Rösti Albert · Bundesrat · 2025-03-17
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-03-17
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Schnyder, der Bundesrat hat am 1.[NB]Juli 2015 die medizinischen Mindestanforderungen zum Führen von Motorfahrzeugen aktualisiert und die verkehrsmedizinischen Untersuchungen schweizweit vereinheitlicht. Verkehrsmedizinische Untersuchungen von Über-75-Jährigen dürfen nur durch Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden, die für solche Untersuchungen anerkannt sind. Die entsprechende Änderung der Verkehrszulassungsverordnung trat am 1.[NB]Juli 2016 in Kraft.
Am 10.[NB]Mai 2023 hat der Bundesrat zudem das Aufgebotswesen bei den verkehrsmedizinischen Untersuchungen sowie deren Rhythmus schweizweit einheitlich geregelt. Diese Anpassung der Verkehrszulassungsverordnung trat am 1.[NB]März 2024 in Kraft. Wir sehen daher keinen Handlungsbedarf für eine zusätzliche Vereinheitlichung. [PAGE 348]