Würth Benedikt · Ständerat · 2025-03-19
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-19
Wortprotokoll
Die Lage für die Kommission war ja so: Der Bundesrat fällte am 10.[NB]April 2024 die Grundsatzentscheide. Er entschied also, 5 Milliarden Franken bis 2036 für die Ukraine einzusetzen. 1,5 Milliarden Franken beschlossen wir mit der IZA-Botschaft. Das war vor bald einem Jahr.
Man muss sehen: Es ist nicht einfach gar keine Rechtsgrundlage vorhanden, denn - der Berichterstatter hat es erwähnt - mit dem Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe haben wir eine allgemeine Rechtsgrundlage. Der Bundesrat hat uns mit einem Zusatzbericht auch aufgezeigt, wieweit die bestehende Rechtsgrundlage ausreicht. Sie reicht insbesondere für diese Tatbestände aus, die vorhin von Kollegin Gmür-Schönenberger erwähnt worden sind. Bezüglich Massnahme 1, "Stärkung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Ukraine", haben wir eine ausreichende Rechtsgrundlage. Auch bei Massnahme 2, "Unterstützung von Schweizer Unternehmen, die bereits in der Ukraine aktiv sind", haben wir eine bestehende Rechtsgrundlage. Es besteht einzig und allein das Problem, dass wir eine neue Rechtsgrundlage für die Bevorzugung von Schweizer Unternehmen beim wirtschaftlichen Wiederaufbau der Ukraine brauchen, und das halte ich wohlverstanden für eine sehr sinnvolle Massnahme. Hier gehen die Meinungen auseinander.
Ich bin der Meinung, wir sollten an der Position festhalten, ein Gesetz zu fordern. Wenn der Bundesrat wirklich rasch vorwärtsmachen will mit der Ukraine, kann er ja parallel trotzdem eine Vereinbarung treffen, wenn das nötig ist. Ich muss allerdings schon sagen, dieses Geschäft dreht sich jetzt schon lange im Kreis, auch in der Verwaltung. Vor einem Jahr hat der Bundesrat diesen Grundsatzbeschluss gefasst, vor diesem Beschluss ging es auch lange in der Verwaltung hin und her. Das Parlament ist da also nicht unbedingt schuld, dass wir noch nicht parat sind. Der Bundesrat hätte die entsprechenden Grundlagen dem Parlament rasch unterbreiten können, wenn er das gewollt hätte. Und, ich wiederhole es, wir haben mit dem Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe eine Gesetzesgrundlage. Auf dieser Grundlage kann man schon sehr viel machen für die Ukraine. Es ist nicht so, dass wir total blockiert sind. Es geht lediglich um die Frage der sogenannten Einkaufsgutscheine bzw. um die gezielte Bevorzugung von Schweizer Unternehmen beim wirtschaftlichen Wiederaufbau der Ukraine.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen, aber gleichzeitig soll der Bundesrat auch überlegen, wie er den Prozess beschleunigen kann. Gegebenenfalls muss er halt entsprechende Vereinbarungen mit der Ukraine jetzt schon aufgleisen.