Jans Beat · Bundesrat · 2025-03-13
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-03-13
Wortprotokoll
Auch in diesem Punkt ist die Mehrheit Ihrer Kommission dem Nationalrat gefolgt. Die Minderheit Friedli Esther möchte die Beschwerdemöglichkeit vor Bundesverwaltungsgericht streichen. Die Bundesverfassung räumt allen Betroffenen den Anspruch darauf ein, dass eine Streitigkeit durch eine richterliche Behörde beurteilt wird. Dies gilt natürlich auch bei der Anordnung von Disziplinarmassnahmen im Asylbereich, insbesondere wenn sie die Bewegungsfreiheit von Menschen einschränken und wenn eine Zuweisung in ein besonderes Zentrum erfolgt.
Wenn Sie der Minderheit Friedli Esther folgen, wird im Gegensatz zum geltenden Recht bei der Zuweisung in ein besonderes Zentrum keine Verfügung mehr erlassen, und damit besteht auch keine Beschwerdemöglichkeit mehr beim Bundesverwaltungsgericht. Es wäre nur noch eine Formularbeschwerde an eine Beschwerdeinstanz im SEM möglich;[NB]es[NB]ginge nicht weiter. Die Zuweisung in ein besonderes Zentrum ist aber eben mit einer Ein- und Ausgrenzung verbunden; das heisst, die betroffenen Personen sind klar in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, und da muss der Weg an ein Gericht offen bleiben.
Der vorliegende Gesetzentwurf - das scheint mir dann doch noch wichtig - schränkt die Beschwerdemöglichkeit bereits durch wesentliche Elemente ein. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung, das heisst, die Disziplinarmassnahme wird auch umgesetzt, wenn eine Beschwerde eingereicht wird. Das ist zentral für die tägliche Arbeit des SEM. Eine Beschwerde ist nur dann zulässig, wenn ein schutzwürdiges Interesse vorhanden ist. Das Bundesverwaltungsgericht wird also keine Bagatellfälle beurteilen, eine Überlastung ist somit nicht zu befürchten. Das zeigen auch die Erfahrungen aus den letzten Jahren: Seit der Neustrukturierung im Jahr 2019 wurden bei den Zuweisungen in ein besonderes Zentrum nur drei Fälle ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen, ein Fall 2019 und zwei Fälle 2021.
Mit der Variante der Minderheit Friedli Esther würden wir nicht einmal mehr ein nachträgliches gerichtliches Beschwerdeverfahren ermöglichen. Wir haben diese Varianten dem Bundesverwaltungsgericht unterbreitet. Das Bundesverwaltungsgericht ist mit dem Entwurf des Bundesrates einverstanden. Damit bringt es auch zum Ausdruck, dass die Rechtsweggarantie bei solch wichtigen Fragen aufrechterhalten werden sollte.
Der Bundesrat beantragt Ihnen also, in diesem Punkt ebenfalls Ihrer Kommission und somit dem Nationalrat zu folgen.