Jans Beat · Bundesrat · 2025-03-18
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-03-18
Wortprotokoll
Der Motionär, Herr Rieder, hat eine Debatte losgetreten, die mir ebenfalls sehr wichtig ist. Wie gehen wir mit der Tatsache um, dass die Gerichte überlastet sind und dass die Strafverfolgungsbehörden überlastet sind? Dieses Thema ist dem Bundesrat ebenfalls ein Anliegen. Die KKJPD hat, wie Sie richtig gesagt haben, eine umfassende Gesamtschau in Auftrag gegeben. Sie ist daran, einen Bericht zu verfassen; dieser wird im Herbst allerdings noch nicht vorliegen. Ein Zwischenbericht ist, glaube ich, bis im Herbst angekündigt.
Aus Sicht des Bundesrates ist es die richtige Herangehensweise, zuerst umfangreich zu analysieren, wo die Probleme liegen, bevor am System geschraubt wird. Das ist der Grund, warum der Bundesrat die Motion ablehnt. Er möchte das Problem zuerst genauer und grundsätzlich anschauen, bevor er Korrekturen vornimmt.
Dem geltenden Strafregisterrecht liegt das Konzept zugrunde, dass Daten über hängige Strafverfahren, die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, nicht in die Hände von Privatpersonen gelangen sollen. Daher befinden sich solche Daten nicht auf Privat- und Sonderprivatauszügen. Informationen zu hängigen Strafverfahren sind einzig Behörden vorbehalten und folglich nur auf einzelnen Behördenauszügen ersichtlich. Dieses Konzept basiert auf einer vom Gesetzgeber vorgenommenen und bis anhin bewährten Güterabwägung, in der er die Unschuldsvermutung, die bekanntlich in allen Stadien des Strafverfahrens zu beachten ist, in gewissen Konstellationen höher gewichtet als den Opferschutz. Eine Neubeurteilung dieser Frage zugunsten des Kinderschutzes bedarf einer umfassenden rechtlichen Analyse.
Der Bundesrat ist aber der Auffassung, dass das Anliegen des Motionärs nachvollziehbar ist. Wir verstehen die Sorge, und das Anliegen verdient es, geprüft zu werden. Die anstehende Revision des Strafregisterrechts ist aus Sicht des Bundesrates der richtige Ort, um es zu adressieren. Sie bietet sich dafür an. In diesem Rahmen können im Sinne einer Gesamtschau auch andere Möglichkeiten, die zur Stärkung des Kinderschutzes beitragen könnten, eingehend geprüft werden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag des Bundesrates auf Ablehnung der Motion zuzustimmen.