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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-03-17

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-03-17

Wortprotokoll

1.[NB]Der Export von Abfällen zur Verwertung ist grundsätzlich erlaubt, sofern die Vorschriften der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen eingehalten werden. Unter anderem muss der Entsorgungsweg der auszuführenden Abfälle bekannt und die Entsorgung umweltverträglich sein sowie dem Stand der Technik entsprechen.

2.[NB]Da die Ausfuhr von Abfällen bereits heute erlaubt ist, ist keine Anpassung rechtlicher Grundlagen erforderlich.

3.[NB]Sofern für die Ausfuhr von Abfällen eine Bewilligung erforderlich ist, ist die zuständige Behörde das Bundesamt für Umwelt.