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Jans Beat · Bundesrat · 2025-03-17

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-03-17

Wortprotokoll

Die Vorlage ist tatsächlich aktuell. Ein Beispiel ist das "scraping". Mit diesem "scraping" werden mithilfe besonderer Software systematisch Daten, vor allem aus den sozialen Medien, herausgefiltert, gesammelt und gespeichert. Das verstösst gegen das Datenschutzgesetz zum Nachteil der betroffenen Personen, die damit ziemlich viel Ärger kriegen können. Der deutsche Bundesgerichtshof hat deshalb in einem Urteil vom November 2024 zu Facebook entschieden, dass die betroffenen Personen in diesem konkreten Fall grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung von 100 Euro haben. Betroffen von diesem Fall, Sie können sich das vorstellen, sind Tausende Nutzerinnen und Nutzer, die somit alle jeweils auf 100 Euro klagen konnten.

Aber ist es realistisch, dass jeder Einzelne, der Anspruch hat, diese Klage tatsächlich einreicht? Das wäre die Situation in der Schweiz. Es geht um Massen- und Streuschäden, bei denen meist Tausende Personen oder KMU betroffen sind, die eigentlich nur über eine kollektive Durchsetzung zu ihrem Recht kommen. Es geht um fehlerhafte Produkte, bei denen Hunderte oder Tausende Personen einen Schaden haben. Es geht um Kleider, es geht um Autos, Medikamente, Werkzeuge oder vielleicht auch um Finanzdienstleistungen.

2014 hat das Parlament die Motion Birrer-Heimo 13.3931, "Förderung und Ausbau der Instrumente der kollektiven Rechtsdurchsetzung", ohne Gegenstimme angenommen. Damit hat das Parlament den Bundesrat einstimmig beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, um diese kollektive Rechtsdurchsetzung bei Massen- und Streuschäden in der Schweiz zu stärken. Der Bundesrat hat genau diese Aufgabe erfüllt.

Der Entwurf des Bundesrates wurde von Anfang an kontrovers aufgenommen; das wurde mehrfach gesagt. Insbesondere die Wirtschaftsverbände haben sich immer dagegengestellt. Auf der anderen Seite standen Experten und Konsumentenschutzorganisationen, die darauf hingewiesen haben, dass das eine Rechtslücke ist. Deshalb hat der [PAGE 381] Bundesrat den Prozess auch immer sehr sorgfältig abgewogen und auch eine vernünftige, moderate Lösung vorgeschlagen.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass heute, also zwölf Jahre nachdem dieser Vorstoss eingereicht wurde, ein Instrument des kollektiven Rechtsschutzes noch notwendiger ist als damals, als der Vorstoss eingereicht wurde. Der eine Grund ist die EU-Richtlinie, die eine Dynamik in Europa ausgelöst hat. Alle EU-Länder haben heute Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes. Der andere Grund ist, dass wir in der Zwischenzeit gesehen haben, dass es wirklich zum Nachteil der Schweizerinnen und Schweizer sein kann. Ich nehme als Beispiel jetzt halt auch wieder diesen VW-Dieselskandal, in dessen Folge Konsumentinnen und Konsumenten in zahlreichen Ländern entschädigt wurden, substanziell entschädigt wurden. In der Schweiz haben die Verbände das auf der Basis des bestehenden Rechts auch versucht und sind mehrfach gescheitert. Unser Rechtssystem weist offensichtlich Lücken auf. Das brachte übrigens auch der Bericht des Bundesrates im Jahr 2013 zum Ausdruck, der den Anstoss für die Motion Birrer-Heimo 13.3931 gab.

Die Mehrheit Ihrer Kommission lehnt die Vorlage mit dem Hinweis auf die Missbrauchsgefahr ab. Sie räumt ein, dass es Fälle gibt, die nicht missbräuchlich sind und in denen ein kollektives Vorgehen notwendig ist. Es besteht also durchaus eine konkrete und reale Notwendigkeit, Instrumente zur kollektiven Rechtsdurchsetzung vorzusehen. Die Anhörungen und die von den Gegnern der Vorlage vorgebrachten Befürchtungen betreffend Missbrauch und Fehlentwicklungen haben die Kommission zu zahlreichen zusätzlichen Abklärungen veranlasst. So wurden die Informationen zu den Auswirkungen der Vorlage mit verschiedenen Abklärungen, einer Regulierungsfolgenabschätzung und erst noch einer zusätzlichen Umfrage bei Unternehmen ergänzt. Es wurden rechtsvergleichende Studien in Auftrag gegeben. Wir haben das wirklich umfassend und detailliert untersucht. Diese Arbeiten, glaube ich, ermöglichen wirklich eine gute Einordnung in den europäischen Kontext, und sie zeigen die deutlichen Unterschiede zum US-amerikanischen System. Es wurden auch verschiedene Verbesserungsmöglichkeiten in Betracht gezogen, insbesondere im Hinblick auf die Regulierung der Prozessfinanzierung und den Schutz vor Missbrauchsrisiken.

All diese Abklärungen haben somit die geäusserten Missbrauchsbefürchtungen nicht bestätigt. Trotzdem schlägt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission vor, auf die Vorlage nicht einzutreten. Eine starke Minderheit ist gegen diesen Beschluss.

Der Bundesrat hat hier keine einseitige Sicht auf die aktuelle Interessenlage, im Gegenteil: Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse hat er sich für eine mehr als ausgewogene Lösung, eigentlich eine minimale Lösung, entschieden, die weit von einer Maximal- oder Radikallösung entfernt ist. Die erwähnten Analysen und Studien im Auftrag Ihrer Kommission haben dies bestätigt. Für den Bundesrat ist dabei wichtig, zu sagen, dass die Vorlage ein Kollektivverfahren zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen vorsieht, das dem schweizerischen Recht angepasst ist. Sie baut auf dem auf, was es im Schweizer Recht bereits gibt, namentlich auf der Verbandsklage nach ZPO. Es ist also über weite Strecken nichts Neues. Ihr Anwendungsbereich soll einfach auf alle privatrechtlichen Ansprüche ausgeweitet werden. Im Gegenzug werden die Anforderungen an das Verbandsklagerecht sogar verschärft. Ich verstehe dieses Argument, dass es sich hier um einen Fremdkörper in unserem Rechtssystem handelt, nicht.

Das vorgeschlagene Modell ist alles andere als radikal, es ist eine moderate Anpassung des bestehenden Systems. Darüber hinaus fügt es sich mit Ihrem Opt-in-Modell am besten in das Schweizer Rechtssystem ein. Das heisst, dass sich die geschädigten Personen der Klage eines Verbandes ausdrücklich anschliessen müssen, um am Verfahren teilzunehmen. Deshalb hat dieses System überhaupt nichts mit einer Amerikanisierung des Schweizer Rechtssystems zu tun, im Gegenteil: Es muss stets ein Verband und nicht eine Einzelperson klagen, und er muss besondere Voraussetzungen erfüllen. Das ist eigentlich eine Helvetisierung und gar keine Amerikanisierung. Auch trägt der klagende Verband alle Kosten, wenn er den Prozess verliert. Wie erwähnt, müssen sich die geschädigten Personen der Klage eines Verbandes ausdrücklich anschliessen, um am Verfahren teilzunehmen. All das sind grosse Unterschiede zum amerikanischen System, und es gibt noch weitere.

Die immer wieder vorgebrachten Missbrauchsrisiken sind nicht verifiziert. Dass grosse Unternehmen Ängste äussern, ist natürlich verständlich. Allerdings haben alle durchgeführten Studien gezeigt, dass sich diese Ängste in den europäischen Staaten, die bereits Erfahrung mit dem kollektiven Rechtsschutz haben, nicht bestätigt haben. Im Gegenteil: Diese Verfahren stellen für die klagenden Organisationen ein grosses finanzielles Risiko dar, sie werden daher nicht leichtfertig eingeleitet und kommen auch zahlenmässig selten vor. Das vorgeschlagene Verfahren ermöglicht es allenfalls, missbräuchliche Klagen herauszufiltern. Die Vorlage stellt strenge Voraussetzungen an die[NB]Organisationen.[NB]Insbesondere[NB]dürfen die betroffenen Organisationen nicht gewinnorientiert vorgehen. Darüber hinaus wurden in Ihrer Kommission verschiedene Ergänzungsvarianten vorgelegt, beispielsweise die frühzeitige Abweisung offensichtlich missbräuchlicher Klagen. Es gibt also Möglichkeiten, hier noch weiter, noch strenger vorzugehen, wenn Sie eintreten.

Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, dass das finanzielle Risiko einer Verbandsklage grundsätzlich durch die klagende Organisation getragen wird. Dieses Risiko kann sehr gross sein. Die oft kritisierte Prozessfinanzierung durch Dritte - ich habe das jetzt mehrfach gehört - ist jedoch äusserst begrenzt. Ein Dritter, der einen Prozess finanziert, wird sich nicht leichtfertig darauf einlassen. Die von Ihrer Kommission eingehend untersuchten Erfahrungen in der EU bestätigen dies. Bis heute konnten, das sind unsere Informationen, keine Fehlentwicklungen festgestellt werden. Ihrer Kommission wurden Vorschläge unterbreitet, um die Vorlage in diesem Punkt sogar noch zu verschärfen.

Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat, der Minderheit Ihrer Kommission zu folgen und auf diese moderate, vernünftige Vorlage einzutreten. Das ist - ich sage es noch einmal - eine Vorlage, die Ihr Rat einmal einstimmig verlangt hat.

Wie ich bereits gesagt habe, ist es durchaus möglich, die Vorlage im Rahmen der Detailberatung noch zu präzisieren, wenn Sie diese heute als zu weitgehend erachten. Der Bundesrat ist dafür offen. Wir haben auch schon viele Vorschläge gemacht und sind bereit, weitere zu machen. Ein Nichteintreten auf diese Vorlage bedeutet hingegen eine vollständige Ablehnung jeglicher Diskussion über die Vorlage zur Lösung eines heute kaum bestrittenen Missstandes. Das empfiehlt Ihnen der Bundesrat nicht.

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