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Schläfli Nina · Nationalrat · 2025-03-10

Schläfli Nina · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-10

Wortprotokoll

Theoretisch könnten wir es kurz machen: Bitte folgen Sie überall der Mehrheit der SPK-N. Inhaltlich gibt es dann doch zwei, drei Dinge anzumerken, da noch grosse Differenzen zum Ständerat bestehen.

Waffen, allen voran natürlich Schusswaffen, gehören nicht in ein Bundesasylzentrum und nicht in die Hände von SEM-Mitarbeitenden oder privaten Sicherheitsdiensten. Ausgenommen davon ist und bleibt natürlich die Polizei. Mit der neuen Formulierung können wir leben, wollen an dieser Stelle aber noch einmal an die Entstehungsgeschichte dieser Gesetzesrevision erinnern. Ursprünglich ging es um den Schutz von Asylsuchenden vor Gewalt. Wir begrüssen, dass mit der Version der SPK-N Verfügungen weiterhin vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden können. Das ist richtig, weil sich das SEM nun einmal nicht selbst beaufsichtigen kann. Weiter soll der Ausschluss aus allgemein zugänglichen Räumen auf maximal 72 Stunden beschränkt werden. Die Ausführungen des SEM sind hier schlüssig, und auch die Kantone wünschen keinen längeren Ausschluss.

Weiter bitte ich Sie, alle Minderheitsanträge in diesem Zusammenhang abzulehnen. Wir sind hier im Bereich der disziplinarischen Massnahmen betreffend Asylsuchende und nicht im Militär, nicht im Pfadilager und nicht im Strafrecht.