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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-06-13

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-13

Wortprotokoll

Die Kommission beantragt Ihnen bei Artikel 9 Änderungen gegenüber dem Beschluss des Nationalrates, die kurz zu begründen sind:

Zunächst einmal geht es um die Frage, welche Organisationen diese Gesuche einreichen können. Ihre Kommission hat hier eine Einschränkung beschlossen und beantragt Ihnen, ihr zu folgen. Nur Organisationen mit Sitz in der Schweiz und nur Organisationen, die schweizerisch beherrscht sind, sollen Gesuche einreichen können, und zwar geht es bei der Beherrschung nicht nur um das quantitative, sondern auch um das qualitative Element. Wir wollen damit auch Pseudo- oder Scheinorganisationen erfassen, die sich zum Beispiel von amerikanischen Anwälten leiten lassen. In diese Organisationen sind auch Stiftungen und andere Formen eingeschlossen, das muss klar sein. Es kommt auch nicht darauf an, wer diese Organisationen finanziert. Aber eine ausländische Finanzierung einer Organisation, die nur noch ihrer Fassade nach schweizerisch ist, darf unter dieser Form nicht abgedeckt werden. Dabei ist klar, dass auch Ausländer Anzeigen machen, Papiere schicken und Petitionen einreichen können.

Die zweite Änderung - im zweiten Teil von Litera b - zielt darauf ab, zu verhindern, dass Gesuche von solchen Organisationen gegen den Willen der betroffenen Privaten eingereicht werden. Es soll so verhindert werden, dass zum Beispiel Private missbräuchlich verwendet werden.

Man versucht damit also einzugrenzen und gegen ausländische Einflüsse abzuschirmen.

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