Lexipedia

Wasserfallen Flavia · Ständerat · 2025-03-18

Wasserfallen Flavia · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-18

Wortprotokoll

Wir sind schon seit mehreren Runden am Ringen um die Einführung einer Kommission für historisch belastete Kulturgüter. Wir haben uns im Ständerat zu Recht dafür entschieden, die Anrufungsmechanismen, die ja sehr streng sind, auf Gesetzesstufe zu hieven. Sie können das in Artikel 18b Absatz 4 nachlesen. Wir haben im Ständerat auch beschlossen, dass wir nach drei Jahren eine Evaluation über das Funktionieren dieser Kommission verlangen wollen. In beiden Ergänzungen, die wir eingebracht haben, ist uns der Nationalrat gefolgt.

Nun, beim Anrufungsmechanismus gibt es bis zum heutigen Tag noch Differenzen. Sie wissen es, der Bundesrat wie auch der Nationalrat und auch eine sehr deutliche Mehrheit der Akteure der anderen Staatsebenen, der Forschung oder betroffener Organisationen wie der SIG haben sich stets für eine einseitige Anrufung ausgesprochen. Von der einseitigen Anrufung für alle Kulturgüter - ob kolonialer Kontext oder nationalsozialistischer Kontext - ist der Nationalrat jetzt abgekommen. Er hat sich auf uns zubewegt und vorgeschlagen, dass wir die einseitige Anrufung nur für Kulturgüter im Kontext des Nationalsozialismus anwenden.

Unsere Mehrheitsversion möchte hier nochmals über die Besitzeigenheit differenzieren. Das heisst, dass für Kulturgüter in Museen oder Institutionen, die mit öffentlichen Geldern mitfinanziert werden, die einseitige Anrufung gilt. Für alle Kulturgüter aber, die sich entweder im Privatbesitz oder in privaten Sammlungen befinden - das können natürliche und juristische[NB]Personen[NB]sein -, würde[NB]die[NB]beidseitige[NB]Anrufung[NB]gelten.

Wir würden mit der Mehrheitsvariante des Ständerates hier eine Ungleichbehandlung einführen, die mir einfach nicht einleuchtet. Ich verstehe sie nicht. Wenn eine geschädigte Person ihren Besitzanspruch auf ein Kulturgut geltend machen möchte, das sich jetzt zufälligerweise in einem öffentlich mitfinanzierten Museum befindet, dann gilt die Einseitigkeit, wenn es aber im Privatbesitz ist, nicht. Wenn es im Privatbesitz ist und dort keine Kooperation, kein Dialog entstehen kann, hat die geschädigte Person keinen anderen Weg, an die Kommission zu gelangen.

Ich muss auch sagen, überlegen wir uns, wie es um die Reputation steht: Museen mit öffentlicher Finanzierung haben doch eher einen Reputationsschaden zu befürchten, wenn sie sich nicht dialogbereit zeigen, als eine Privatperson, die anonym ist. Sie hat diesen Druck nicht. Also muss eine geschädigte Person in diesem Besitzverhältnis, in dieser Konstellation eine zweifache Hürde überwinden, um überhaupt eine nicht bindende Empfehlung der Kommission erhalten zu können.

Diese Differenzierung leuchtet mir nicht ein. Es wurde immer wieder gesagt, wir würden hier einen Einzelweg gehen, ein Experiment eingehen. Wir haben uns in der Kommission noch eine Notiz geben lassen, die im Grunde aufzeigt, dass verschiedene andere Länder, namentlich Deutschland, auch in Richtung der einseitigen Anrufung gehen. Eigentlich machen wir hier nichts Spezielles, sondern wollen es von Anfang an richtig machen, weil wir ja mit der Einführung dieser Kommission relativ spät dran sind.

Noch ein Wort zum Städteverband: Die Position des Städteverbandes wurde in der letzten Debatte von der Mehrheitssprecherin erwähnt, nämlich dass er unsere ständerätliche Fassung unterstützen würde. Sie haben in der Zwischenzeit eine Präzisierung dieser Position erhalten - der Städteverband spricht sich klar für den Beschluss des Nationalrates aus.

Ich möchte Sie einladen, die Differenz hier zu schliessen und dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.

Wasserfallen Flavia · Ständerat · 2025-03-18 | Lexipedia | Lexipedia