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Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2025-03-17

Wortprotokoll

Wenn Sie die Stellungnahme der Grünliberalen zur Botschaft des Bundesrates nachlesen, dann können Sie dort sehen, dass die Grünliberalen zu Beginn äusserst kritisch waren. Denn auch wir hatten Sorge, dass mit der Sammelklage von Organisationen auf Schadenersatz im Bereich der Konsumentenrechte eine Amerikanisierung Einzug halten könnte.

Die Beratung in der Kommission drehte sich leider sozusagen nur um den Hintergrund, aber nicht konkret um die Vorlage des Bundesrates. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die Grünliberale Fraktion nun der Meinung ist, dass das Instrument, das der Bundesrat vorlegt, ein vernünftiges Instrument ist und vor allen Dingen eines, das unsere mangelhafte Zivilprozessordnung in einigen wesentlichen Punkten massiv verbessert. Es ist nämlich tatsächlich so: Wenn Sie einen kleinen Schaden erleiden, dann können Sie zum Friedensrichter gehen, dort eine Klage erheben und diesen Schaden geltend machen. Selbst wenn der Schaden winzig klein ist, Sie Ihr Recht aus Ärger aber trotzdem einfordern wollen, müssen Sie Ihren Anspruch darlegen. Und hier muss ich meiner Vorrednerin widersprechen. Wenn Sie einen Vertrag abgeschlossen haben und der Vertragspartner den Vertrag nicht einhält, indem er Ihnen ein schadhaftes Produkt verkauft oder eine Dienstleistung erbringt, die Ihnen einen Schaden verursacht, haben Sie einen Anspruch darauf, dass dieser Schaden abgegolten wird. Nur weil Sie ein kleiner Konsument sind, müssen Sie den Schaden nicht einfach akzeptieren. Nein, Sie haben einen Anspruch auf die Abgeltung. Das ist ein Rechtsgrundsatz, und diesem sollten wir Rechnung tragen. Und wie gesagt, selbst wenn Sie einen ganz kleinen Schaden oder einen geringen Schaden erleiden, brauchen Sie eine substanziierte Darstellung davon, wie Ihnen dieser Schaden individuell entstanden ist, wie hoch die Kosten sind, welche Differenz sich zwischen Ihrer finanziellen Situation vor und nach dem Eintreten des Schadens ergibt und wieso der Beklagte oder die beklagte Firma kausal daran schuld sein sollen. Das müssen Sie darlegen, und dafür reicht ein Dreizeiler einfach nicht aus, dafür brauchen Sie wahrscheinlich halt doch einen Anwalt.

Stellen Sie sich vor - es ist ja jetzt Anfang Jahr, aber es kommt bald wieder das Jahresende: Sie bestellen mehrere schöne Kerzen im Internet. In der Weihnachtszeit stellen Sie diese Kerzen auf, essen, trinken, haben es schön, und plötzlich merken Sie, dass diese Kerzen einen unglaublichen Russ verursachen und Ihre ganze Wohnung neu gestrichen werden muss. Ihre Nachbarin hat diese Kerzen auch gesehen und gefunden, solche Kerzen wolle sie auch. Sie hat [PAGE 378] sie auch über das Internet bestellt, nur hat sie die Kerzen in Deutschland bestellt. Ihr ist in der Weihnachtszeit dasselbe passiert, die ganze Wohnung ist schwarz geworden. Also, stellen Sie sich vor: Sie sehen die Spinnweben, die Sie oben nicht weggeputzt haben, plötzlich ganz deutlich. Die Wände sind rabenschwarz, Sie haben einen riesigen Schaden aufgrund dieser schadhaften Kerzen. Und jetzt können Sie versuchen, in der Schweiz irgendwie Klage gegen den Verkäufer zu erheben. Die Nachbarin hat unter Umständen die Möglichkeit, den Schaden mit einer Sammelklage in Deutschland geltend zu machen, und das ist der Punkt.

Es geht hier um die Frage: Haben wir Schutzmöglichkeiten? Haben die Konsumentinnen und Konsumenten Möglichkeiten, eine Abgeltung zu erhalten, oder haben sie diese Möglichkeiten nicht? Die Idee hinter dem Instrument der Sammelklage ist eben auch, Rechtsgleichheit zu schaffen. Denn es kann ja wohl nicht sein, auch für die Schweizer Wirtschaft nicht, dass Konsumenten, die aus der Schweiz heraus in Deutschland etwas bestellen, besser geschützt sind als Schweizer Konsumenten, die in der Schweiz etwas bestellen.

Es geht auch nicht darum, dass man damit der Wirtschaft irgendwie Schaden zufügen würde, denn die Wirtschaft, der grösste Teil der Wirtschaft arbeitet ja nicht nur sauber, sondern auch sehr gut. Entsprechend sind die meisten Firmen davon nicht betroffen.

Eine Angst, die um sich greift, betrifft die Amerikanisierung. Diese wäre tatsächlich begründet, wenn wir gleichzeitig den Schadensbegriff anpassen und hier also quasi auch eine Amerikanisierung des Schadens miteinführen würden, bei welcher eben nicht nur die Differenztheorie und damit die Berücksichtigung der Veränderung der finanziellen Lage vor und nach dem schädigenden Ereignis einbezogen wird, sondern auch noch Immaterialgüterschäden wie emotionale Schäden oder ähnliche Dinge betroffen sind. Hinzu kommt etwas, das im System des Schadenersatzes nach amerikanischem Recht immanent wichtig ist, nämlich dass das amerikanische Recht vorsieht, dass entsprechender Schadenersatz auch einen pönalen Charakter, also einen Strafcharakter und damit quasi einen Erziehungscharakter, haben soll. So etwas wollen wir nicht, ganz bestimmt nicht, das ist absolut nicht notwendig.

Aber es macht durchaus Sinn, dass man dieses Instrument mit der Möglichkeit des Zusammenschlusses zu einer Klage für kleinere oder auch grössere Fälle, wo sich aber eine einzelne substanziierte Klage vor dem Friedensrichter und der Weiterzug durch die Instanzen für den Einzelnen überhaupt nicht lohnt, weil es einfach viel zu teuer ist, einführt. Das Prozessrisiko ist unter Umständen auch sehr gross. Vor allen Dingen muss ich Ihnen einfach sagen: Otto Normalbürger tut sich schwer damit, eine Klage zu schreiben. Ich bin ja Baujurist und sehe ab und zu solche Eingaben, mit welchen Leute versuchen, Mängel einzuklagen. Zu diesen Leuten muss ich sagen: Ich glaube, es ist besser, ihr nehmt euch einen Anwalt, auch wenn es nur um ein paar hundert oder ein paar tausend Franken geht. Das ist vielleicht auch noch ein Punkt: Ein Schaden von ein paar hundert oder ein paar tausend Franken ist vielleicht für uns hier im Saal tatsächlich ein kleiner Schaden, über den man hinwegschauen kann; aber wir sind nicht der Median dieser Gesellschaft, sondern es gibt auch viele Leute, die Verträge, z.[NB]B. Dienstleistungsverträge, abschliessen und nachher absolut überrascht sind, wenn ihnen ein Schaden zustösst oder wenn einseitig allgemeine Geschäftsbedingungen zu ihren Lasten abgeändert werden und sie sich nicht wehren können. Es wird ihnen dann gesagt: Du musst halt wegen dieser 150 Franken im Jahr, die du jetzt die nächsten fünf Jahre zu viel bezahlst, eine Klage einreichen. Das ist nicht richtig, glaube ich.

Wir könnten eintreten; wir könnten den Entwurf des Bundesrates durchberaten. Mir ist durchaus bewusst, dass man die klageberechtigten Organisationen genau ins Recht fassen muss und wir nicht eine Klageindustrie wie in den USA haben wollen, sondern klare Kriterien dafür haben müssen, wer tatsächlich klageberechtigt sein kann. Wir sollten das auch entsprechend ein bisschen kanalisieren und versuchen, das auf vernünftige Weise zu tun. Aber es ist auf jeden Fall besser, dieses Instrument jetzt zu diskutieren, als es abzuschiessen. Rund um uns herum, insbesondere in unserem Wirtschaftsraum in der Europäischen Union, verstärkt sich im Moment das Recht des Konsumenten. Wir tun uns keinen Gefallen, wenn wir hier eine Insel mit schlechteren Konsumentenrechten bleiben. Dann stehen wir einfach vor der Situation, dass die Menschen ins Ausland ausweichen und dort einkaufen. Das sollten wir nicht tun.

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