Schmid Martin · Ständerat · 2025-03-10
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-10
Wortprotokoll
Es ist das Verdienst der PUK, dass sie höchstwahrscheinlich vielen von uns aufgezeigt hat, dass es anders gelaufen ist, als wir ursprünglich gedacht haben. Ich danke der Kommission für ihren Bericht. Ich kann es jetzt auch abkürzen: Ich habe die gleiche Empfindung wie Kollege Hegglin. Er hat darüber gesprochen, dass die Gewährung des regulatorischen Filters aus seiner Sicht höchstwahrscheinlich kausal mit der Geschichte des Untergangs der CS zusammenhängt. Die PUK hat hier aufgezeigt, dass die Geschichte höchstwahrscheinlich einen anderen Verlauf genommen hätte, wenn die Bank schon früher ihr Eigenkapital gestärkt hätte. Wir würden heute eine andere Debatte in diesem Rat führen. Ich teile diese Auffassung.
Ich danke der Kommission, dass sie differenziert dargelegt hat, dass letztlich das Management der CS hauptverantwortlich für den Niedergang ist und nicht die Behörden. Das muss man hier nochmals wiederholen: Es liegt am Management [PAGE 121] einer Unternehmung, dafür zu sorgen, dass die Unternehmung in die nächste Geländekammer kommt. Erst später sind die Behörden in der Verantwortung. Dass die Finma den regulatorischen Filter gewährt hat - das muss man hier auch erwähnen -, war gesetzmässig, aber höchstwahrscheinlich nicht zweckmässig. So viel dazu.
Ich unterstütze auch die Postulate und Motionen der PUK. Ich bin auch der Auffassung, man sollte hier genau hinschauen. Es ist aber auch mir ein Anliegen, gerade jetzt im Angesicht der Einführung von Basel III in der schweizerischen Bankenwelt darauf hinzuweisen, dass wir hier auch die Konsequenzen unseres Tuns beachten müssen. Die Umsetzung von Basel III final trägt dazu bei, dass sich die Margen der Banken seit Anfang des Jahres gerade auch in der Projektfinanzierung und in der Immobilienfinanzierung verdoppelt bis verdreifacht haben und dass die Belehnungshöhen ganz anders definiert werden. Das hat Konsequenzen für die Realwirtschaft. Ob das eine Folge des Untergangs einer Grossbank, die Folge der Einführung der neuen Basel-III-Vorschriften oder die Folge einer Kombination davon ist, das wage ich nicht einzuschätzen. Ich will hier nur darlegen, dass all diese Veränderungen jetzt in der Realwirtschaft ankommen. Letztlich führt das zu einer Verteuerung bei den Eigentümerinnen und Eigentümern oder den Mieterinnen und Mietern. Die Wohnungsknappheit soll bekämpft werden. Nun werden aber diejenigen Immobilienprojekte nicht mehr realisiert, welche zu wenig Rendite bieten, weil bei höheren Finanzierungskosten und höheren Belehnungen keine ausreichende Bruttorendite mehr gegeben ist.
Es gibt auch Experten, die prognostizieren, dass wir Ende des Jahres quasi in einer Kreditklemme sein werden, weil die Umsetzung der Basel-III-Vorschriften auch bei den Kantonal- und Regionalbanken grosse Herausforderungen mit sich bringen wird. Ich möchte nur darauf hinweisen: Das sind Probleme, die wir im Laufe des Jahres und später noch einmal zu diskutieren haben werden. Warum sage ich das? Wenn wir verschärfte Eigenkapitalregeln nicht nur für SIB einführen, sondern für alle, für das gesamte Bankenwesen, dann hat das Konsequenzen für die Realwirtschaft. Für diese sind nicht nur die Grossbanken von Bedeutung. Dadurch wurde die heutige Wettbewerbssituation in diesem Land kreiert. Ich weiss nicht, wie sich eine Neuregelung auswirken wird. Ich möchte hier nur beliebt machen, dass wir schon auch unterscheiden und jetzt nicht den gesamten Bankensektor in die Pflicht nehmen, wenn eine von 250 Banken in ihrem Management versagt hat.
Ich stelle auch fest, dass die Too-big-to-fail-Regeln, die wir nach der damaligen Krise der UBS aufgestellt haben, gar nicht so schlecht gewesen sind. Wir haben sie nur nicht konsequent angewendet. Man muss auch darauf hinweisen, dass die Instrumentarien heute schon vorhanden sind. Wir haben viele gesetzliche Möglichkeiten; es können Massnahmen ergriffen werden. Die Banca della Svizzera Italiana wurde nach heutigem Recht quasi liquidiert. Wir haben auch bei Leonteq in den letzten Wochen teilweise gesehen, welche Möglichkeiten von der Aufsicht her schon vorhanden sind. Ich glaube, wir diskutieren hier auch über das Thema der Umsetzung.
Ich werde allen Motionen und Postulaten zustimmen. Die Ausnahme ist das Postulat 24.4537, "Aktionariat in systemrelevanten Grossunternehmen stärken", weil ich die Auffassung vertrete, dass der Aktionär nur eine Pflicht hat: Er hat sein Nominalkapital zur Verfügung zu stellen - nachher ist er frei und kann verkaufen, kaufen usw. Das Postulat ist aus meiner Sicht nicht die Lösung. Ich würde aber zustimmen, dass die Hauptaktionäre in Zukunft nicht mehr - wie früher bei der CS - AT1-Anleihen zeichnen und extrem hohe Coupons in Anspruch nehmen können und dann über die Zinszahlungen quasi trotzdem wieder mit dem Kapital aus der Unternehmung bedient werden. Ich glaube, das müssen wir verhindern. Wenn nämlich eine Finanzierungslücke besteht, dann müssen wir die Unternehmung wieder ordentlich kapitalisieren, wie das in einem KMU auch der Fall ist. Wenn wir diese Wege gehen, dann brauchen wir vielleicht keine neue Regulierung, sondern einfach eine Umsetzung der schon bestehenden Regulierung.