Hess Hans · Ständerat · 2003-06-11
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-11
Wortprotokoll
Ich habe es bereits einleitend gesagt: Ich erachte es als wenig sinnvoll, wenn wir den Gegenvorschlag mit Bestimmungen belasten, die in der Abstimmung umstritten sein werden. Zudem ist es auch nicht sinnvoll, etwas als neue Regelung auf Verfassungsstufe einzuführen, was schon in einem Gesetz und in dessen Ausführungsverordnungen enthalten ist. Der neue Absatz 4 in Artikel 82 der Bundesverfassung regelt im Vergleich mit Artikel 2 des Strassenverkehrsgesetzes und den Artikeln 91 bis 93 der Verkehrsregelnverordnung nichts Neues. Es würde nur bedeuten, dass das, was heute schon gesetzlich geregelt ist, auf Verfassungsstufe angehoben würde. Das ist meiner Meinung nach nicht nötig.