Lexipedia

Burkart Thierry · Ständerat · 2025-03-11

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-11

Wortprotokoll

In Kenntnis des Fehlens einer Minderheit erlaube ich mir trotzdem, noch ein, zwei Worte zu diesem einschneidenden Beschluss des Nationalrates zu sagen.

Erlauben Sie mir, bei dieser Gelegenheit etwas zurückzublicken. Die betriebswirtschaftlichen und strukturellen Probleme beim Einzelwagenladungsverkehr sind ja nicht neu, sondern schon seit vielen Jahren bekannt. Sie waren der Grund, weshalb sich die gesamte Güterversorgungsbranche unseres Landes, also Schiene und Strasse, vor einigen Jahren zusammengesetzt und überlegt hat, was es in der Güterversorgungssystematik unseres Landes braucht, welche Rolle der Einzelwagenladungsverkehr spielt und - wenn er eine wichtige Rolle spielt - was zu tun ist, damit er auch in Zukunft überlebt.

Ja, es war völlig unbestritten: Wir brauchen den Einzelwagenladungsverkehr und wollen ihn in die Zukunft führen. Es herrschte also der Geist der Zusammenarbeit, der Geist des gemeinsamen Willens, die Güterversorgung in unserem Land auch in Zukunft zu stärken. Es herrschte nicht der Geist irgendwelcher Konkurrenz zwischen Schiene und Strasse, wie das vielleicht früher zelebriert wurde - diese Konkurrenz gibt es nämlich nicht. Weshalb nicht? Was ist das Geschäftsmodell des Transportes und der Versorgung mit Gütern in unserem Land? Das Geschäftsmodell ist, für einen Kunden oder eine Kundin Waren zu einem guten, konkurrenzfähigen Preis und in hoher Qualität zu transportieren. Zur hohen Qualität gehören natürlich Verlässlichkeit sowie der Zeitaspekt, und hier spielt der Einzelwagenladungsverkehr als Ergänzung zum Strassenverkehr natürlich auch eine wichtige Rolle. Das ist die Grundlage des erarbeiteten Konzeptes, das dieser Gesetzgebung zugrunde liegt.

Wir waren uns einig, auch im Geiste der Kooperation, dass es dazu Anpassungen braucht. Man ist bereit, in strukturelle und betriebliche Verbesserungen zu investieren. Man ist auch bereit, für eine gewisse Zeit entsprechende Subventionen zu sprechen, immer mit dem Ziel, dass der Einzelwagenladungsverkehr eigenwirtschaftlich wird. Man war ebenfalls bereit, eine gewisse Anpassung der Preise vorzunehmen. Das ist die Grundlage dieses Gesetzes. Es soll dazu führen, dass der Einzelwagenladungsverkehr in Zukunft eigenwirtschaftlich betrieben werden kann.

Dann stellt sich natürlich die Frage: Kann der Einzelwagenladungsverkehr in Ergänzung zu den ganzen Lieferketten konkurrenzfähig sein, sodass man ihn eben auch benutzt? Das Kundenbedürfnis soll also im Vordergrund stehen. Dafür macht man ja diese Massnahmen, und dafür hat man ja dieses Gesetz: um auch die Konkurrenzfähigkeit zu verbessern.

Insofern steht dieser Beschluss des Nationalrates völlig quer in der Landschaft. Es ist ein Beschluss aus vergangenen Zeiten. Es ist ein Beschluss, der verlangt, dass man politisch steuert. Es ist ein Beschluss, der verlangt, dass wir uns von der Gesamtsicht der Güterversorgung Schweiz abkehren und dass wir uns vom kooperativen Geist abkehren, der diesem Gesetz zugrunde liegt. Und weshalb geschieht dies? Weil man eben ein politisches Ziel definiert, das im Widerspruch zur betriebswirtschaftlichen Sichtweise in diesem Gesetz steht.

Was würde man erreichen, wenn man hier den Beschluss des Nationalrates unterstützen würde, was die Kommission ja eben mit deutlichem Entscheid nicht tut? Man würde eigentlich erreichen, dass man politisch steuern muss. Dieses Steuern durch die Politik würde natürlich heissen, dass man sich von der Eigenwirtschaftlichkeit abkehrt, also vom Grundziel dieses Gesetzes, was entsprechend zu zusätzlichen Kosten führt. Diese Kosten würden einerseits beim Bund anfallen, also beim Bahninfrastrukturfonds, andererseits natürlich auch bei den Kundinnen und Kunden, die mehr bezahlen müssten.

Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Konkurrenz besteht heute nicht zwischen Strasse und Schiene. Konkurrenz besteht heute zwischen Schiene und Schiene, zwischen Personenverkehr und Güterverkehr, und dort braucht es ein gutes Zusammenwirken. Wenn man hier einseitig zugunsten des Güterverkehrs auf der Schiene politisch steuern würde, vielleicht unter Produktion diverser Leerfahrten, dann würde man die Konkurrenz zum Personenverkehr verstärken. Auch das muss aber aufeinander abgestimmt sein.

Es würde, würde man den Beschluss des Nationalrates unterstützen, auch ignoriert, dass sich der Strassengüterverkehr massiv dekarbonisiert. Dieser Weg steht noch offen, es gibt noch einiges zu tun, aber man beschreitet diesen Weg.

Ein letzter Punkt, und der ist mir wichtig: Es fehlt eine Verfassungsgrundlage. Der Kommissionssprecher hat es ausgeführt: Die Verfassungsgrundlage, der politische Wille, besteht für die Verlagerung zwischen Grenze und Grenze, für den Transitverkehr. So steht es auch in Artikel 84 Absatz 2 der Bundesverfassung: "von Grenze zu Grenze".

Insofern bin ich Ihnen dankbar, wenn wir ein klares Zeichen an den Nationalrat senden, dass wir eine Sichtweise für das Gesamtsystem Güterversorgung Schweiz wollen und keine einseitige Einflussnahme durch die Politik.