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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-06-11

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-06-11

Wortprotokoll

Die Avanti-Initiative gibt uns allen die Gelegenheit, die künftige Nationalstrassenpolitik so verbindlich wie möglich zu skizzieren und zu verankern, nämlich in Form dieses Gegenvorschlages. Der Bundesrat hat ja selbst schon einen Gegenvorschlag formuliert. Wir gingen dabei vom Willen aus, eine koordinierte Verkehrspolitik festzuhalten. Wir wollten vor allem die Strasse und die Schiene aufeinander abstimmen, also das Nationalstrassennetz auf der einen und "Bahn 2000" und die Neat auf der anderen Seite so gut wie möglich miteinander kombinieren. Wir haben uns dabei gefragt: Welches sind die Verkehrsströme, die sich in nächster und in weiterer und weitester Zukunft entwickeln werden? Wo fallen diese Verkehrsströme an? Welche Ausbauten sind nötig?

Wir haben in diesem Zusammenhang eine Prioritätenordnung erstellt, die grob gesagt darin besteht, dass wir einen ersten Handlungsbedarf in den Agglomerationen und erst in letzter Linie einen Handlungsbedarf beim Gotthard sehen.

Wir sind auch konkret geworden, indem wir die Strecken Härkingen-Wiggertal, Luterbach-Oensingen und Andelfingen-Schaffhausen genannt haben, aber dann auch zahlreiche weitere Agglomerationen.

Ihre Kommission hat nun hier eingegriffen und ist etwas konkreter geworden. Ich bin dafür sehr dankbar; das hat dem Gegenvorschlag sicher sehr gedient, er wurde verbessert. Es wurde zunächst einmal die Finanzierung, also die Agglomerationsfinanzierung, präziser formuliert, sodass wir genau wissen, was da auf uns zukommt. Eine Klammerbemerkung, an Herrn Brändli gerichtet: Durch diese Neuformulierung kämen eben gerade nicht nur die drei grossen Agglomerationen Zürich, Basel und Genf infrage. Das Bundesamt für Statistik hat uns die Unterlagen dazu gegeben. Vielmehr werden alle Agglomerationen im positiven Sinne betroffen sein; vier im Kanton Graubünden fallen besonders auf. Das hat wieder auf sämtliche Regionen des Landes seine Rückwirkung. Hier wurde eine wichtige Arbeit geleistet, die der Differenzierung und auch der differenzierten Ausgestaltung im ganzen Land gerecht wird, unter Wahrung des Kohäsionsprinzips, unter Wahrung der Anbindung aller Gebiete, auch der peripheren, auch der ländlichen, auch der Berggebiete.

Ebenso hat die Kommission hier einen Hinweis auf die Siedlungsentwicklung hineingenommen; auch das ist sehr wichtig. Die Finanzierung wurde auf eine sehr vertretbare Weise geregelt. Ich habe damals im Nationalrat gesagt, dass das noch nicht das Gelbe vom Ei sei, was dort ausgebrütet wurde, und dass ich auf den Ständerat hoffe. Es war zwar ein Anfang, aber eine markante Verbesserung hat jetzt die ständerätliche Kommission angebracht, indem dieser Fonds befristet ist, indem er ein zum Voraus bestimmtes Programm finanziert, und vor allem indem keine Verzinsung und keine Verschuldung mehr vorgesehen ist. Von daher kann ich Ihnen sagen, dass sich der Bundesrat dem von Ihrer Kommission ausgearbeiteten Gegenvorschlag, der ja jetzt allenfalls durch einzelne Anträge nochmals differenziert wird, anschliessen kann.

Der Lockerung des Alpenschutzartikels kann er sich nicht anschliessen, und zwar aus folgenden Gründen:

Zunächst die Prioritätenordnung. Wir haben gesagt, und viele Redner sagten es vorher auch, dass die wahren Probleme in den Agglomerationen bestehen. Dort müssen wir zuerst handeln. Hören Sie sich die Staumeldungen jeden Tag an - jeden Morgen, jeden Abend -, und Sie haben allein dadurch schon eine Prioritätenordnung, wo die Stauprobleme im Lande herrschen, und zwar nicht nur saisonal und zu einigen Zeiten wie am Gotthard. Es geht uns - da ist der Bundesrat sicher in einer anderen Stellung, als es vielleicht das Parlament ist - tatsächlich auch darum, die Volksabstimmung, die vor neun Jahren stattgefunden hat, zu respektieren. Es ist richtig, dass man eine solche Volksabstimmung wiederholen kann. Es gab auch andere Gegenstände, die berühmt sind und die erst im zweiten, dritten, vierten Anlauf in der Verfassung verankert wurden. Aber der Bundesrat ist hier, was die Verlagerungspolitik und den Alpenschutzartikel angeht, eben schon in einer besonderen Rolle. Wie Sie sich erinnern, hat sich der Bundesrat damals gegen diesen Alpenschutzartikel ausgesprochen, und zwar vehement. Es wurde ihm durch Volk und Stände ein Auftrag gegeben, und er versucht, diesen Auftrag umzusetzen. Dieser Auftrag ist nicht so leicht umzusetzen - gerade, wenn es darum geht, dass die Zahl der Lastwagen bis zum Jahre XY tatsächlich bei 650 000 nivelliert sein muss. Ich habe Ihnen oft gestanden, dass es zum Teil fast die Quadratur des Zirkels ist, das anzustreben; aber wir haben ja jetzt mit den Initianten einen Weg gefunden und versuchen, das zu tun. Wenn der Bundesrat, der gegen seinen Willen mit dieser Aufgabe betraut worden ist, hier jetzt kommt und sagt, am liebsten sei es ihm eigentlich, das wieder aufzuheben, dann macht er unter demokratischem Gesichtspunkt eine schlechte Falle.

Das wollen wir - zumindest bewusst - nicht tun. Sie wissen auch, dass jetzt "50 Jahre Fernsehen" gefeiert werden. Da werden historische Fernsehduelle gezeigt; eines davon ist die Auseinandersetzung des damaligen Bundesrates mit den damaligen Vertretern der Alpen-Initiative und des Kantons Uri. Das war historisch, was damals geschehen ist. Der Bundesrat möchte eigentlich diese historische Tat jetzt nicht feige unterlaufen und sich für die Niederlage von damals rächen. Von daher finden wir, dass wir selbst diesen Volksauftrag erfüllen möchten.

Es hat eben - das wurde zum Teil auch gesagt - noch ein bisschen damit zu tun, dass wir die Verlagerungspolitik als Bestandteil der Verfassung, abgesegnet durch Volk und Stände, als Mittel für internationale Verhandlungen brauchen. Das gilt nicht nur für das Landverkehrsabkommen; wie Sie wissen, kämpfen wir darum, dass die Südanschlüsse bei der Schiene durch unser südliches Nachbarland auch tatsächlich gewährleistet werden. Das ist nicht einfach. In Italien herrscht so ein bisschen die Meinung, die Schweiz habe jetzt einfach bei der Strasse entgegenzukommen, damit erledigten sich die Schienenanschlüsse von selbst. Deswegen möchten wir auch nicht das Zeichen geben, dass wir auf unsere Verlagerungspolitik und auf die Priorität der Neat und dieser Bahnanschlüsse sekundäres Gewicht legen.

Ich muss hier auch betonen, dass der "Religionskrieg" in der Verkehrspolitik nicht stattfinden darf; das wurde von Herrn Lombardi zu Recht gesagt. Die Verlagerungspolitik und die Förderung der Schiene sind in meinen Augen schon längst nicht mehr ein ideologisches Glaubensbekenntnis. Wenn wir die Schiene nicht ebenso fördern und wenn wir die Südanschlüsse nicht garantieren, dann gibt es den Kollaps auf der Strasse, und zwar automatisch. Deswegen tun wir das auch für die Strasse, und deswegen betone ich: Es ist eine koordinierte Verkehrspolitik, in der beide Verkehrsträger ihren Stellenwert haben. Aber gegenüber dem Ausland ist es uns ganz wichtig, diese zweite Röhre nicht einfach so preiszugeben, sondern sie, wenn schon, einmal gegen etwas einzuhandeln.

Deswegen möchte der Bundesrat beim Alpenschutzartikel die Lockerung nicht vornehmen. Im Übrigen ist er mit dem Gegenvorschlag, wie Sie ihn formuliert haben, einverstanden.