Frick Bruno · Ständerat · 2003-06-11
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-11
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, zwei Feststellungen zur Frage der zweiten Röhre am Gotthard anzufügen und die Folgerungen daraus zu ziehen.
Die erste Feststellung: Für mich ist die zweite Röhre am Gotthard mittelfristig nötig, um den Fluss des Personenverkehrs und den binnenschweizerischen Lastwagenverkehr überhaupt gewährleisten zu können. Das ist für mich vorab eine Frage der Sicherheit. Wir wissen auch, dass der Unterhalt bei einem wechselspurigen Verkehr kaum möglich ist. Wir wissen, dass der landesinterne Verkehrsfluss erheblich leidet. Es ist - ausser aus ideologischen Gesichtspunkten - nicht einsehbar, warum an der kritischen Stelle zwischen Hamburg und Italien ein künstliches Hindernis eingebaut ist. Es muss mittelfristig verschwinden.
Die zweite Feststellung ist ebenso bedeutend: Mit einer zweiten Röhre kann unter dem heutigen Landverkehrsabkommen das Verlagerungsziel nicht erreicht werden. Die Gebühren sind zu tief. Die zweite Röhre wird den Lastwagenverkehr am Gotthard anziehen, sie wird ihn überlasten, und das steht den Zielen unserer Verkehrspolitik entgegen.
Die Folgerung: Es ist nicht möglich, die zweite Röhre und das Verlagerungsziel im heutigen rechtlichen Rahmen zu realisieren; das Landverkehrsabkommen mit der Europäischen Union steht dem entgegen. Was ist die logische Konsequenz? Es gibt nur eine politische Konsequenz, wenn wir die Notwendigkeit der zweiten Tunnelröhre langfristig bejahen: Wir müssen das Landverkehrsabkommen mit der EU neu verhandeln. Insbesondere muss es für die Schweiz möglich sein, eine Maut - eine Gebühr - für den alpenquerenden Güterverkehr zu erheben, allenfalls in Form einer Tunnelgebühr. Varianten sind viele denkbar. Aber es ist unabdingbar, das Landverkehrsabkommen neu auszuhandeln. Die Frage ist: Wann tun wir das? Möglichst bald! Bringen wir die Forderung möglichst rasch vor die Europäische Union. Es steht eine neue Verhandlungsrunde an; wir werden nächste Woche in den Aussenpolitischen Kommissionen dazu konsultiert. Bei dieser Gelegenheit haben wir die Frage zu prüfen, ob das Landverkehrsabkommen bereits zu diesem Zeitpunkt zur Disposition gestellt werden kann.
Man mag vordergründig einwenden, das habe keinen Zusammenhang zur Osterweiterung und zu den bilateralen Verträgen I. Das ist vielleicht eine schweizerische Sicht; die Europäische Union denkt ganz anders. Italien packt Fiskalfragen und Milchabsatzfragen ins gleiche Verhandlungspaket und hat damit Erfolg. Zu prüfen ist, ob nicht die Schweiz einen ähnlichen Schritt in diesem Bereich tun soll; wir werden nächste Woche darüber reden müssen. Heute lautet aber mein Bekenntnis: Das Landverkehrsabkommen ist neu zu verhandeln, damit wir die zweite Gotthardröhre als verkehrspolitische Notwendigkeit mittelfristig errichten und die Verlagerung des Güterverkehrs als Ziel erreichen können.
Unter diesem Gesichtspunkt sind die Anträge der Minderheit Bieri mit dieser Forderung durchaus kompatibel und ermöglichen ihre Realisierung am leichtesten.