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Jans Beat · Bundesrat · 2025-03-10

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-03-10

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat nicht vor, den Familiennachzug auszuweiten. Eine Aussetzung des Familiennachzugs im Asylbereich kommt für den Bundesrat jedoch nicht infrage. Dies wäre mit den geltenden verfassungs- und völkerrechtlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung nicht vereinbar. Der Bundesrat erinnert betreffend die vorläufig aufgenommenen Personen daran, dass der Familiennachzug bereits restriktiven Bedingungen unterliegt, so einer Mindestaufenthaltsdauer, der Unabhängigkeit von Sozialhilfe und dem Erfordernis einer bedarfsgerechten Wohnung. Die Zahl der bewilligten Anträge ist gering: In den letzten Jahren waren es rund hundert Gesuche pro Jahr. Der Ständerat hat sich in der Wintersession 2024 gegen die Abschaffung des Familiennachzugs ausgesprochen. Für die vorgeschlagene Sistierung gibt es keine Rechtsgrundlage, und die geringe Anzahl bewilligter Anträge steht in keinem Verhältnis dazu. Betreffend anerkannte Flüchtlinge bezweckt der Familiennachzug respektive das Familienasyl, dass Angehörige der Kernfamilie eines Flüchtlings die gleiche Rechtsstellung und damit auch denselben Schutz gewährt erhalten; dies in erster Linie, da Angehörige von Flüchtlingen im Sinne einer Reflexverfolgung selber ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sein könnten.

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