Lexipedia

Hess Lorenz · Nationalrat · 2025-03-19

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-19

Wortprotokoll

Es geht um eine Anpassung der Verordnung des EDI über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (HVI). Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Bundesrat zu beauftragen, die HVI so anzupassen, dass Personen mit Behinderungen in Härtefällen zusätzliche Unterstützung durch Dienstleistungen Dritter erhalten.

Die Idee der IV ist ja "Eingliederung vor Rente". Es geht dabei darum, dass möglichst viele IV-Bezügerinnen und -Bezüger einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können, also im Arbeitsmarkt Fuss fassen können. Dazu sieht die IV vor, dass Hilfsmittel und Dienstleistungen Dritter abgegeben oder ermöglicht werden können. Es geht darum, dass zum Beispiel Gehörlose oder Schwerhörige Gebärdendolmetscher oder Schriftdolmetscher oder dass Blinde Vorlesedienste in Anspruch nehmen können. Bei Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, kann es auch um Transportleistungen gehen, die ihnen zur Verfügung gestellt werden.

Aktuell sieht die HVI bezüglich der Finanzierung dieser Dienstleistungen vor, dass maximal das Eineinhalbfache des jährlichen Mindestbetrages einer Vollrente dafür eingesetzt werden kann. Das ist einerseits etwas, aber häufig natürlich auch nicht genug, insbesondere in kommunikationsintensiven Berufen. Wenn - wir sprechen nur von Härtefällen - die Dienstleistungen Dritter auf ein Minimum beschränkt sind, dann schränkt das die betroffenen Personen in der Berufswahl ein; es schränkt sie auch bei der Weiterbildung ein. Das bedeutet beispielsweise, dass sie nicht zu 80 oder 100 Prozent arbeiten können, weil die Dienstleistungen Dritter nur in beschränktem Ausmass beansprucht werden können. Das ist ein nicht guter Zustand. Auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels sollten wir daran interessiert sein, dass möglichst viele IV-Bezügerinnen und -Bezüger möglichst viel arbeiten können, und zwar in einem Beruf, der ihrer Ausbildung und ihrem Können gerecht wird. Letztlich ist dazu auch anzumerken, dass die IV und die ALV damit entlastet werden können. Das sind die Gründe, warum die Kommissionsmehrheit Ihnen empfiehlt, diese Änderung in Auftrag zu geben.

Bei der Umsetzung geht es darum, dass das BSV zunächst die Härtefälle definiert. Es gibt übrigens jetzt schon mit der HVI die Möglichkeit, solche Leistungen anzubieten. Es ist klar, dass die Härtefälle definiert werden müssen. Das ist eben auf Verordnungsstufe zu regeln, weshalb das BSV zuständig ist.

Wir haben in der Kommission auch zur Kenntnis nehmen können, dass man hier nicht mit exorbitanten Zusatzbelastungen finanzieller Art rechnen müsste, zumal, wie schon gesagt, im gleichen Atemzug auch die IV und die ALV entlastet werden können und auch der Fachkräftemangel zu erwähnen ist. Dass die richtigen Personen am richtigen Ort gemäss ihren Fähigkeiten eingesetzt werden, sollte nicht verhindert werden, weil diese Personen nur in einem beschränkten Ausmass Dienstleistungen Dritter beziehen können. [PAGE 464]

Deshalb empfiehlt Ihnen die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese Kommissionsmotion anzunehmen und den Bundesrat mit der Anpassung der HVI zu beauftragen.