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Salzmann Werner · Ständerat · 2025-03-19

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-19

Wortprotokoll

Gemäss der Stellungnahme des Bundesrates braucht es für die langfristige und systematische Zusammenarbeit mit Schweizer Unternehmen - auch mit solchen, die heute noch nicht in der Ukraine tätig sind - eine neue Rechtsgrundlage, die unter anderem beschaffungsrechtliche Fragen klären wird. Dafür wäre es denkbar, das Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe mit neuen Regeln zu ergänzen.

Ihre Kommission beantragt Ihnen, wie Sie vom Sprecher gehört haben, den Bundesrat damit zu beauftragen, eine Gesetzesvorlage für die Ukraine-Hilfe auszuarbeiten, weil unter anderem der Gestaltungsspielraum des Parlamentes gegenüber einem Vertrag wesentlich geringer sei.

Der Bundesrat sagt in seiner Stellungnahme: "Eine solche Lösung, die nur für die Ukraine zur Anwendung kommen soll, passt systematisch aber nicht in ein Gesetz, das alle Massnahmen zugunsten einer Vielzahl von Empfängerstaaten in allgemeiner Weise regelt. Ein spezifisches neues Gesetz zu schaffen, würde wiederum nicht genügen, weil die Schweiz darauf angewiesen ist, dass sich auch die[NB]Ukraine[NB]verbindlich zur Einhaltung bestimmter Regeln verpflichtet. Der schweizerische Gesetzgeber kann aber nicht einen ausländischen Staat zu einem bestimmten Verhalten zwingen."

Ein befristeter Staatsvertrag mit der Ukraine ist das richtige Mittel, um die erforderliche neue Rechtsgrundlage zu bilden. Somit ist er nicht unendlich gültig. Gemäss Bundesrat soll dieser Vertrag rechtsetzende Bestimmungen enthalten und dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Weiter heisst es in der Stellungnahme des Bundesrates: "Die Unterstützungsmassnahmen der Schweiz für die Ukraine sollen gemäss den Lugano-Prinzipien partnerschaftlich umgesetzt werden - es handelt sich also um ein zweiseitiges Geschäft. In einem gemeinsam mit der Ukraine ausgearbeiteten Staatsvertrag können deren Bedürfnisse gezielt berücksichtigt werden. Die Ukraine ist mit diesem Prozess vertraut - sie hat unter anderem bereits dieses Jahr mit Frankreich einen Staatsvertrag abgeschlossen, in dem vergleichbare Elemente geregelt wurden."

Ich bin überzeugt, dass ein Gesetz der falsche Ansatz ist, weil gemäss Bundesrat mit einem Staatsvertrag für die Schweiz ein rascher Verhandlungsabschluss möglich ist und Zeit gewonnen werden kann. Der Vertrag muss auch der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden und wird dem fakultativen Referendum unterstellt. Somit ist das Mitspracherecht des Parlamentes und sogar des Volks gewährleistet.

Ich danke Ihnen für die Ablehnung der Motion. [PAGE 308]