reich stoppen wollen, wenn wir keine Kürzungen im Gesundheits-, Sozial- oder Umweltbereich akzeptieren, wenn wir dringende Projekte finanzieren wollen, ohne den Staat zu verschulden, dann setzt die Initiative an der richtigen Stelle an.

Die Initiative löst ein weiteres Problem: die kantonalen Unterschiede und den Sterbetourismus in der Schweiz, wenn es ihn denn wirklich gibt. Mit Ausnahme von Obwalden und Schwyz erheben die Kantone und Gemeinden eine Erbschaftssteuer, die von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich ist. Freibeträge, Steuersätze, Personenkategorien - es ist ein Dschungel sondergleichen, und der Föderalismus treibt seine buntesten Blüten. Zum Beispiel sieht der Kanton Schaffhausen einen Steuerfreibetrag von 30[NB]000 Franken pro Elternteil vor, wenn ein Kind stirbt und die Eltern erben, und bei Geschwistern einen Freibetrag von 10[NB]000 Franken pro Person. Die Initiative sieht einen Freibetrag von 50 Millionen Franken vor. Sind jetzt die bestehenden kantonalen Gesetze radikal oder die Initiative?

In der Praxis überlegen sich vielleicht die einen Rentnerinnen und Rentner, die nicht mehr an einen Arbeitsort gebunden sind, einen Umzug in einen Kanton mit einer tieferen Erbschaftssteuer oder einfach einen Kantonswechsel, um näher bei den Grosskindern zu sein. Wie viele es aber wirklich sind, das wissen wir nicht. Interessant wäre es gewesen, wenn der Bundesrat oder die WAK diesbezüglich Abklärungen gemacht hätten. So bleibt dieses Schreckgespenst des Wegzugs eine nicht erhärtete Fantasie.

Eine nationale Erbschaftssteuer würde aber in jedem Falle zu einer willkommenen Harmonisierung führen. Idealerweise sollte die Erbschaftssteuerkompetenz nur auf nationaler Ebene verankert sein. Die Einführung einer gesamtschweizerischen Erbschaftssteuer, die, wie in der Initiative vorgesehen, so aufgeteilt ist, dass der Bund zwei Drittel und die Kantone ein Drittel erhalten, ist schon ein erstes Signal in die richtige Richtung. Sie wird die Rechtsgleichheit der Steuerpflichtigen ein Stück weit stärken.

Das Problem ist, dass die Initiative in ihrer jetzigen Form hier im Saal leider keine Chance hat. Ich bitte Sie, dass Sie, wenn Sie die Initiative nicht zur Annahme empfehlen können, die Minderheit IV (Ryser) unterstützen, die Steuer damit auf die natürlichen Personen begrenzen und in Artikel 129a Absatz 4 den Steuersatz von 50 Prozent auf 5 Prozent reduzieren. Viele Gegenargumente würden nicht mehr greifen, und dieser Gegenvorschlag müsste mehrheitsfähig sein.

Ich bitte Sie deshalb, in einem solchen Fall die Minderheit IV (Ryser) zu unterstützen.