Andrey Gerhard · Nationalrat · 2025-03-11
Andrey Gerhard · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2025-03-11
Wortprotokoll
Wir haben nun entschieden, einzutreten und nicht zu sistieren. Ich möchte kurz die Haltung der Grünen Fraktion zu den verschiedenen Minderheitsanträgen vorstellen. Generell geht es dabei darum, den Zivilschutz zu stärken, denn zu diesem stehen natürlich auch wir, ohne aber den Zivildienst über Gebühr zu schwächen.
Zuerst zur Vorlage A: Bei Artikel 36 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes unterstützen wir die Minderheit II (Molina), welche bezüglich des Personalpools beim aktuellen, geltenden Recht bleiben will. Sollte diese Streichung nicht unterstützt werden, folgen wir der Minderheit I (Hässig Patrick), um einheitliche Soll-Bestands-Kriterien zu sichern und das Gleichgewicht sowie das Subsidiaritätsprinzip zu bewahren.
Dann unterstützen wir die Minderheit Molina zu Artikel 36a Absatz 1, um die Plafonierung der Zivildienstleistenden pro Jahr zu garantieren.
Wir unterstützen die Minderheit Fivaz Fabien zu Artikel 46a Absatz 1, um, wie Herr Fivaz es soeben erklärt hat, Planungssicherheit für Zivildienstleistende und Einsatzbetriebe zu gewährleisten. Einsatzvereinbarungen werden oft langfristig im Voraus abgeschlossen, gemäss dem Entwurf des Bundesrates wären jedoch unklare Fristen und kurzfristige Anpassungen möglich.
Im Zivildienstgesetz soll mein eigener Minderheitsantrag zu Artikel 8 Absatz 2 verhindern, dass Einsätze im Zivilschutz die Planung und Durchführung langer Zivildiensteinsätze erschweren. Zivildienstleistende können bis vier Jahre vor Dienstende im Zivilschutz eingesetzt werden. Da Zivilschutzkurse oft kurzfristig Priorität haben, ist eine langfristige Zivildienstplanung wiederum schwierig.
Der Antrag der Minderheit Fivaz Fabien zu Artikel 8 Absatz 2bis will wiederum verhindern, dass Einsätze im Bevölkerungsschutz die Planung der langen Zivildiensteinsätze erschweren, und stellt sicher, dass der Bevölkerungsschutz von bereits ausgebildeten Zivildienstleistenden mit Erfahrung profitiert, was wir natürlich unterstützen.
Dann empfehlen wir Ihnen den Antrag der Minderheit Molina zu Artikel 46 Absatz 1bis zur Annahme und somit, auch dort beim geltenden Recht zu bleiben.
Bei Artikel 65 Absatz 2 beantrage ich Ihnen mit meiner eigenen Minderheit, den aufschiebenden Effekt von Beschwerden gegen Einberufungen zu Zivilschutzkursen aufzuheben. Der Bundesrat setzt Zivilschutzwiederholungskurse mit Einsätzen bei Katastrophen oder Kriegen gleich und priorisiert sie gegenüber den Zivildiensteinsätzen in sozialen Einrichtungen. Dies schränkt die Rechte der Zivildienstleistenden stark ein, ohne ausreichende Begründung. Deshalb unterstützt unsere Fraktion auch hier den Minderheitsantrag.
In der Vorlage B, welche wir grundsätzlich mittragen können, empfehlen wir, bei Artikel 28 Absatz 2 BZG die Minderheit Molina zu unterstützen, um den Arbeitsmarkt nicht unnötig zu konkurrenzieren.
Bei Artikel 31 unterstützen wir die Minderheit II (Fivaz Fabien), welche für den Eintritt in den Zivilschutz das Jahr der Beendigung der Grundausbildung vorsieht. Ansonsten unterstützen wir die Minderheit I (Hässig Patrick), welche die Ermächtigung des Bundesrates beibehalten will, die Schutzdienstpflicht bei Bedarf um zwei Jahre zu verlängern, und gemäss der Minderheit Fivaz Fabien zu Absatz 7 Buchstabe a soll der Bundesrat sie auf 18 Jahre verlängern können.
Bei Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe d schlagen wir Ihnen vor, die Minderheit Candan Hasan zu unterstützen und auch dort beim geltenden Recht zu bleiben.
Zu guter Letzt unterstützen wir im Militärgesetz die Minderheit Molina zu Artikel 6 Absatz 3. Die differenzierte Tauglichkeit führt dazu, dass mehr Stellungspflichtige der Armee statt dem Zivilschutz zugewiesen werden. Eine flexible Aufteilung könnte dieses Alimentierungsproblem lösen.