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Stähelin Philipp · Ständerat · 2003-06-12

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-12

Wortprotokoll

Diese Interpellation kommt tatsächlich etwas spät dran. Sie ist nämlich zu Beginn der Frühjahrssession mit dem Antrag auf dringliche Behandlung eingereicht worden. Unser Büro hat dem Vorstoss die Dringlichkeit abgesprochen. Gestatten Sie mir, dass ich mich auch heute noch über diesen Entscheid etwas wundere, wenn ich die seitherige Entwicklung im Bereich der Pensionskassen, der beruflichen Vorsorge, betrachte und wenn ich sehe, wie Bundesrat und Departement inzwischen Vorlagen auf den Tisch legen, die diesen Juli noch - am 1. Juli - bzw. im Herbst in Kraft gesetzt werden sollen und zeitlich kaum mehr ein nennenswertes Vernehmlassungsverfahren zulassen. Jetzt eilen die Dinge plötzlich, und das Parlament hat kaum mehr die Möglichkeit, seine Sicht der Dinge einzubringen. Alles scheint nun aufgegleist, wie auch immer.

Dieser Vorwurf geht wie gesagt nicht an den Bundesrat. Immerhin darf ich nämlich mit einiger Befriedigung feststellen, dass der Bundesrat daran ist, wesentliche Vorschläge der Interpellation aufzunehmen und umzusetzen, und ich danke ihm dafür. So will der Bundesrat auf den 1. Juli insbesondere der Forderung nach einer klaren Definition der Unterdeckung von Pensionskassen entsprechen und in der BVV 2 festhalten, wie eine Unterdeckung festgestellt wird. Dabei wird zu Recht auf das Zürcher Modell abgestellt und werden insbesondere die Wertschwankungsreserven dem verfügbaren Vorsorgevermögen zugerechnet. Gerne hoffe ich, dass damit auch die Unsicherheiten bei der Behandlung gewisser Rückstellungen usw. behoben und damit verlässliche Grundlagen für die Erhebung der tatsächlichen Verhältnisse gegeben werden, habe ich doch konkret feststellen müssen, dass es durchaus Pensionskassen gibt, die Unterdeckungen ausgewiesen haben, welche auf unkorrekte Behandlung von Rückstellungen - etwa für den Teuerungsausgleich von Renten - zurückzuführen sind.

Ebenso freue ich mich, dass der Bundesrat nun wie vorgeschlagen von seiner Kompetenz nach Artikel 64 BVG Gebrauch macht und Weisungen über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge erlässt. Auch diese Weisungen sollen auf den 1. Juli in Kraft treten. Die staatliche Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge mit der Aufteilung in kantonale und Bundeskompetenzen ist bekanntlich einigermassen kompliziert, und Aufsichtsrichtlinien des Bundes sind für die einheitliche Ausübung der Aufsicht unerlässlich. Wir haben das ja auch schon mehrfach gefordert. Dass im Übrigen die Einrichtung einer zentralisierten und prudentiellen Pensionskassenaufsicht geprüft werden soll, dürfte angesichts der komplexen Aufsichtsaufgaben richtig sein.

Einen Verzicht auf diese reine Vollzugskompetenz ohne grossen politischen Gehalt können die Kantone wohl problemlos verschmerzen. Dass auch die in der Interpellation vorgeschlagene Einführung einer Solvabilitätsspanne als Frühwarnsystem in diesem Zusammenhang geprüft werden soll, scheint mir ebenfalls zweckmässig, nachdem offenbar das BVG heute keine ausreichende gesetzliche Grundlage für diesen sinnvollen Schritt abgibt. Ich danke dem Bundesrat auch hierfür. So weit also, so gut.

Nicht befriedigt bin ich indessen von der vom Bundesrat präsentierten Datenlage. Nach wie vor ist er nicht in der Lage, das Parlament und die Öffentlichkeit detailliert und umfassend über die aktuelle finanzielle Lage der autonomen Pensionskassen zu informieren. Nach wie vor erhalten wir vom Bundesamt für Statistik, wie am 10. Mai 2003 geschehen, Unterlagen über den Stand der Pensionskassen im Jahre 2000 - noch glänzender die Zahlen, durchaus, aber für die heutige Situation durch die dreijährige Verspätung eben völlig unbrauchbar. Nach wie vor werden wir mit Schätzungen abgespiesen, die weiterhin von privaten Organisationen erhoben werden. Nach wie vor soll uns der Hinweis genügen, dass die Vorsorgeeinrichtungen ihre Jahresrechnungen erst nach sechs Monaten oder sogar erst im September des Nachjahres dem Kanton einzureichen hätten. So kann es nicht gehen.

Es ist nicht akzeptabel, dass wir in Zeiten doch so kurzfristiger Anpassungen etwa des BVG-Mindestzinssatzes über keinen aktuellen Datenstand verfügen und im Nebel tappen. Sinnigerweise weist der Bundesrat selbst darauf hin: Die Daten zur finanziellen Situation der Vorsorgeeinrichtungen stellten auch eine wichtige Grundlage für die beschlossene Flexibilisierung des BVG-Mindestzinssatzes dar. Ja, was gilt nun? Dies frage ich mich. Wir haben die Absicht vernommen, diesen Zinssatz neu auf 2 Prozent abzusenken. Wird nun die Situation der Vorsorgeeinrichtungen und insbesondere auch der autonomen Pensionskassen dabei einbezogen? Wenn ja, welches sind die Daten dafür? Will der Bundesrat dieses Jahr eine Ausnahme machen und erst in der Folge ein System einführen, das die Lage der Pensionskassen berücksichtigen wird? Soll künftig auch die BVG-Kommission die Lage der Pensionskassen mitberücksichtigen, oder macht dies nur der Bundesrat in seinem Entscheid?

Fragen über Fragen, welche vom Bundesrat, so meine ich, zu beantworten sind, bevor der Mindestzinssatz wieder neu festgesetzt wird. Gemäss der Interpellationsantwort will er offenbar die finanzielle Situation der Einrichtungen [PAGE 561] mitberücksichtigen. Dann muss er aber auch definieren wie, und dann muss er endlich - dies bleibt mein Anliegen - dafür sorgen, dass die Daten zeitgerecht vorliegen.

Es ist zu spät und entspricht nicht den heutigen Bedürfnissen, wenn eine Verbesserung des Informationsflusses, wie der Bundesrat schreibt, erst im Rahmen der Expertenkommission zur Neuorientierung der Aufsicht geprüft werden soll, wenn also überhaupt erst nächstes Jahr Vorschläge vorliegen. Ich bitte den Bundesrat, hier die Gangart entscheidend zu beschleunigen.

Noch ein Wort zum Vorschlag eines Pensionskassengipfels mit allen Beteiligten: Einen solchen Gipfel rechtzeitig, etwa zum Auftakt des nun laufenden kurzen Vernehmlassungsverfahrens, auch im Sinne einer Fragerunde einzuberufen, hätte zur Information und damit zur Beruhigung der Bevölkerung beitragen können. Der Zeitpunkt ist nun vorbei, ich insistiere nicht. Ich bitte einfach, dass hier alles unternommen wird, um mit guter Information Vertrauen zu säen und Sicherheit zu vermitteln - um nicht mit immer wieder neuen Ansätzen das Gegenteil zu erreichen. Ich danke dem Bundesrat dafür.