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Schläfli Nina · Nationalrat · 2025-03-13

Schläfli Nina · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-13

Wortprotokoll

Die Mehrheit der Kommission stellt nach wie vor die Verfassungsmässigkeit dieses Gesetzes infrage, nachdem der Ständerat schon zweimal zum Schluss gekommen ist, dass sie mit der vorliegenden Lösung nicht infrage stehe. Auch wir haben diese Frage in der Kommission ausführlich diskutiert, die Protokolle der Anhörungen in der Schwesterkommission studiert und Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen angehört. Diese Extrarunde zeigte ein deutliches Bild: Die Kantone stehen einstimmig hinter dem nationalen Adressdienst. Während der letzten Diskussion im Rat wurde unter anderem angeregt, dass die Kantone, z.[NB]B. mittels Konkordat, selbst eine Lösung erarbeiten sollten. Diese Lösung können wir wieder aus unseren Köpfen streichen, da sie von allen Beteiligten abgelehnt wird.

Die ursprüngliche Begründung in der Botschaft bezüglich der gesetzlichen und verfassungsmässigen Grundlagen erscheint uns nach wie vor schlüssig. Die Adressdatenbank soll für die Erfüllung bestehender Aufgaben verwendet werden, die dem Bund über die Bundesverfassung bereits zugesprochen werden. Der Bund sorgt nur dafür, dass die Adressen überkantonal abgefragt werden können. Die Haltung, die Verfassungsmässigkeit sei gegeben, ist mit ein paar kleinen Änderungen, die allesamt in die Detailberatung einbezogen werden können, vertretbar. Zu diesem Schluss kommen auch der Ständerat und eine grosse Minderheit unserer Staatspolitischen Kommission.

Eine definitive Rückweisung verzögert das berechtigte Digitalisierungsprojekt deutlich. Wollen wir uns angesichts knapper personeller und finanzieller Ressourcen wirklich diesem wichtigen Effizienzprojekt in den Weg stellen? Das vorliegende Gesetz bildet einen zentralen Aspekt für die Digitalisierung der Verwaltungstätigkeit. Für die öffentliche Hand stellen tagesaktuelle Adressen auf allen Ebenen eine wichtige Grundlage für etliche gesetzliche Aufgaben dar. Der bisherige Zustand führt regelmässig zu Fehlern, zu Doppelspurigkeiten, zu unnötiger Arbeit, täglich zu Hunderten von retournierten Briefen, zu offenen Rechnungen, offenen Mahnungen, langen Wartezeiten und somit auch hohen Kosten. Immer wieder sind Behörden oder Dienstleister auf teure private Adressanbieter angewiesen. Bei jährlich über 150[NB]000 interkantonalen Zu- und Wegzügen kommt da einiges zusammen. Die internationalen Umzüge oder die Umzüge innerhalb der Kantone sind da noch nicht einmal eingerechnet.

Aus all diesen Gründen lehnt die SP-Fraktion den Rückweisungsantrag ab. Unterstützen wir unsere Behörden, die öffentliche Hand, bei der Ausübung ihrer Arbeit. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.