Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2025-03-13
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2025-03-13
Wortprotokoll
Die Kommission für historisch belastetes Kulturerbe ist eine erfreuliche Sache, nicht hingegen das, was dahintersteht. Wir haben es hier mit einer unrühmlichen Geschichte zu tun, mit Bezug zum Zweiten Weltkrieg und zum Kolonialismus. Wir haben jetzt die Möglichkeit, Fehler aufzuarbeiten, vielleicht sogar eine späte Wiedergutmachung zu ermöglichen.
Es wurde leider viel Kunst geraubt, beispielsweise nach Deportationen. Es wurde aber auch viel Kunst gekauft, leider viel zu billig, ausgelöst durch die notwendige Flucht der betroffenen Menschen. Es ist deshalb angezeigt, dass sich die Nachkommen fragen, woher sie diese Kunst haben, und dass sie genau hinschauen. So zu tun, als ob man nichts wisse, oder zu sagen, man wisse halt nichts von seiner Geschichte - das geht nicht. Wer geerbt hat, hat eine Verantwortung für das eigene Erbe.
Es ist deshalb ein Muss, dass die Kommission einseitig angerufen werden kann, sowohl von juristischen wie auch von natürlichen Personen. Es ist ja oft genau das Problem, dass Besitzende nicht damit einverstanden sind, dass ihre Geschichte in diesem Bereich angeschaut wird. Vor allem wenn das [PAGE 315] Objekt gekauft wurde, ist schnell das Gefühl da, es sei rechtmässiger Besitz - ohne die Einsicht, dass es damals zu billig gekauft wurde, weil die verkaufenden Personen unter Druck standen. Oft war es kein freiwilliger Entscheid, Kunstwerke zu verkaufen. Der Verkauf entsprang einer enormen Not, und es bestand keine Chance, einen guten Preis zu erzielen, oder die Zeit dafür war nicht vorhanden.
Es darf nicht sein, dass wir nur bei staatlich subventionierten Museen eine einseitige Anhörung gestatten. Es befindet sich viel Kunst in Privatbesitz, und gerade in solchen Fällen ist es meist sehr schwierig, recht zu bekommen. Eine Anrufung der Kommission ist deshalb, gerade bei einem Konflikt, oft die einzige Chance, eine Einigung erreichen zu können. Die Möglichkeit eines einseitigen Gesuches ist dafür geradezu eine Voraussetzung. Eigentlich sollte man meinen, dass die Kommission genau dafür da ist.
Auch die Ergänzung "nicht bindend" braucht es nicht. Es ist nun mal so, dass eine Kommission nur Empfehlungen machen kann, und eine Empfehlung ist per Definition keine Verpflichtung - das ist der Unterschied.
Die Variante des Ständerates ist sehr abschwächend, verwässernd, faktisch ein Alibikonstrukt ohne wirkliche Wirkung. Deshalb ist der Schweizerische Israelitische Gemeindebund auch so klar dagegen und bittet uns deutlich, die Variante des Bundesrates anzunehmen.
Die Variante der Mehrheit ist sicher besser als jene des Ständerates, aber leider immer noch nicht gut. Die beste Variante ist immer noch diejenige, die der Bundesrat vorgeschlagen hat. Mit der Variante der Mehrheit ist ein einseitiges Gesuch immerhin dann möglich, wenn es um Kulturraub im Zusammenhang mit der Nazizeit geht. Den Kolonialismus hat sie aber aus der Bestimmung herausgenommen. Wie genau rechtfertigen wir es ethisch, dass Kulturraub aus der Nazizeit schlimm ist, Kulturraub aus dem Kolonialismus aber nicht und dass wir diesen herausnehmen können?
Wir bitten Sie deshalb klar, dem Antrag der Minderheit II (Prelicz-Huber) und damit der Variante des Bundesrates zuzustimmen.