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Amherd Viola · Bundesrat · 2025-03-19

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2025-03-19

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16.[NB]Oktober 2024 die Botschaft zur Service-citoyen-Initiative verabschiedet. Er empfiehlt den eidgenössischen Räten, die Initiative ohne Gegenentwurf abzulehnen. Gerne führe ich aus, was den Bundesrat zu seinem Entscheid bewogen hat.

Die Initiative will, dass jede Person mit Schweizer Bürgerrecht einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt leistet. Der Gesetzgeber kann zudem vorsehen, dass auch Personen ohne Schweizer Bürgerrecht einen solchen Dienst leisten. Der Dienst soll entweder als Militärdienst oder in Form eines anderen, gleichwertigen und gesetzlich anerkannten Milizdienstes geleistet werden. Dabei sieht der Initiativtext vor, dass der Soll-Bestand der Armee und des Zivilschutzes garantiert sein muss.

Der Bundesrat anerkennt das Anliegen der Initiative, wonach alle Schweizerbürgerinnen und -bürger einen Dienst für die Gesellschaft leisten sollen. Ein Dienst an der Allgemeinheit kann möglicherweise auch die aktive Solidarität und die individuelle und kollektive Verantwortung fördern.

Die Initiative hat aus Sicht des Bundesrates aber grundsätzliche Mängel. So werden mehr Bürgerinnen und Bürger zum Dienst verpflichtet, als notwendige Aufgaben zu erfüllen sind. Bei einem zu grossen Teil der Dienstleistungen fehlt der Bezug zur Sicherheit. Zudem werden der Wirtschaft zu viele Mitarbeitende entzogen. Aus Sicht des Bundesrates sollen Bürgerinnen und Bürger nur so weit zu einer [PAGE 436] Dienstleistung verpflichtet werden, als dies einem Bedarf nach Sicherheitsleistungen entspricht. Die Volksinitiative geht massiv darüber hinaus. Bei einer Annahme der Initiative würden jährlich doppelt so viele Personen wie heute, nämlich rund 70[NB]000 Schweizerinnen und Schweizer, dienstpflichtig. So viele Dienstpflichtige braucht es aber nicht, um die Armee und den Zivilschutz zu alimentieren. Hierfür benötigen wir jährlich rund 35[NB]000 Personen.

Das bedeutet, dass im Bürgerdienst maximal rund die Hälfte aller Dienstpflichtigen Dienst in Armee oder Zivilschutz leisten würde. Für wesentlich mehr Leistungen im Sicherheitsbereich und damit für die zusätzlichen Diensttage gibt aber es keinen Bedarf.

Zudem stellt sich die Frage, ob der Bedarf der Gesellschaft an Leistungen von Dienstpflichtigen über Armee und Zivilschutz hinaus erheblich und dringend genug wäre, damit das verfassungs- und völkerrechtliche Verbot der Zwangsarbeit nicht verletzt würde. Als Zwangsarbeit wird jede Art von Arbeit oder Dienstleistung definiert, die von einer Person unter Androhung von Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung stellt. Es gibt Ausnahmen von diesem Verbot: Dazu gehören - neben dem Militärdienst und der Arbeit im Freiheitsentzug - Aufgaben, die von Bürgerinnen und Bürgern in Zusammenhang mit der Sicherheit und zur Behebung von Notständen und Katastrophen verlangt werden können. Auch sogenannte übliche Pflichten sind Ausnahmen. Unter "üblichen Pflichten" versteht man beispielsweise die unentgeltliche Prozessvertretung, den medizinischen Notfalldienst oder das Wirken als Geschworene oder Geschworener.

Unser heutiges Dienstpflichtsystem ist mit dem Zwangsarbeitsverbot kompatibel. Ob dies für den allgemeinen Bürgerdienst zutrifft, ist zumindest fraglich.

Für den Bundesrat stellt auch die Arbeitsmarktneutralität ein Problem dar. Im heutigen System dürfen Einsätze von zivildienstpflichtigen Personen keine bestehenden Arbeitsplätze gefährden, die Lohn- und Arbeitsbedingungen in den Einsatzbereichen nicht verschlechtern und die Wettbewerbsbedingungen nicht verfälschen. Die Einhaltung dieser Kriterien ist aus Sicht des Bundesrates bei einem Bürgerdienst aufgrund der Menge an Dienstpflichtigen nicht mehr gewährleistet. Rein theoretisch ist es möglich, vom Grundsatz der Wettbewerbsneutralität abzuweichen. Das müsste aber aus Sicht des von uns beigezogenen Rechtsgutachtens in der Verfassung festgehalten werden.

Schliesslich würde der Bürgerdienst zu hohen Kosten und hohem administrativem Aufwand führen. Es würden doppelt so viele Diensttage geleistet, womit sich auch die Erwerbsersatzkosten und die Kosten für die Militärversicherung verdoppeln würden. Konkret würden die Erwerbsersatzkosten jährlich um rund 800 Millionen Franken steigen, die Kosten für die Militärversicherung um rund 160 Millionen Franken. Dazu kommen indirekte Kosten, die wir nicht beziffern können. Gemeint sind hiermit Kosten für die Unternehmen, die durch die Abwesenheit von Dienstpflichtigen anfallen. Den Zusatzkosten stehen potenzielle Mehreinnahmen in der Höhe von 160 Millionen Franken für den Wehrpflichtersatz gegenüber. Eine exakte Berechnung der Kosten ist aber heute nicht möglich, da diese auch davon abhängen, wie der Bürgerdienst im Detail ausgestaltet würde.

Der Bundesrat würdigt das Anliegen der Initiative eines Dienstes an der Gemeinschaft und für die Umwelt. Er ist aber der Ansicht, dass der Service citoyen Bürgerinnen und Bürger über das notwendige Mass hinaus verpflichten und den Arbeitsmarkt über das notwendige Mass hinaus belasten würde.

Aus den genannten Gründen empfiehlt der Bundesrat, die Initiative ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag und damit auch die beiden Minderheitsanträge abzulehnen.