Huber Alois · Nationalrat · 2025-03-06
Huber Alois · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-06
Wortprotokoll
Zusammen mit der Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums im Jahr 2021 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine risikobasierte Regelung für die Zulassung von Pflanzen oder deren Saatgut aus neuen Züchtungstechnologien auszuarbeiten. Die neue Regelung sollte in Kraft treten, bevor das aktuelle Moratorium am 31.[NB]Dezember dieses Jahres ausläuft.
Am 4.[NB]September 2024 teilte der Bundesrat unserer Kommission mit, dass er den Auftrag in einem neuen Gesetz regeln will und die Botschaft dazu erst im ersten Quartal 2026 vorlegen wird. Um eine Lücke zu verhindern, hat unsere Kommission, die WBK, eine parlamentarische Initiative beschlossen, welche fordert, das bestehende Gentechnik-Moratorium um zwei Jahre zu verlängern. Dieser wurde in der Kommission mit 16 zu 7 Stimmen Folge gegeben.
In seiner Stellungnahme vom 29.[NB]Januar dieses Jahres zum Bericht der WBK des Nationalrates unterstützt der Bundesrat [PAGE 139] die von der parlamentarischen Initiative geforderte Verlängerung des Moratoriums grundsätzlich. Aus Sicht des Bundesrates bestehe jedoch das Risiko, dass die zur Verfügung stehende Zeit nicht ausreicht, um den Entwurf für ein neues Gesetz im Parlament zu behandeln und vor Ende 2027 zu verabschieden. Der Bundesrat beantragt daher eine Verlängerung des Moratoriums um fünf Jahre, somit bis zum 31.[NB]Dezember 2030. An der Sitzung der WBK-N vom 20.[NB]Februar dieses Jahres wurde uns vom Departementsvorsteher, Bundesrat Albert Rösti, versichert, dass sich eine Verlängerung des Moratoriums um fünf Jahre nur auf die herkömmliche Gentechnikmethode beziehe. Der Auftrag des Parlamentes, eine Gesetzesvorlage zu den neuen Züchtungsmethoden vorzulegen, sei für den Bundesrat klar und würde ein Spezialgesetz vom Moratorium ausschliessen.
Der Weg, wie er vom Bundesrat hier als gangbar vorgeschlagen wird, wurde in der Kommission ausführlich diskutiert. Für eine grosse Mehrheit der Kommission ist der aufgezeigte Weg des Bundesrates nachvollziehbar, und sie unterstützt dieses Vorgehen. Weiter wurde auch erwähnt, dass ein Alleingang bei der Regulierung der Gentechnik gegenüber der EU nicht zielführend wäre. Wie in der Schweiz gelten Pflanzen, die aus neuen gentechnischen Verfahren entstanden sind, auch in der EU als gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Obwohl sich die EU für die Crispr/Cas-Technologie ausgesprochen hat, kommt die Umsetzung sehr schleppend voran, und diese Technologie dürfte in naher Zukunft in diesen Ländern noch nicht eingesetzt werden. Offene Fragen bestehen auch in Bezug auf die Deklarationspflicht und die Auswirkungen auf die Umwelt. Dies waren für einige Kommissionsmitglieder auch Argumente, einer Verlängerung um fünf Jahre zuzustimmen.
Von einer Minderheit wurden Befürchtungen geäussert, dass der Bundesrat bei einer Verlängerung des bestehenden Gentechnik-Moratoriums um fünf Jahre den Auftrag des Parlamentes, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, nur zögerlich in Angriff nehmen würde. Aus ihrer Sicht sollte nun vorwärtsgearbeitet werden, und die neuen Technologien sollten möglichst schnell zugelassen werden, auch wenn die umliegenden Länder noch nicht so weit sind. Wichtig für die Mitglieder der Kommission ist, dass die Meinung der Konsumenten berücksichtigt wird und die Bevölkerung über die neuen Züchtungsmethoden gut aufgeklärt und informiert wird. Ein Gesetz, welches diese Züchtungsmethoden zulässt, hat nur Erfolg, wenn es auch von der Bevölkerung getragen wird. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Mehrheit der Bewohner unseres Landes gegenüber genveränderten Organismen sehr skeptisch ist. Der Antrag des Bundesrates, die Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums auf fünf Jahre, bis[NB]zum[NB]31.[NB]Dezember 2030, auszudehnen, wurde von der Kommission mit 23 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Die Minderheit Meier Andreas verlangt, dass für das Inverkehrbringen von Pflanzen, Pflanzenteilen, Saatgut und anderem pflanzlichen Vermehrungsmaterial zu landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Zwecken, die mit Methoden der neuen Züchtungstechnologien gezüchtet wurden, für den Zeitraum bis zum 31.[NB]Dezember 2027 keine Bewilligung erteilt wird. Die Kommission hat diesen Antrag mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Dieser Antrag ist aus Sicht der Kommissionsmehrheit überhaupt nicht zielführend und würde eine mögliche frühere Einführung der neuen Methoden vor 2030 eher verhindern als ermöglichen.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Meier Andreas abzulehnen und der Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums um fünf Jahre bis zum 31.[NB]Dezember 2030 zuzustimmen. Gleichzeitig fordert Ihre WBK den Bundesrat auf, risikobasierte Regelungen für die neuen Züchtungsverfahren voranzutreiben und dem Parlament bald einen Entwurf zu unterbreiten.