Lexipedia

Rösti Albert · Bundesrat · 2025-03-06

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-03-06

Wortprotokoll

Ich nehme gerne namens des Bundesrates Stellung. Ihre Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur beabsichtigt, mit der vorliegenden [PAGE 143] parlamentarischen Initiative das Gentechnik-Moratorium um zwei Jahre bis Ende 2027 zu verlängern. Inhaltlich soll das Moratorium unverändert bestehen bleiben. Es dürfen weiterhin keine Bewilligungen erteilt werden für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen und Tieren zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder forstwirtschaftlichen Zwecken.

Bei der letzten Verlängerung des Moratoriums bis Ende dieses Jahres beauftragte das Parlament den Bundesrat, ihm bis Mitte 2024 einen Erlassentwurf für eine risikobasierte Zulassungsregelung für Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien vorzulegen. Der Bundesrat hat schliesslich am 4.[NB]September 2024 beschlossen, diesen Auftrag mit einem neuen Gesetz, dem Bundesgesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien (Züchtungstechnologiengesetz), umzusetzen. Die Ausarbeitung eines neuen Gesetzes braucht aber Zeit. Der Bundesrat hat dem Parlament mitgeteilt, dass er die vorgesehene Frist von Mitte 2024 nicht einhalten kann und beabsichtigt, die Botschaft im ersten Quartal 2026 vorzulegen. Die Vernehmlassungsvorlage zu diesem Gesetz wird der Bundesrat in absehbarer Zeit, in den nächsten Wochen, verabschieden. Ich habe das auch der Kommission so in Aussicht gestellt. Das Gesetz ist in der Ämterkonsultation und wird demnächst, noch im laufenden Quartal, im Bundesrat traktandiert.

Mit der parlamentarischen Initiative soll nun sichergestellt werden, dass das Gentechnik-Moratorium nicht ausläuft, während wir das Gesetz zu den neuen Züchtungstechnologien beraten und bevor die Regulierung für Pflanzen aus diesen Technologien in Kraft treten kann. Damit gewähren wir die nötige Rechtssicherheit, ohne hier die Regelung für neue Züchtungstechnologien zu bremsen.

Der Bundesrat unterstützt die Verlängerung des Moratoriums. Bei einer Verlängerung um zwei Jahre besteht aber das Risiko - Sie kennen die Prozesse im Parlament -, dass wir bereits in einem oder in eineinhalb Jahren wieder für eine weitere Verlängerung hier in den Rat kommen[NB]müssen.[NB]Wir[NB]möchten[NB]es[NB]vermeiden, dass Sie diese Diskussion ein erneutes Mal führen müssen und dann weniger Zeit für die Diskussion über neue Züchtungstechnologien haben.

Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, das Moratorium um fünf Jahre, bis Ende 2030, zu verlängern. Die Mehrheit Ihrer WBK stimmt diesem Antrag zu. Eine Minderheit möchte bei zwei Jahren Verlängerung bleiben bzw.[NB]eine[NB]Unterscheidung[NB]machen:[NB]fünf Jahre für die herkömmliche Gentechnologie, zwei Jahre für neue Züchtungstechnologien.

Ich äussere mich gerne nochmals zur Verlängerung von fünf Jahren. Eine Verlängerung um fünf Jahre gibt dem Parlament mehr zeitliche Flexibilität bei der Behandlung des neuen Züchtungstechnologiengesetzes. Sie gäbe dem Parlament mehr Handlungsspielraum, um künftige Entwicklungen in der EU, wo möglich und gewollt, bei der Ausgestaltung des neuen Gesetzes auch zu berücksichtigen. Der entsprechende Rechtsetzungsprozess in der EU stockt, das Gesetz ist blockiert. Wir wissen noch nicht, wie das genau geregelt werden soll. Ich glaube, es versteht sich von selbst, dass wir hier in Analogie zur EU auch im Sinne der Sicherstellung des Handels regulieren möchten.

Es ist auch nicht auszuschliessen, ich erwarte es fast, dass gegen ein Gesetz für neue Züchtungstechnologien das Referendum ergriffen wird. Dann müssen wir vor der Bevölkerung bestehen und gute, fundierte Argumente haben.

Ich möchte hier auch, wie ich es in der WBK-N ausgeführt habe, darauf hinweisen, dass es möglich ist, das neue Züchtungstechnologiengesetz in Kraft treten zu lassen, sollte die Beratung des Gesetzes - und das ist wichtig - vor Ende 2030 abgeschlossen sein; ich gehe davon aus, dass wir die Beratung irgendwann bis 2027 abschliessen können. Das Moratorium bis 2030 gilt dann weiterhin für die Gentechnik, aber nicht für neue Züchtungstechnologien.

Wir werden hier also keine Zeit verlieren, wenn Sie schneller legiferieren; der Fahrplan wird, sobald die Botschaft da ist, dem Parlament vorliegen. Von daher hat der Bundesrat eigentlich keine Differenz zur Minderheit Meier Andreas, die sagt, sie wolle keine Verzögerung für neue Züchtungstechnologien. Wir haben aber eine Differenz, wenn wir diese Differenzierung der beiden Technologien jetzt schon machen. Das kann zu Rechtsunsicherheit führen, weil die politische Diskussion, was neue Züchtungstechnologien sind und was bestehende herkömmliche Gentechnologie ist, geführt werden wird. Ich meine, wir sollten das nicht im Schnellschuss festlegen.

Ich fasse nochmals zusammen: Der Bundesrat will selbstverständlich die Möglichkeiten neuer Züchtungstechnologien für die Landwirtschaft nutzen. Aufgrund der parlamentarischen Initiative für einen Absenkpfad bei Pflanzenschutzmitteln gibt es Druck, in der Landwirtschaft Alternativen anwenden zu können. Eine Alternative kann die Anwendung neuer Züchtungstechnologien sein, die es dann erlauben, weniger Pflanzenschutzmittel anzuwenden. Es ist sehr wichtig, dass die Schweiz diesen Zug nicht verpasst, da bin[NB]ich[NB]absolut[NB]einverstanden.[NB]Wir wollen, dass diese neuen Technologien dereinst auch in der Schweiz genutzt werden können.

Es gibt aber in der Bevölkerung, das wurde auch von der Kommissionssprecherin und vom Kommissionssprecher gesagt, Skepsis betreffend die Gentechnologie im Allgemeinen. Es wäre dann das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, wenn wir jetzt zu rasch legiferieren, vor das Volk gehen oder im Fall eines Referendums gehen müssen und das Volk das Gesetz[NB]ablehnt.[NB]Dann hätten wir einen Scherbenhaufen; die Anwendung neuer Züchtungstechnologien wäre auf Jahre blockiert.

Deshalb ist hier ein sehr sorgfältiges Vorgehen absolut angezeigt. Ich bin mit Herrn Nationalrat Blunschy nicht einverstanden, dass wir die Hände in den Schoss legen oder nichts tun. Nein, im Gegenteil, wir verfolgen sehr eng, was in der EU passiert, und verlieren keine Zeit, denn[NB]die[NB]notwendigen[NB]Produkte[NB]sind erst am Entstehen. Wir verpassen im Moment nichts. Wir können eher zu schnell vorgehen und dann einen Scherbenhaufen riskieren. Da warne ich davor.

Wir wollen eine klare Differenzierung zwischen neuen Züchtungstechnologien und herkömmlicher Gentechnologie. Deshalb machen wir auch ein separates Gesetz, ein Spezialgesetz, um dies aufzuzeigen. Nochmals: Dieses Spezialgesetz kommt in den nächsten Tagen, Wochen in die Vernehmlassung. Das verspreche ich Ihnen. Das Gesetz ist geschrieben, die Vernehmlassung steht, und nun muss es noch durch den Bundesrat gebracht werden. Den Beweis werden wir in den nächsten Wochen antreten. Sobald Sie dieses Gesetz[NB]im[NB]Parlament verabschiedet haben - die Botschaft kommt 2026 -, können Sie es in Kraft setzen bzw. die Inkraftsetzung im Gesetz festschreiben.

Ich glaube, wir sind uns absolut einig, auch mit dem Minderheitssprecher. Für die Rechtssicherheit können Sie sagen, dass das Moratorium für fünf Jahre gilt. Gleichzeitig gilt der Auftrag an den Bundesrat, schnell vorwärtszumachen und das Gesetz vorzulegen. Dann definieren Sie die Inkraftsetzung dieses Gesetzes selbst. Das kann auf den 1.[NB]Januar 2028 durchaus möglich sein, eventuell gibt es ein Referendum. Dann braucht es gute Gründe, um der Bevölkerung aufzuzeigen - und das können wir auch -, dass Crispr/Cas, das Ausschneiden von Gensequenzen, nicht dasselbe ist wie der Eingriff in die Gene selbst, die herkömmliche Gentechnologie, auch wenn beide Technologien - das muss man ehrlicherweise sagen - unter dem Dach der Gentechnologie stehen. Dieser Unterschied wird auch im Gesetz, im Spezialgesetz, und in den Definitionen klar festgehalten werden. Sie haben dann ausreichend Zeit, dies zu diskutieren. Es wird nur eine Verzögerung geben, wenn wir bereits[NB]in[NB]zwei[NB]Jahren[NB]wieder[NB]über[NB]ein Moratorium diskutieren müssen.

Zusammenfassend: Wir haben Ihren Auftrag oder die Erwartung Ihrer WBK klar gehört, und ich bitte Sie, der Mehrheit und damit dem Anliegen des Bundesrates, das Moratorium um fünf Jahre zu verlängern, zu folgen.