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Tuena Mauro · Nationalrat · 2025-03-06

Tuena Mauro · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-06

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen meiner Kommissionsminderheiten zu den folgenden Änderungsanträgen zu Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d, Artikel 10 Absatz 3, Artikel 10 Absatz 5, Artikel 13 Absatz 6 und Artikel 25 Absatz 3.

Es ist nicht so, dass wir mit der vorliegenden Totalrevision des Gütertransportgesetzes etwas dringend reparieren müssen, weil es heute nicht funktioniert. Im Gegenteil: Der Transport und die Verteilung der Güter funktionieren sehr gut. Wirtschaft und Bevölkerung werden in unserem Land gut versorgt. Sie werden so bedient, wie sie es wünschen und wie es nötig ist.

Hüten wir uns davor, das im Eifer des Reglementierens zu gefährden und kaputt zu reformieren. Dies gilt ganz besonders für den bimodalen und trimodalen Umschlag der Transportgüter. Dort verfügen wir in der Schweiz heute über eine überaus effiziente Struktur, die sich an den Bedürfnissen von Markt und Kunden orientiert. Was dabei sehr positiv auffällt: Diese Terminals werden heute in aller Regel von privaten Unternehmen gebaut, betrieben, unterhalten und weiterentwickelt.

Dieser gut funktionierenden Terminallandschaft müssen wir Sorge tragen. Diese Struktur funktioniert und ist effizient. Sie kann gemäss den Bedürfnissen der Zeit weiterentwickelt und ausgebaut werden. Aber es braucht unter keinen Umständen ein Vorgehen mit der Abrissbirne und auch keinen Neustart auf der grünen Wiese. Es wäre komplett falsch, hier eine Baustelle zu eröffnen, die es nicht braucht.

Mit unseren Änderungsanträgen sorgen wir für eine organische Weiterentwicklung dessen, was heute schon gut funktioniert. Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung, insbesondere in Bezug auf den Minderheitsantrag zu Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d. Was die heutige Terminallandschaft prägt und auszeichnet, sind der freie Markt und der Wettbewerb, die hier bestens funktionieren. Das ist der eigentliche Grund für die festgestellte Effizienz und Kundennähe, von denen wir alle als Konsumentinnen und Konsumenten profitieren. Wir können nicht immer von Markt und von Wettbewerb reden und diese dann aber da, wo sie bestens funktionieren, infrage stellen und gefährden oder gar neue Monopole schaffen. Auch deswegen bitte ich Sie, die Minderheitsanträge zu Artikel 10 Absätze 3 und 5 sowie zu Artikel 25 Absatz 3 zu unterstützen.

Ich finde es sehr typisch, dass die SBB AG in Hinblick auf die Totalrevision, die heute vor uns liegt, vor ein paar Monaten eine neue Tochtergesellschaft geschaffen hat. Diese heisst SBB Intermodal AG und soll für die SBB die Terminallandschaft in der Schweiz erobern und die privaten Mitbewerber aus dem Feld schlagen. Ausgerechnet die SBB, die in den letzten dreissig Jahren Hunderte von Industrie- und Anschlussgeleisen stillgelegt haben und nicht mehr bedienen, ausgerechnet die SBB, die dafür gesorgt haben, dass heute bei den allermeisten Bahnhöfen keine Güter mehr auf die Schiene verladen werden können, ausgerechnet diese SBB träumen jetzt davon, im bi- und trimodalen Güterumschlag möglichst noch ein von ihr kontrolliertes Monopol zu schaffen. Das braucht es nicht, und das wollen wir nicht.

In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, wie die SBB mit ihren Milliardenschulden und ihrem chronisch defizitären Güterverkehr einen solchen Vorstoss in den freien Markt finanzieren, wenn sie diesen doch von Gesetzes wegen nicht aus öffentlichen Mitteln quersubventionieren dürfen. Genau darum geht es im Minderheitsantrag zu Artikel 13 Absatz 6, der solche Querfinanzierungen klar unterbinden will. Gerade die Meldung von Mitte Februar zu den erneuten Verlusten von SBB Cargo zeigen, dass hier ein Fass ohne Boden weiter gefüllt wird.

Für die erfolgreiche Weiterentwicklung des Güterumschlages ist es entscheidend, dass die Marktteilnehmer über gleich lange Spiesse verfügen und keiner privilegiert oder durch marktverzerrende Subventionen verdrängt wird. Genau hier setzen unsere Minderheitsanträge an. Während der Minderheitsantrag zu Artikel 10 Absatz 3 verhindern soll, dass einzelne Projekte bevorzugt subventioniert und dadurch private Betreiber aus dem Markt gedrängt werden, stellen die Minderheitsanträge zu Artikel 10 Absatz 5 und zu Artikel 25 Absatz 3 sicher, dass auch wettbewerbliche Kriterien an den relevanten Stellen explizit berücksichtigt werden. Lassen wir den Markt spielen, dann funktioniert es. Auch im Sinn von Wettbewerb und Marktwirtschaft bitte ich Sie um Unterstützung dieser Anträge.

Erlauben Sie mir, Herr Bundesrat, zum Schluss noch eine Bemerkung zum Stichwort "Verlagerung auf die Schiene". In diesem Zusammenhang weckt die Vorlage, so wie sie jetzt daherkommt, völlig falsche Erwartungen. Nur wegen der im Gütertransportgesetz vorgesehenen Neuorganisation des bi- und trimodalen Güterumschlags wird kein einziger Container zusätzlich mit der Bahn reisen. Einerseits sind Container bereits heute da, wo es Sinn macht, mit dem Zug unterwegs. Lediglich für den letzten Teil der Reise zwischen Bahn und Destination werden sie auf LKW verladen. Andererseits sind bereits heute mehr als genügend Kapazitäten für den [PAGE 125] Güterumschlag vorhanden. Es bestehen sogar noch bedeutende Ausbaupotenziale; man muss sie nur nutzen. Gerade deshalb plädiere ich dafür, den Minderheitsantrag zu Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d zu unterstützen.

Was die Verlagerung betrifft, handelt es sich bei der heute diskutierten Vorlage um das Paradebeispiel eines Papiertigers - vielleicht müsste man besser sagen, einer Papierlokomotive. Wer von einer generellen Verlagerung des Gütertransports, auch im Binnen- und Import-Export-Verkehr mit der Schweiz, spricht, sollte sich zudem bewusst sein, dass unsere Bundesverfassung dafür keine Grundlage bietet. Im Gegenteil: Der Verfassunggeber hat es beim Erlass von Artikel 81a der Bundesverfassung ausdrücklich abgelehnt, einen solchen Auftrag zu beschliessen - auch dem müssen wir heute Rechnung tragen.

Ich danke Ihnen, dass Sie unsere Änderungsanträge unterstützen.