Cassis Ignazio · Bundesrat · 2025-03-18
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2025-03-18
Wortprotokoll
Ja, diese Frage beschäftigt uns wirklich seit Langem: Der Bundesrat verfasste Berichte, die Kommissionen machten Anhörungen, und die Räte debattierten mehrmals darüber. Das Thema vertrete ich nun seit acht Jahren kontinuierlich.
Doch wie ist die aktuelle Lage vor Ort? Seit dem 30.[NB]Januar 2025 gelten zwei Knesset-Gesetze: Das eine verbietet die UNRWA in Israel, einschliesslich des von Israel besetzten Ostjerusalems, das andere untersagt allen israelischen Behörden den Kontakt zur UNRWA.
Die Nichterneuerung der Visa für internationales Personal beeinträchtigt die UNRWA und ihre Funktionsfähigkeit, dennoch arbeitet das nationale Personal im besetzten palästinensischen Gebiet weiter. Wie lange die Organisation unter diesen Bedingungen operieren kann, ist heute ungewiss. Trotz aller Herausforderungen erbringt die UNRWA weiterhin wichtige Dienstleistungen. Seit dem Waffenstillstand am 19.[NB]Januar 2025 hat sie, die UNRWA, einen Grossteil der Bevölkerung im Gazastreifen mit Nahrungsmitteln versorgt und im Februar gemeinsam mit der Unicef und der WHO über 200[NB]000 Kinder gegen Polio geimpft.
Je vous rappelle également que l'UNRWA n'opère pas seulement à Gaza et en Cisjordanie, mais également en Jordanie, au Liban et en Syrie. Hors du Territoire palestinien occupé, elle est en mesure de fournir des services sociaux, de santé, d'éducation à près de 3,5 millions de personnes. Elle joue un rôle de stabilisation dans la région. Toutes ses activités restent cependant fragiles face à l'incertitude du financement.
Ich komme nun zur vorliegenden Motion. Der Bundesrat teilt die Besorgnis über die schweren Vorwürfe gegen einzelne UNRWA-Mitarbeiter und hat stets betont, dass er von seinem Partner eine kompromisslose Haltung gegen jegliche Unterstützung des Terrorismus erwartet. Die UNRWA war nie als Dauerlösung gedacht. Ihr Zweck ist nicht ihr Fortbestand, sondern die Versorgung palästinensischer Flüchtlinge, bis die Zweistaatenlösung verwirklicht und ein palästinensischer Staat gegründet wird - ein Ziel, das der Bundesrat unterstützt. Da nur die UNO-Generalversammlung das Mandat der UNRWA ändern kann, ist es entscheidend und glaubwürdig, an der Debatte über ihre Zukunft mitzuwirken.
Eine Annahme der Motion Zuberbühler würde die ohnehin prekäre Lage verschärfen, selbst bei einer Umverteilung der Mittel an andere Organisationen. Ich erinnere Sie daran, dass wir Ende 2003 im Rahmen eines Nachtragskredites, der von beiden Kammern angenommen wurde, 100 Millionen Franken für die Nothilfe und die humanitäre Lage im Gazastreifen gesprochen und ausgegeben haben, aber die UNRWA war nicht die Empfängerin dieses Geldes. Andere Organisationen haben es benutzt. Eine Annahme der Motion Zuberbühler würde die prekäre Lage trotzdem verschärfen, selbst bei einer Umverteilung der Mittel an andere Organisationen. Die Folgen wären nicht nur in Gaza spürbar, sondern auch im Westjordanland, in Jordanien, im Libanon und in Syrien. Zudem könnte dies in den betroffenen Ländern als eine Abkehr der Schweiz von der Unterstützung der Zweistaatenlösung wahrgenommen werden.
Es wäre falsch, und das haben Sie korrekterweise in Erinnerung gerufen, die UNRWA nur als humanitäre Organisation zu bezeichnen. Sie ist viel mehr als das, und das haben Sie heute in Ihrer Debatte gut in Erinnerung gerufen.
Angesichts dieser Situation empfiehlt der Bundesrat, der Minderheit Ihrer Kommission zu folgen und die Motion abzulehnen.