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Jans Beat · Bundesrat · 2025-03-10

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-03-10

Wortprotokoll

Die Ausschaffungs-Initiative ist mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen zur strafrechtlichen Landesverweisung am 1.[NB]Oktober 2016 umgesetzt worden. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 29.[NB]Mai 2018 zur Motion Müller Philipp 18.3408, "Konsequenter Vollzug von Landesverweisungen", festgehalten, dass es zwei bis drei Jahre dauern werde, bis die neuen Bestimmungen über die obligatorische Landesverweisung auf den grössten Teil der Anlasstaten anwendbar seien und damit verlässliche Zahlen über die Landesverweisung vorlägen. Mit[NB]der[NB]verlässlichen Datenqualität konnten auch die Arbeiten an der Motion Müller Philipp aufgenommen werden. Die im Jahr 2021 eingereichte Motion 21.3009 der SPK-N, "Landesverweisung per Strafbefehl bei leichten, aber eindeutigen Fällen", präzisiert die Motion Müller Philipp. Sie führte dazu, dass beide Motionen seit diesem Zeitpunkt gemeinsam bearbeitet werden. Nach der parlamentarischen Debatte zur Motion der SPK-N wurde diese lediglich in Bezug auf die Überprüfung bestimmter Katalogtaten gemäss Artikel 66a des Strafgesetzbuchs - und damit auch gemäss Artikel 49a des Militärstrafgesetzes - angenommen und an den Bundesrat überwiesen. Die Eröffnung der Vernehmlassung betreffend die Umsetzung beider Motionen ist auf Ende 2025 geplant. [PAGE 164]

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