Rieder Beat · Ständerat · 2025-03-19
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-19
Wortprotokoll
Ihre Aussenpolitische Kommission unterbreitet Ihnen eine Motion, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, dem Parlament eine Rechtsgrundlage für die Ukraine-Hilfe zu unterbreiten, die auf einem Gesetz basiert. Der Konflikt zwischen Bundesrat und der Kommission ist jener, dass der Bundesrat einen Staatsvertrag favorisiert, dies im Gegensatz zu einem Gesetz.
Kurz zum Hintergrund unserer bisherigen Ukraine-Unterstützung: Sie finden einen Zusatzbericht zur Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit (IZA) 2025-2028, in welcher die Unterstützung der Ukraine in Kapitel 3.4 dargelegt wird. Inzwischen hat der Bundesrat diverse Entscheidungen getroffen, die das weitere Vorgehen konkretisieren. Seit Beginn des Krieges setzt der Bund verschiedene Unterstützungsmassnahmen um, von der Übernahme der EU-Sanktionen über die humanitäre Hilfe, die humanitäre Minenräumung und Entwicklungszusammenarbeit bis zur Gewährung des Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine. Seit dem russischen Angriff vom 24.[NB]Februar 2022 hat der Bund die vom Krieg in der Ukraine betroffene Bevölkerung bis Ende Mai 2024 in der Schweiz oder im Ausland mit insgesamt 3,37 Milliarden Franken unterstützt. Die Schweiz will auch weiterhin eine Rolle spielen. Mit Beschluss vom 10.[NB]April 2024 hat der Bundesrat entschieden, dass die Schweiz die Ukraine und die Region über die nächsten zwölf Jahre bis 2036 mit 5 Milliarden Franken unterstützen will. Diesen bedeutenden Beitrag erachtet der Bundesrat angesichts der schwerwiegenden Kriegsschäden in der Ukraine als angemessen.
Für eine erste Phase von 2025 bis 2028 sind 1,5 Milliarden Franken vorgesehen. Für die zweite Phase von 2029 bis 2036 wird ein Betrag von 3,5 Milliarden Franken vorgesehen. Die meisten dieser Massnahmen können mit den bestehenden Rechtsgrundlagen der internationalen Zusammenarbeit umgesetzt werden. Aber Massnahmen zur gezielten Bevorzugung des Schweizer Privatsektors müssen eine neue rechtliche Grundlage haben, und hier gehen eben die Meinungen auseinander. Ihre Kommission ist der Meinung, dass ein Gesetz hier die richtige Lösung wäre. Der Bundesrat ist der Meinung, dass ein Staatsvertrag adäquater wäre.
Wieso hat sich die Kommission einstimmig für die Annahme dieser Kommissionsmotion ausgesprochen? Die Kommission ist der Meinung, dass ein Vertrag ein zweiseitiges Geschäft ist. Ein Staatsvertrag wird der Situation deshalb nicht gerecht. Bei der Ukraine-Hilfe geht es im Wesentlichen um die Umsetzung der schweizerischen Unterstützungsstrategie für die Ukraine. Ein Staatsvertrag kann vom Parlament nur genehmigt oder abgelehnt werden. Der Gestaltungsspielraum des Parlamentes wäre bei einem Gesetz wesentlich grösser und bei einem Staatsvertrag wesentlich geringer. Ein Staatsvertrag ist auf Dauer angelegt; ein Gesetz kann vom Parlament, wenn es dies will, befristet werden, was im konkreten Fall in Analogie zum Posthilfegesetz durchaus diskutabel ist.
Der Bundesrat seinerseits wird selbstverständlich die Argumente für einen Staatsvertrag vorlegen. Er ist der Meinung, dass ein Staatsvertrag schneller und konkreter abgeschlossen werden könnte und damit auch dem Parlament die Möglichkeit gegeben wäre, über den Staatsvertrag zu entscheiden.
Für die Kommission war entscheidend, dass Sie, obwohl das Parlament sowohl beim Gesetz als auch beim Staatsvertrag mitarbeiten würde, bei einem Staatsvertrag - das kennen Sie alle - entweder den gesamten Staatsvertrag annehmen oder ihn ablehnen können. Daher betrachtet die Kommission die Variante des Staatsvertrags als eher absturzgefährdet, als wenn wir ein Gesetz erlassen würden. Ein Staatsvertrag könnte, falls gewisse Punkte nicht im Sinne des Parlamentes wären, abgelehnt werden. Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Schweiz so oder so, ob Staatsvertrag oder Gesetz, der Ukraine selbstverständlich bedeutende Hilfe zukommen lassen wird.
Ich bitte Sie daher, dem einstimmigen Antrag der APK-S zu folgen und diese Motion anzunehmen.