Rutz Gregor · Nationalrat · 2025-03-10
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-10
Wortprotokoll
Über die Vorgeschichte dieser Vorlage haben wir das letzte Mal ausführlich debattiert. Es ist eigentümlich, dass aufgrund von Presseberichten so eine Gesetzesrevision entsteht. Aber die Diskussion dessen, worüber wir hier sprechen, ist allenthalben sehr wertvoll und interessant. Ich glaube, wir sind uns einig, dass es selbstverständlich ist, dass man gegenüber Asylsuchenden Respekt zeigen muss und dass sie korrekt behandelt werden müssen. Umgekehrt, so hoffe ich, sind wir uns aber auch einig, dass man von Asylsuchenden erwarten darf, dass sie sich ihrerseits an die Regeln halten und sich anständig aufführen.
Darum geht es im Minderheitsantrag, den ich hier hinsichtlich einer Ausgangssperre stelle. Ich bin froh, dass sich in den Diskussionen nach der Kommissionssitzung die Sache insofern etwas geklärt hat, als auch seitens des Departementes die Idee dieser Ausgangssperre als tauglich dargestellt wurde, da sie bereits in Verordnungen des Departementes enthalten ist. Es ist nicht so, dass ich hier etwas fordern würde, was völlig neu wäre. Es ist vielmehr etwas, das in anderen Verordnungen bereits enthalten ist, aber nicht in die Gesetzesrevision Eingang gefunden hat. Das können wir heute ändern.
Wenn Sie das anschauen, sehen Sie, dass es am Schluss eine Frage des gesunden Menschenverstands ist. Wir sprechen hier über Personen, die in einem Sonderstatusverhältnis sind; das ist ähnlich, wie wenn sie in einem Schullager, im Militärdienst usw. sind. Es geht um Personen, die sich an gewisse Regeln halten müssen und bei denen gewisse Einschränkungen möglich sind. Die Einschränkungen sind nicht nur möglich, sondern auch nötig, wenn sich diese Personen nicht richtig verhalten, nicht an die Gesetze halten. Wir haben immer wieder gesehen, dass rund um Asylzentren auch Straftaten geschehen, dass also die Bevölkerung, die öffentliche Sicherheit in Gefahr geraten. Das sind Punkte, die man ernst nehmen muss. Dafür trägt die öffentliche Hand, der Staat, eine Verantwortung. Das muss man immer wieder unterstreichen: Wir sprechen hier vor allem über die Verantwortung des Staates in den Zentren. Diese Verantwortung erstreckt sich eben klar auch auf die Bereiche ausserhalb dieser Zentren. Es ist zu einfach, zu sagen, ja, da muss halt die Polizei schauen. Da sind die Leitung der Zentren und letztlich eben auch das Departement in der Verantwortung.
Ich habe etwas Mühe mit der Argumentation, dass man sagt, wenn man eine Ausgangssperre anordne, wenn gewisse Leute die Zentren nicht mehr verlassen dürften, weil sie sich regelwidrig verhalten haben, führe das zu Spannungen innerhalb der Zentren. Denn diese Leute seien dann in den Zentren, und dort käme es deswegen vermehrt zu gefährlichen Situationen. Das ist eine Situation, bei der ich sagen muss: Wenn das so ist, müssen Sie ganz andere Massnahmen ergreifen, andere Saiten aufziehen. Denn es ist, wie gesagt, selbstverständlich, dass man die Leute mit Respekt und gemäss den Regeln behandelt, aber umgekehrt darf man erwarten, dass sie sich, weil sie Gesuchsteller sind, an die Regeln halten.
Dieser Antrag für die Möglichkeit einer Ausgangssperre ist etwas vollkommen Normales. Alle, die Militärdienst gemacht haben, wissen, dass das so funktioniert. Alle, die einmal für ein Lager, für ein Pfadilager, für ein Klassenlager, verantwortlich waren, wissen auch, was es heisst, wenn sich Angehörige der jeweiligen Gemeinschaft regelwidrig verhalten, auch im Umfeld der Unterkunft. Da muss man etwas in der Hand haben, um die Regeln durchsetzen zu können. Es ist ein völlig unspektakulärer Antrag. Schauen Sie diese [PAGE 219] Möglichkeit noch einmal genau an. Wie gesagt, ist sie in Verordnungen des Departementes schon enthalten. Sie hat einfach noch nicht Eingang in diese Gesetzesrevision gefunden. Wir meinen, es macht Sinn, sie auch in dieses Gesetz aufzunehmen, damit eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht. Denn der Respekt vor den Regeln muss gegenseitig da sein, muss auch seitens der Asylbewerber da sein.
In diesem Sinne bitte ich Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen, und danke Ihnen sehr herzlich.