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Friedli Esther · Ständerat · 2025-03-19

Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-19

Wortprotokoll

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat sich in den letzten Monaten an verschiedenen Sitzungen um das Thema "Spitalplanung und Spitalfinanzierung" bzw. um die Spitaltarife gekümmert. Dazu fand am 7.[NB]Oktober 2024 eine Anhörung mit Vertretern von Kantonen, Spitälern und Versicherern statt. Anlass dieser breiten Anhörung waren parlamentarische Vorstösse und eine Initiative des Kantons St.[NB]Gallen zu den Spitaltarifen und der Spitalfinanzierung. Es zeigte sich jedoch bald, dass das Thema breiter angegangen werden muss und nicht einzig auf das Finanzielle bezogen werden kann. Zudem ist auch das Departement von Bundesrätin Baume-Schneider aktiv und führt runde Tische durch.

Ihre Kommission hat im Nachgang zur ersten Anhörung im Oktober verschiedene Abklärungen und die Angabe zusätzlicher Zahlen in Auftrag gegeben. An der Sitzung vom 28.[NB]Januar 2025 hat die Kommission das Thema wieder aufgenommen. Nach intensiven Diskussionen hat Ihre Kommission entschieden, Ihnen erst diese eine Motion zum Spitalbereich zu unterbreiten. Die anderen sind quasi noch "on hold". Im zweiten Quartal werden wir nochmals Anhörungen zu den Spitaltarifen durchführen.

Die Kompetenz zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung obliegt gemäss Bundesverfassung den Kantonen. Das Krankenversicherungsgesetz regelt, dass die Kantone im Rahmen ihrer Spitalplanung die Zulassung der Spitäler zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mittels Spitallisten und der damit verbundenen Erteilung von Leistungsaufträgen an die Spitäler steuern. Die Planungskriterien für die Spitalplanung werden in der Verordnung über die Krankenversicherung näher definiert. Die Kantone sind seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Jahre 2012 unter anderem angehalten, ihre Planungen untereinander abzustimmen und zu koordinieren, dies mit dem klaren Ziel, Überversorgung oder Unterversorgung zu vermeiden, Kosten einzudämmen und die notwendige Qualität zu sichern. Eine einheitliche regionale und überregionale Planung, in der das Angebot über die Kantonsgrenzen hinaus innerhalb von Planungsregionen aufeinander abgestimmt wird, findet aber auch 13 Jahre nach der Einführung der neuen Spitalfinanzierung nur sehr beschränkt statt. Die wenigen Ansätze von überregionalen Planungen lassen sich an einer Hand abzählen und beschränken sich allesamt auf die gemeinsame Planung und nicht im eigentlichen Sinne auf die koordinierte und aufeinander abgestimmte Erteilung von Leistungsaufträgen an die Spitäler innerhalb der Planungsregion.

Statt zu der vom Gesetzgeber gewollten Kostendämpfung führt oft auch das etwas kantonale "Gärtli-Denken" in der Spitalplanung zu einem schädlichen Wettbewerb um medizinische Behandlungen. Mehrere Spitäler konkurrieren auf engstem Raum um Patienten. Die zwischen den Kantonen unkoordiniert ausgebauten Angebote erzeugen Überkapazitäten, die wiederum zu unnötigen medizinischen Behandlungen und zusätzlichen steigenden Gesundheitskosten führen. Schliesslich müssen einmal gebaute Spitäler ausgelastet werden.

Eine gemeinsame Planung könnte die Zusammenarbeit verbessern und damit Überkapazitäten verhindern und die Kostensteigerung bremsen. Parlament und Bundesrat haben die mangelnde interkantonale Zusammenarbeit der Kantone bereits mehrfach konstatiert. Leider hat aber die auf das Jahr 2022 wirksam gewordene Anpassung der Verordnung über die Krankenversicherung, in der die Vorschriften zur interkantonalen Koordination verschärft wurden, bisher keinerlei Effekt gezeigt. Verschiedene Beispiele kantonaler Planungen und Spitallisten zeigen, dass in der Spitalplanung noch immer der kantonale Alleingang vorherrscht und die interkantonale Zusammenarbeit eher die Ausnahme anstatt die Regel ist.

Ihre Kommission ist daher der Ansicht, dass die Spitalplanung sowie die Erteilung der Leistungsaufträge unbestritten weiterhin in der Kompetenz der Kantone liegen müssen, so wie es die Bundesverfassung auch vorsieht. Die verschiedenen anderen im Parlament diskutierten Vorschläge für einen Top-down-Ansatz in Form einer Zentralisierung der Spitalplanung und einer Erteilung der Leistungsaufträge an die Spitäler durch den Bund stehen nach Ansicht der SGK-S der föderalistischen Tradition der Schweiz entgegen. Die Kantone tragen die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung und planen diese. Die Organisation der Gesundheitsversorgung muss den regionalen sowie den geografischen Bedürfnissen Rechnung tragen; wir haben das heute Morgen bereits gehört. Ein zentralistisch organisiertes System würde diesen regionalen Bedürfnissen zu wenig Rechnung tragen und würde auch zu einer Zunahme der Regulierung führen, die nicht den gewünschten Nutzen erzielen würde. Eine Spitalplanung durch den Bund würde auch das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz verletzen, wonach derjenige, der zahlt, befiehlt respektive derjenige befiehlt, der zahlt.

Die SGK-S erachtet es jedoch als angebracht, die aktuelle Kompetenzordnung im Bereich der Spitalplanung weiterzuentwickeln und jetzt ein klares Signal an die Kantone zu geben. Die Kantone müssen verbindlicher verpflichtet werden, die Gesundheitsversorgung überregional zu organisieren und zu planen und darauf gestützt insbesondere auch die Leistungsaufträge an die Spitäler aufeinander abzustimmen und innerhalb einer interkantonalen Versorgungsregion zu erteilen. Dass sie sich grundsätzlich koordinieren können, zeigt sich ja bei der hochspezialisierten Medizin, ein Geschäft, das wir heute Morgen ebenfalls diskutiert haben. Dort zeigt sich, dass gemäss dem Subsidiaritätsprinzip - welches auch dem Willen der SGK entspricht - der Bund erst dann als Eskalationsstufe fungiert, wenn die Kantone die Aufgaben nicht mehr erfüllen können. Genau das möchte die SGK-S mit diesem Vorstoss auch erreichen.

Der Vorstoss ist nach Ansicht der SGK-S auch aktuell wichtig, weshalb wir diesen vorgezogen haben, da die Kantone bis Ende dieses Jahres ihre Spitalplanungen gemäss der aktuellen Verordnung anpassen müssen. Mit der vorliegenden Motion geben wir den Kantonen die Richtung vor, in die sie arbeiten müssen.

Aus all diesen Gründen empfiehlt Ihnen Ihre Kommission einstimmig, die vorliegende Motion anzunehmen.