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Müller Leo · Nationalrat · 2025-03-18

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-18

Wortprotokoll

Die PUK ersucht den Bundesrat mit dem Postulat 24.4543, abzuklären, wie das Aktionariat, inklusive Kleinaktionärinnen und -aktionären, von systemrelevanten Grossunternehmen gestärkt werden kann. Auslöser dieses Vorstosses ist der Umstand, dass die CS über Jahre hinweg variable Vergütungen im Milliardenbereich auszahlte. Dies tat sie, obwohl der Aktienkurs sank, ihr Kreditrating sich verschlechterte und der Reingewinn sich negativ entwickelte. Diese Diskrepanz zwischen ökonomischer Entwicklung und ausgezahlten Vergütungen ist für die PUK nicht nachvollziehbar. Weder der Verwaltungsrat noch das Aktionariat setzten dieser Entwicklung ein Ende. Wir fragen uns deshalb, was der Grund dafür war.

Im Fall der CS haben nicht die grossen institutionellen Aktionärinnen und Aktionäre öffentlich Kritik an der Bank geübt, sondern kleinere, unabhängige Aktionärsvertretungen. Diese haben beispielsweise jahrelang Kritik an der Vergütungspolitik der Bank geübt. Aber der Vergütungsbericht der Bank wurde zum Schluss immer angenommen. Der Einfluss dieser Aktionäre im Gesamtgefüge des Aktionariats war also zu klein - zu klein, um nachhaltige Veränderungen anstossen zu können. Aus diesem Grund stellt die PUK die Frage, ob die Regelung der Aktionärsrechte bei systemrelevanten Unternehmungen angepasst werden sollte.

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass es der PUK ausschliesslich um systemrelevante Unternehmen geht. Bei diesen muss die öffentliche Hand im Falle eines Unternehmensversagens mit Garantien oder finanziellen Beiträgen Hilfe leisten und Risiken eingehen. Es geht bei dieser Motion auch nur um Beschlüsse, die für die Stabilität dieser systemrelevanten Unternehmen von Bedeutung sind. Wenn das Aktionariat in einer Unternehmung, bei der am Schluss nicht die Steuerzahlenden mit Garantien ins Risiko gehen müssen, versagt, kann man sagen: selber schuld. Wenn es zum Konkurs kommt, sind dann die Aktionäre selbst betroffen und in der Regel niemand anderes.

Der Bundesrat spricht sich gegen das Postulat aus, und zwar mit der Begründung, seit Anfang 2023 sei das revidierte Aktienrecht in Kraft und es seien noch zu wenig Erfahrungen mit der Reform gemacht worden. Die PUK kann zwar nachvollziehen, dass es weitere Erfahrungen braucht, bevor einzelne Bestimmungen revidiert werden. Dennoch wäre es für die PUK richtig, wenn nach einer gewissen Zeit eine Evaluation vorgenommen würde. Deshalb beantragt die PUK, das Postulat anzunehmen und einen Zeithorizont für eine Überprüfung zu definieren.

Auch dieses Anliegen hat der Ständerat in seiner Beratung mit einer deutlichen Mehrheit unterstützt. Wir bitten Sie also um Zustimmung zu diesem Postulat.